Tötungsdelikt im Pinzgau: Anklage gegen Ex-Freund des Opfers
Konkret wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, die aus Thüringen stammende Ex-Freundin in der Nacht auf den 3. Mai durch einen stirnseitig aufgesetzten Kopfschuss getötet zu haben. Er verwendete dazu einen Revolver, der laut Polizei behördlich registriert war. Ausgestellt wurde die Waffenbesitzkarte erst heuer.
Der Ungar und die Deutsche hatten im Pinzgau gearbeitet und sich im vergangenen Jahr kennengelernt. Es entwickelte sich eine Beziehung, die im Herbst des Vorjahres aber wieder auseinanderging. Weil beide noch Gegenstände des anderen hatten, vereinbarten sie heuer Anfang Mai das Treffen in Maria Alm, zu dem beide mit Autos kamen. Die Deutsche hatte eine Freundin mitgenommen, die allerdings im Wagen sitzen blieb. Die beiden übergaben sich die Gegenstände und verabschiedeten sich wieder. Danach hat der Ungar laut Anklage den tödlichen Schuss abgegeben.
Anschließend floh er mit einem Auto, das er erst kurz vorher angemietet hatte. Er fuhr damit nach München und stieg dort in einen Zug Richtung Niederlande. Die Polizei konnte mit internationaler Hilfe die Spur des Mannes verfolgen, und fünf Tage nach dem Tötungsdelikt wurde der Ungar beim Verlassen eines Supermarkts in Utrecht festgenommen. Im August wurde er nach Österreich ausgeliefert.
Laut Gutachten zurechnungsfähig
Laut Eder hat der Verdächtige behauptet, dass es ihm psychisch nicht gut gehe. Er habe ein Schizophrenie-Problem und hätte Stimmen gehört. Deswegen wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das ergab, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig gewesen sei.
Angeklagt wird der 34-Jährige auch wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Er soll nämlich am 5. September in der Justizanstalt Wäschestücke auf einer Matratze angehäuft und angezündet haben. Beim Einsatz soll er sich dann gegen die Beamten gewehrt haben.
Opfer zeigte Ex-Freund schon im Vorjahr an
Im Zuge der Ermittlungen ist auch bekannt geworden, dass das Opfer den mutmaßlichen Täter schon im Vorjahr wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung angezeigt hatte. Konkret soll sich der Ungar Zutritt in die Wohnung der 34-Jährigen verschafft und dort einen Adventkranz beschädigt haben, was der Beschuldigte bestritt. Darüber hinaus habe er mehrmals versucht, mit der Frau Kontakt aufzunehmen und ihr auch eine Handynachricht geschickt, in der er ankündigte, ihr "das Leben zum Albtraum" zu machen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft damals.
Kurz nach Jahreswechsel stellte die Staatsanwaltschaft aber das Ermittlungsverfahren ein. "Bei der Handynachricht hat es sich schon nach dem Wortlaut um keine gefährliche Drohung gehandelt, dazu bedarf es einer konkreten Androhung einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre, Vermögen oder des höchstpersönlichen Lebensbereiches", erklärte der Sprecher. Und auch die Sachbeschädigung habe man nicht nachweisen können. Daher sei das Verfahren im Jänner eingestellt worden.
(S E R V I C E - In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; Österreichische Gewaltschutzzentren unter 0800/700-217; Hilfe im Bundesland Salzburg unter anderem beim Gewaltschutzzentrum Salzburg unter 0662/87 01 00; beim Frauennotruf Salzburg unter 0662/88 11 00; bei den Schutzunterkünften in Salzburg unter 0800/44 99 21, beim Frauennotruf Innergebirg unter 0664/500 68 68; bei unmittelbar drohender Gefahr oder wenn die Intervention der Polizei vor Ort benötigt wird, ist die Polizei rund um die Uhr unter dem Notruf 133 erreichbar)
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Mordanklage gegen einen 33-jährigen Ungarn erhoben, der seine 34-jährige Ex-Freundin in der Nacht auf den 3. Mai auf einem Parkplatz in Maria Alm durch einen Kopfschuss mit einem Revolver getötet haben soll.
- Der Beschuldigte wurde fünf Tage nach der Tat in Utrecht (Niederlande) festgenommen und im August nach Österreich ausgeliefert; ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt.
- Neben Mord wird der Mann auch wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt, nachdem er am 5. September in der Justizanstalt Wäschestücke angezündet und sich gegen Beamte gewehrt haben soll.
