OLG entscheidet am Montag über Kurz-Urteil
Der Schuldspruch betraf die seinerzeitige Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG, wo Kurz nach Einschätzung des Erstgerichts bei seiner Befragung im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt haben soll, indem er den Eindruck erweckte, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. Einen Freispruch gab es für Kurz demgegenüber, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid anlangte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben.
Nachdem Kurz und Bonelli am 23. Februar 2024 verurteilt wurden, dauerte es knapp neun Monate bis die Rechtsmittel dem OLG übermittelt wurden, was zum Teil auf Einlassungen der Verteidigung zurückzuführen war. Am Montag wird nun entschieden, ob die Schuldsprüche "halten". Freilich kann das OLG diese auch bestätigen, am Strafmaß aber etwas ändern. Fällt die zweite Instanz ein Urteil, ist dieses jedenfalls rechtskräftig. Möglich wäre aber auch eine (teilweise) Zurückverweisung an das Erstgericht.
Anberaumt ist die öffentliche Verhandlung für etwa drei Stunden. Zeugen sind keine geladen. "Der Umstand, dass öffentlich über Rechtsmittel verhandelt wird, lässt keine Rückschlüsse auf den Ausgang der Verhandlung zu. Da es sich um zwei Beschuldigte handelt, sieht das Gesetz dieses Vorgehen vor", sagte die Sprecherin des OLG, Susanne Lehr, im Vorfeld zur APA. Der Andrang dürfte erwartungsgemäß groß sein, weshalb sich Medienvertreter bereits im Vorfeld akkreditieren mussten.
Zusammenfassung
- Am Montag entscheidet das Oberlandesgericht Wien über die Berufung von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der im Februar 2024 erstinstanzlich zu acht Monaten bedingter Haft wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss verurteilt wurde.
- Auch sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli, der sechs Monate bedingt erhielt, hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Entscheidung akzeptierte.
- Die öffentliche Verhandlung im Justizpalast ist für rund drei Stunden angesetzt, es sind keine Zeugen geladen und das Urteil der zweiten Instanz wäre rechtskräftig, könnte aber auch eine Zurückverweisung an das Erstgericht bedeuten.