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OLG fällt Entscheidung über Kurz-Urteil

Heute, 19:30 · Lesedauer 1 min

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien befasst sich am Montag mit den Schuldsprüchen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dessen ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli. Kurz wurde im Februar vergangenen Jahres wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, Bonelli fasste sechs Monate bedingt aus. Beide meldeten dagegen Berufung an.

Kurz soll laut erstinstanzlichem Urteil seine Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt und damit die Unwahrheit gesagt haben, indem er den Eindruck erweckte, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben. Das OLG kann den Schuldspruch bestätigen oder kippen bzw. die Strafhöhe ändern oder das Verfahren in Teilen wieder an das Erstgericht zurückverweisen.

Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Wien entscheidet am Montag über die Berufungen von Ex-Kanzler Sebastian Kurz und seinem ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli, die wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss verurteilt wurden.
  • Sebastian Kurz wurde im Februar des vergangenen Jahres zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, während Bernhard Bonelli sechs Monate bedingt erhielt.
  • Das OLG kann die Schuldsprüche bestätigen, aufheben, die Strafhöhe ändern oder das Verfahren teilweise an das Erstgericht zurückverweisen.