Prozess gegen Mutter wegen Tötung ihres Kindes bei Geburt
Angeklagt wurde sie daher wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) und Störung der Totenruhe. Die Frau dürfte ihre Schwangerschaft nicht wahrgenommen haben bzw. wollte sie diese nicht wahrhaben. Sie hatte sie offenbar auch dem Vater des Kindes verheimlicht bzw. bekam dieser die Schwangerschaft nicht mit. In dem Hotel, in dem sie gemeinsam mit ihrem um vier Jahre älteren Partner am 8. Dezember eingecheckt hatte, dürfte es dann zu einer so genannten Sturzgeburt gekommen sein. Bei diesem Vorgang stürzt das Kind plötzlich aus dem Geburtskanal und fällt auf den Boden oder in die Toilette.
Noch auf der Toilette soll die 21-Jährige den Buben getötet haben und das Blut dann selber mit Bade- und Handtüchern aufgewischt haben - und dabei fast vom Reinigungspersonal überrascht worden sein. Laut Anklage wickelte sie den Leichnam in einen Müllsack und stopfte diesen in einen Container, wo er am folgenden Tag entdeckt wurde.
Zusammenfassung
- Am 9. Dezember 2024 brachte eine 21-jährige Frau in einem Hotel in Wien-Simmering einen gesunden Buben zur Welt und soll ihn laut Anklage unmittelbar nach der Geburt getötet haben.
- Die Anklage wirft der Frau vor, das Kind durch Zudrücken des Halses getötet und anschließend den Leichnam in einen Müllsack gesteckt und in einem Container entsorgt zu haben.
- Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt der Angeklagten einen psychischen Ausnahmezustand während der Tat, weshalb sie nach § 79 StGB (Tötung eines Kindes bei der Geburt) und wegen Störung der Totenruhe angeklagt ist.