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Signa-Ermittlungen

Fall Benko: So lange kann U-Haft in Österreich dauern

27. Juni 2025 · Lesedauer 4 min

Am Donnerstag wurde die Untersuchungshaft von Signa-Pleitier René Benko um zwei Monate verlängert. Doch unter welchen Voraussetzungen darf eine U-Haft überhaupt verhängt werden – und wie lange kann sie maximal dauern?

Seit dem 23. Jänner 2025 sitzt Signa-Gründer René Benko in Untersuchungshaft. Festgenommen wurde er auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – wegen Verdachts auf Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr

Benko sitzt seit seiner Überstellung nach Wien in der Justizanstalt Josefstadt – seine Untersuchungshaft wurde bereits mehrfach verlängert.

Erst am Donnerstag entschied das Wiener Landesgericht für Strafsachen, dass er weitere zwei Monate hinter Gittern bleibt. Spätestens am 26. August muss die nächste Haftprüfungsverhandlung stattfinden. 

Wie wird über die Verlängerung der U-Haft entschieden?

Innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme muss jede verdächtige Person einem Richter vorgeführt werden. Dieser entscheidet, ob Untersuchungshaft verhängt oder die Person freigelassen wird. Die erste U-Haft wird für maximal 14 Tage angeordnet.

Läuft diese Frist ab oder wird ein Enthaftungsantrag gestellt – wie kürzlich im Fall Benko – findet eine Haftverhandlung statt. Dort wird geprüft, ob die Haftgründe weiter bestehen.

Wird die U-Haft verlängert, folgen Fristen von einem Monat, danach alle zwei Monate.

Sobald die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, verlängert sich die U-Haft automatisch bis zur Hauptverhandlung – weitere Haftprüfungen sind dann nicht mehr nötig.

Wie lang darf die Untersuchungshaft maximal dauern?

Die maximale Dauer hängt vom Tatvorwurf ab:

  • Bei Vergehen: maximal 6 Monate
  • Bei Verbrechen: höchstens 12 Monate
  • Bei schweren Verbrechen (mehr als 5 Jahre Strafe): Bis zu 2 Jahre

Eine U-Haft, die länger als sechs Monate dauert, darf grundsätzlich jedoch nur verlängert werden, wenn es sich wegen besonderer Schwierigkeiten oder wegen des besonderen Umfangs der Untersuchung nicht vermeiden lässt.

Die Untersuchungsdauer muss dann aber im Verhältnis zum Haftgrund stehen und der Haftgrund so schwerwiegend sein, dass eine Enthaftung nicht vertretbar wäre.

Wann wird eine U-Haft überhaupt verhängt?

Ein Gericht darf Untersuchungshaft nur anordnen, wenn gegen eine Person ermittelt wird oder Anklage erhoben wurde – und ein dringender Tatverdacht besteht.

Außerdem muss zumindest einer der folgenden Haftgründe vorliegen:

  • Fluchtgefahr
  • Tatbegehungsgefahr: das Risiko, dass weitere Straftaten begangen werden oder eine bereits begonnen Straftat weitergeführt wird
  • Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr: Darunter fällt etwa die Einflussnahme auf Mitbeschuldigte oder die Vernichtung von Beweisen.

Liegt der Verdacht eines besonders schweren Verbrechens vor – eines Delikts mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe –, muss grundsätzlich immer die U-Haft verhängt werden. Nur wenn alle drei Haftgründe eindeutig ausgeschlossen werden können, darf auf sie verzichtet werden. 

Keine Verdunkelungs-, aber Tatbegehungsgefahr

Im Fall René Benko wurde die U-Haft zuletzt verlängert – allerdings nicht mehr wegen Verdunkelungsgefahr. Diese darf gesetzlich höchstens zwei Monate lang zur Begründung einer U-Haft herangezogen werden.

Benko wurde Ende Jänner festgenommen, diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

Das Gericht sieht laut aktueller Haftentscheidung zwar keine Fluchtgefahr, sehr wohl aber eine Tatbegehungsgefahr.

Video: Sigi Wolf über René Benko und Karl-Heinz Grasser

Wie lange kann die U-Haft von Benko dauern?

Im Fall Benko ermittelt die WKStA unter anderem wegen des Verdachts der betrügerischen Krida. Er soll Vermögenswerte wie Bargeld, Luxusuhren, einen Sportwagen oder Waffen in seiner Insolvenz "verborgen bzw. ohne angemessene Gegenleistung veräußert" haben, damit diese nicht Teil des Insolvenzverfahrens werden.

Laut Strafgesetzbuch drohen für dieses Delikt bis zu fünf Jahre Haft – bei einem Schaden über 300.000 Euro sogar bis zu zehn Jahre. Die WKStA geht aktuell von einem Schaden für die Gläubiger von über zehn Millionen Euro aus.

Das bedeutet: Rein rechtlich könnte die U-Haft im Extremfall bis zu zwei Jahre dauern.

Ist ein Prozess möglich, wenn die U-Haft schon vorbei ist?

Wird ein Beschuldigter aus der U-Haft entlassen, ohne dass ein Verfahren begonnen hat, kann es dennoch zum Prozess kommen.

In diesem Fall darf erneut Untersuchungshaft verhängt werden – für maximal sechs Wochen, um die Hauptverhandlung durchzuführen.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit vollständig auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

Video: René Benko: Die Haftbedingungen des Skandalmilliardärs

Zusammenfassung
  • Am Donnerstag wurde die Untersuchungshaft von Signa-Pleitier René Benko um zwei Monate verlängert.
  • Doch was genau bedeutet Untersuchungshaft eigentlich?
  • Wann darf sie verhängt werden – und wie lange kann sie dauern?