APA/HELMUT FOHRINGER

Anschlag in Wien: Zweiter Schweizer enthaftet

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Nach dem Anschlag in Wien wurden auch in der Schweiz zwei Verdächtige verhaftet – mittlerweile sind beide wieder auf freiem Fuß.

In den Tagen nach dem Anschlag in Wien am 2. November 2020, bei dem ein Attentäter vier Menschen tötete und über zwanzig zum Teil schwer verletzte, klickten in Österreich und in der Schweiz für zahlreiche Verdächtige die Handschellen. Nachdem in der Schweiz bereits Mitte April einer der Verdächtigen auf freien Fuß gesetzt wurde, durfte nun auch der zweite die U-Haft verlassen.

Die beiden nahmen im Juli 2020 am internationalen Dschihadisten-Treffen in Wien teil. Einen Tag nach der Abreise der Deutschen und Schweizer fuhr der Wiener Attentäter in die Slowakei und versuchte Munition für eine AK-47 zu kaufen. Einer der beiden Schweizer war auch mit einer jungen Mostviertlerin verheiratet – die ebenfalls schon aufgrund von Plänen für einen Terroranschlag im Fokus der Ermittler geraten war und in U-Haft saß.

Laut der Bundesanwaltschaft Schweiz ist nun auch für den älteren Beschuldigten eine "Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (…) nicht mehr verhältnismäßig". Nun wurde er "unter Auflage von Ersatzmaßnahmen durch das zuständige Zwangsmaßnahmengericht aus der Untersuchungshaft entlassen". Sollte er die Ersatzmaßnahmen missachten, wird er wieder in Haft genommen. Die Strafverfahren werden laut Bundesanwaltschaft gegen beide fortgeführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • In den Tagen nach dem Anschlag in Wien am 2. November 2020, bei dem ein Attentäter vier Menschen tötete und über zwanzig zum Teil schwer verletzte, klickten in Österreich und in der Schweiz für zahlreiche Verdächtige die Handschellen.
  • achdem in der Schweiz bereits Mitte April einer der Verdächtigen auf freien Fuß gesetzt wurde, durfte nun auch der zweite die U-Haft verlassen.
  • Die beiden nahmen im Juli 2020 am internationalen Dschihadisten-Treffen in Wien teil.
  • Laut der Bundesanwaltschaft Schweiz ist nun auch für den älteren Beschuldigten eine "Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (…) nicht mehr verhältnismäßig".
  • Nun wurde er "unter Auflage von Ersatzmaßnahmen durch das zuständige Zwangsmaßnahmengericht aus der Untersuchungshaft entlassen".
  • Sollte er die Ersatzmaßnahmen missachten, wird er wieder in Haft genommen.