APA/ERWIN SCHERIAU

Prozess gegen Beamte des Heeresabwehramts fortgesetzt

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Im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch der Prozess gegen zwei Beamte des Heeresabwehramts wegen Amtsmissbrauchs fortgesetzt worden. Den beiden wurde vorgeworfen, 2016 vom Anschlag auf eine Grazer Moschee mit Schweinskopf und Schweineblut gewusst, ihre Informationen aber nicht weitergegeben zu haben. Laut eigenen Angaben waren die Beschuldigten dazu aber gar nicht berechtigt. Die Zeugen wurden am zweiten Tag großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört.

Die Schändung der Moschee mit Schweineblut und Schweinskopf hatte im Mai 2016 für viel Aufsehen gesorgt. Die unmittelbaren Täter wurden bereits verurteilt, nun ging es um Beamte im Hintergrund. Der Major und der Oberst hatten einen Informanten - im Fachjargon "die Quelle" genannt - in eine rechtsradikale Gruppe eingeschleust. Durch ihn wussten die beiden von dem geplanten Anschlag.

Laut Staatsanwältin Lisa Kaschinsky soll der Major den Informanten noch darin bestätigt haben, an der Tat mitzuwirken. Weiters prangerte die Anklägerin an, dass die beiden nicht die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) verständigt hatten. Genau das ist aber die Kernfrage, ob sie nämlich überhaupt dazu verpflichtet gewesen wären. Nach Meinung der Beschuldigten war das nämlich nicht der Fall.

"Solange kein militärisches Rechtsgut betroffen ist, haben wir keine Informationspflicht", betonte der angeklagte Oberst. Richter Hanspeter Draxler wollte wissen, ob sich der Major - als Untergebener - strafbar gemacht hätte, wenn er die Polizei und das LVT von dem geplanten Anschlag in Kenntnis gesetzt hätte. "Das ist richtig, er hätte nur auf meinen Befehl handeln dürfen", betonte der Oberst. "Hätten Sie das entscheiden dürfen?", hakte der Richter nach. "Nein, nur auf Befehl des Abteilungsleiters", erklärte der Befragte. Dieser kann zur Sache nicht mehr befragt werden, da er mittlerweile verstorben ist.

"Heißt das, die Anklageschrift ergibt für den Erstangeklagten keinen Sinn, da er sowieso nichts entscheiden hätte dürfen?", fasste der Vorsitzende zusammen. Nach Meinung der Beschuldigten wäre in dieser Frage der Leiter des Abwehramtes verantwortlich gewesen.

Bei der Befragung der Zeugen war die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen. Der Prozess wird am Donnerstag um 9.00 Uhr fortgesetzt.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch der Prozess gegen zwei Beamte des Heeresabwehramts wegen Amtsmissbrauchs fortgesetzt worden.
  • Den beiden wurde vorgeworfen, 2016 vom Anschlag auf eine Grazer Moschee mit Schweinskopf und Schweineblut gewusst, ihre Informationen aber nicht weitergegeben zu haben.
  • Laut eigenen Angaben waren die Beschuldigten dazu aber gar nicht berechtigt.
  • Der Prozess wird am Donnerstag um 9.00 Uhr fortgesetzt.