Erster Prozess droht
Soko Signa: Entscheidung über Benko-Anklage gefallen
Fünf Monate sitzt René Benko bereits in U-Haft – nun verdichten sich die Hinweise auf eine erste Anklage gegen den Signa-Gründer.
Wie das Magazin "profil" berichtet, wurde der von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebrachte Vorhabensbericht inzwischen vom Weisungsrat im Justizministerium geprüft.
Seit Freitag liegt das Papier demnach wieder bei der WKStA.
Auf Anfrage von PULS 24 bestätigten sowohl das Justizministerium als auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien, dass der Bericht übermittelt wurde. Die WKStA wollte sich "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" nicht weiter dazu äußern.
Wird Benko angeklagt?
In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft dar, ob sie ein Verfahren einstellen oder Anklage erheben will. Solche Berichte sind verpflichtend bei Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse – sogenannten "clamorosen" Causen.
Nach Prüfung durch die Oberstaatsanwaltschaft und den Weisungsrat kann die WKStA nun den nächsten Schritt setzen: Wird dem Vorhaben zugestimmt, wird eine Anklage vorbereitet und beim Gericht eingebracht.
Andernfalls könnten weitere Ermittlungen folgen – oder es kommt zu einer (teilweisen) Einstellung des Verfahrens.
Wie die Prüfung im konkreten Fall ausgefallen ist, bleibt offen. Laut "profil" dürfte die Angelegenheit jedoch auf eine Anklageerhebung hinauslaufen.
Benko-Prozess wohl noch heuer
Bereits heuer könnte es damit am Wiener Straflandesgericht zum ersten Prozess gegen den Signa-Gründer kommen.
Welche konkreten Vorwürfe der erste Vorhabensbericht behandelt, ist bislang unklar. Zuletzt teilte die WKStA mit, dass sie insgesamt zwölf Ermittlungsstränge im Signa-Komplex parallel verfolge.
Weitere Vorhabensberichte zu anderen Aspekten der Causa sind daher wahrscheinlich.
Video: Sigi Wolf über René Benko und Karl-Heinz Grasser
Zusammenfassung
- Die erste Anklage gegen Signa-Pleitier René Benko rückt offenbar näher.
- Der Weisungsrat im Justizministerium hat den Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geprüft und eine Entscheidung getroffen.