Causa Signa
Benko-Prozess noch heuer? Erste Teil-Anklage auf dem Weg
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat einen sogenannten Vorhabensbericht eingebracht, wie die "Krone" am Dienstag berichtete.
In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind diese in Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse, sogenannten "clamorosen" Causen.
Ein solcher wurde in der Causa Benko bereits von der Oberstaatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde geprüft, wie diese gegenüber PULS 24 bestätigte. Nun muss nur noch der Weisungsrat im Justizministerium den Sanktus geben.
Expert:innen zufolge dürfte das jedoch kein Problem sein. Da Benko derzeit in U-Haft sitzt, muss die Sache laut Gesetz außerdem bevorzugt behandelt, sprich rasch entschieden werden. Aus Expert:innensicht dürfte es sich nur mehr um Wochen handeln.
Damit steht die erste Teil-Anklage gegen René Benko grundsätzlich.
Benko-Prozess wohl noch heuer
Noch in diesem Jahr könnte am Wiener Straflandesgericht damit der erste Prozess gegen den Signa-Pleitier stattfinden.
Um welche Vorwürfe es im Zusammenhang mit dem ersten Vorhabensbericht geht und ob eine Anklage empfohlen wird, ließ die WKStA offen.
Wie die "Krone" unter Berufung auf "Insider" berichtet, könnte eine mögliche erste Teil-Anklage einen Signa-Kredit bei der Schelhammer Capital Bank AG betreffen.
Im Sommer 2023, nur kurz vor dem Anfang vom Ende der Signa-Gruppe, soll Benko in eine Kreditverlängerung von über 25 Millionen Euro involviert gewesen sein.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich einem Gutachten zufolge die Signa bereits in finanzieller Schieflage, dennoch gab man ein Vermögen von sechs Milliarden Euro an.
Die Bank, bei der 2023 noch eine Kreditverlängerung beantragt wurde, sah sich nach der Pleite der Signa getäuscht. René Benko wird in diesem Zusammenhang schwerer Betrug vorgeworfen, der 48-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ermittlungen zu vier weiteren Themen
Neu ist auch, dass die WKStA in vier weiteren Strängen rund um die Signa-Pleite ermittelt. Der am Dienstag offiziell bestätigte Vorhabensbericht bezieht sich nur auf einen dieser Faktenstränge.
Die verschiedenen Vorwürfe sind aber gut trennbar, daher muss - und genau genommen darf - die WKStA nicht die unterschiedlichen Themen zusammenfassen.
Stattdessen muss alles, was fertig ist, rasch erledigt werden - die WKStA muss also entscheiden, ob sie eine Anklage empfiehlt oder nicht.
Es ist daher mit weiteren Vorhabensberichten der WKStA zu anderen Vorwürfen zu rechnen.
Video: Sigi Wolf über René Benko und Karl-Heinz Grasser
Zusammenfassung
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der Causa um Signa-Gründer René Benko einen sogenannten Vorhabensbericht erstattet.
- Damit dürfte die erste Teil-Anklage gegen René Benko grundsätzlich stehen und ein erster Prozess gegen Benko noch heuer starten.
- Im Fokus der Anklage dürfte eine Kreditverlängerung von über 25 Millionen Euro bei der Schelhammer Capital Bank AG stehen, die im Sommer 2023 gewährt wurde - obwohl die Signa-Gruppe laut Gutachten bereits in finanzieller Schieflage war.
- Benko wird schwerer Betrug vorgeworfen, da die Bank sich nach der Signa-Pleite getäuscht sieht.
- Benko selbst bestreitet sämtliche Anschuldigungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.