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Causa Signa

"Vermögen entzogen": Erste Details zur Anklage gegen Benko

16. Juli 2025 · Lesedauer 4 min

Erste Details aus der Anklageschrift gegen René Benko offenbaren brisante Vorwürfe: Der Signa-Gründer soll bewusst den Entschluss gefasst haben, "Vermögenswerte dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen". Es geht um insgesamt 660.000 Euro.

Seit fast einem halben Jahr sitzt Signa-Pleitier René Benko in Untersuchungshaft – nun dürfte der erste Gerichtsprozess bevorstehen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Fall der Signa-Insolvenz eine erste Anklage gegen den Signa-Gründer erhoben.

Dem Immobilieninvestor wird betrügerische Krida vorgeworfen. Er soll im Vorfeld seiner Privatinsolvenz "Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert haben", hieß es am Dienstag in einer Aussendung.

WKStA ortet gezielte Vermögensverschiebung

Nun sind erste Details aus der Anklageschrift bekannt, die dem "profil" vorliegt. 

"Unter dem Eindruck zunehmender Zahlungsschwierigkeiten und einer für ihn spätestens ab Herbst absehbaren Konkurseröffnung fasste der Angeklagte den Entschluss, Vermögenswerte dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen, indem er sie unter anderem in die Verfügungsgewalt seiner Mutter, Ingeborg Benko, oder in die Verfügungsgewalt von Gesellschaften und Privatstiftungen (ua Laura Privatstiftung) verschob", zitiert das "profil".

Benko soll von diesen Konstruktionen unmittelbar oder mittelbar profitiert haben. Offiziell begünstigt seien seine Mutter und seine ehelichen Kinder.

Der Signa-Gründer selbst bestreitet sämtliche Vorwürfe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

360.000 Euro für unbewohnbare Villa

Ein zentrales Element der Anklage ist die sogenannte Causa Hungerburg. Im Oktober 2023 soll Benko für seine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für vier Jahre geleistet haben – obwohl das Haus zu diesem Zeitpunkt wegen eines Hangrutsches und eines schweren Wasserschadens unbewohnbar war.

Erst rund um den Jahreswechsel 2024/25 sei die Familie Benko tatsächlich eingezogen.

Video: René Benko: Erste Anklage, weitere könnten folgen

Die Villa gehört nicht Benko selbst, sondern der RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG, welche der RB Immobilienverwaltungs GmbH zuzurechnen ist – diese wiederum ist mehrheitlich der Laura Privatstiftung zugeordnet.

Benkos Darstellung als "juristischer Laie"

Für die WKStA ist die Zahlung "wirtschaftlich und sachlich unvertretbar". Die Ermittler vermuten ein Geldkarussell, bei dem die Summe aus der Stiftung stammt und schlussendlich wieder dorthin zurückgeflossen sein könnte.

Dadurch seien Gläubiger benachteiligt worden, da der Insolvenzverwalter bislang keinen Zugriff auf das Stiftungsvermögen habe.

Benko bestritt dies in seiner Einvernahme und erscheine bemüht, "sich als juristischen Laien darzustellen und sich auf mangelndes juristisches Verständnis" zurückzuziehen, schreiben die Ermittler in der Anklage.

Angesichts seines Werdegangs als international tätiger Immobilieninvestor erscheine diese Strategie den Ermittlern aber eher unglaubwürdig.

Brisante Geldflüsse mit Mama Benko

Ein weiteres Element in der Anklage betrifft eine Zahlung zwischen Benko und seiner Mutter. Im Herbst 2023 erhielt der Signa-Gründer eine Schenkung in Höhe von 1,5 Millionen Euro von Ingeborg Benko. Dies lege auch eine Schenkungsvereinbarung nahe, die zwei Monate später abgeschlossen wurde.

Ausgerechnet am Tag der Insolvenz der Signa-Holding überwies er 300.000 Euro mit dem Vermerk "Rückführung Darlehen" an sie zurück.

Wieso nun aber Benko einen Teil des mutmaßlichen Geldgeschenks an seine Mutter zurückzahlt, wo solche Geldflüsse an Benko laut "profil" üblich waren, werde in der Anklage auch hinterfragt.

Denn zurückgezahlt habe Benko den Betrag, als er im Zuge der Signa-Schieflage schon einen massiven Geldbedarf hatte.

Benko selbst erklärte, er habe eben nicht die gesamten 1,5 Millionen Euro gebraucht und einen Teil zurückgegeben. Doch die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dadurch seine Gläubiger geschädigt zu haben.

Denn der Masseverwalter kann zwar im Insolvenzverfahren auf Benkos Vermögen zugreifen. Eine Vermögens-Sippenhaftung gibt es im heimischen Insolvenzrecht aber nicht.

Anklage noch nicht rechtskräftig

Wann der erste Prozess in der Causa Signa stattfinden wird, ist noch unklar. Nach Zustellung der Anklage haben Benkos Anwälte 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben.

Laut WKStA-Mediensprecherin Alexandra Völkel ist derzeit nicht abschätzbar, wie viele Prozesstage benötigt werden. Auch die Zahl der von der Verteidigung geladenen Zeugen sei offen. Ein konkreter Prozesstermin steht zum aktuellen Zeitpunkt jedenfalls noch nicht fest.

Video: Benkos Villa: Was wird versteigert?

Zusammenfassung
  • Erste Details aus der Anklageschrift gegen René Benko offenbaren brisante Vorwürfe.
  • Der Signa-Gründer soll bewusst den Entschluss gefasst haben, "Vermögenswerte dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen".
  • Es geht um insgesamt 660.000 Euro.