Corona: Aus für Quarantäne fix - Diese Regeln gelten ab 1. August

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Die Corona-Quarantäne fällt. Mit 1. August gibt es keine verpflichtende Quarantäne mehr. Das bestätigten Gesundheitsminister Johannes Rauch und Arbeitsminister Martin Kocher.

Die Corona-Quarantäne fällt wie erwartet. Das geht aus einem Verordnungstext hervor, der PULS 24 bereits vorab vorlag. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand niemand unterwegs.

Betretungsverbote für Corona-Positive in: Krankenanstalten ebenso wie Pflege- und Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Allerdings dürfen Mitarbeiter diese Arbeitsorte betreten, klarerweise mit Maske, wenn sie infiziert sind.

Ab 1. August ist Arbeiten mit positivem Test möglich, wenn dabei Maske getragen wird. Das gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung defacto verunmöglicht wie Logopäden und Musiker.

Keine Beschränkungen: Wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist eine Maske zu tragen.

Für Risikogruppen soll künftig wieder eine Ausnahme bestehen. Sie müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es keine geeignete Schutzeinrichtung dort gibt. So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Den Arbeitgebern werden die Kosten voll ersetzt. Die Regel ist vorerst bis Ende Oktober befristet.

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Gasthaus nur mit Maske und ohne Konsumation

Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen des selben Haushalts anwesend sind, das gilt auch für Privat-Pkw. Dafür darf man selbst in Gasthäuser oder Schwimmbäder gehen trotz positiven Tests, allerdings nur mit Maske. Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern geht, dort etwas konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet.

Verkehrsbeschränkung bereits bei positivem Antigentest

Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.

Aktuell sehen die Regeln ja Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten schon jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man noch positiv ist.

Kaum Kontrollen

Kontrolliert werden können die neuen Regeln nur stichprobenartig, wie auch bisher, sagte Johannes Rauch bei der Pressekonferenz am Dienstagnachmittag. "Ich werde nicht flächendeckend dafür Polizistinnen und Polizisten abstellen können." Es brauche eine Art von Eigenverantwortung, ein Stück soziale Normalität, in der Menschen selbstständig Entscheidungen treffen.

Salzmann zu Quarantäne-Aus: "Es wird keine Kontrollen geben"

Hacker: "Theater für Herbst und Winter ist vorprogrammiert"

Noch vor der Verkündung fand am Nachmittag eine Konferenz der Landesgesundheitsreferenten mit Rauch statt. Im Vorfeld dieser Beratungen übte der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker im Gespräch mit der APA heftige Kritik an der Vorgangsweise des Bundes und äußerte die Befürchtung, dass im Herbst ein neuer Lockdown drohen könnte.

"Das Theater für Herbst und Winter ist vorprogrammiert", meinte Hacker: "Spätestens im September fliegen uns die Zahlen um die Ohren." Er befürchtet, dass man spätestens im November dann wieder über einen Lockdown diskutieren werde, weil im Herbst in einigen Bundesländern die Spitäler überlastet sein werden. Zum Teil seien sie jetzt schon überlastet.

Hacker beklagte auch, dass die drei SPÖ-geführten Bundesländer die Unterlagen erst während der gestrigen Sitzung der Landeshauptleute mit der Regierung erhalten haben, während die anderen Länder diese schon früher übermittelt bekommen hätten. "Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße". Deshalb stelle sich für ihn auch die Frage, wer die Verantwortung übernehme. Und das könne nur der Gesundheitsminister sein, sagte Hacker.

Strengere Maßnahmen in Wien fraglich

Ob Wien nun eigene, strengere Maßnahmen treffe, konnte Hacker deshalb auch noch nicht sagen. Es werde noch zwei bis drei Tag dauern, bis man die erst gestern bekommenen Unterlagen durchgearbeitet habe. Dass Wien aber bei Quarantäne-Bestimmungen bleibe, wenn sie der Bund abschafft, schloss Hacker wie schon am Vortag auch Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) aus. Das mach angesichts der rund 300.000 Menschen, die täglich nach Wien pendeln auch keinen Sinn.

Hitzige Debatte im Vorfeld

Die geplante Abschaffung der Quarantäne sorgt für hitzige Debatten im Land. Vor allem die SPÖ-geführten Bundesländer sprechen sich vehement gegen eine Abschaffung der Quarantäne aus. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) sprach nach dem Bund-Länder-Gipfel am Montag von einem "Schritt in die falsche Richtung". Auch die Mitglieder der Expertenkommission GECKO sehen sich "benutzt".

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Nachdem er einen entsprechenden Verordnungsentwurf auf Twitter mit steigender Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen begründete, musste der Gesundheitsminister sehr viel Kritik einstecken. Er reagierte beleidigt.

Zuletzt erntete Rauch auch noch Kritik von seiner Ehefrau, Gabriele Sprickler-Falschlunger - sie ist praktizierende Ärztin und zugleich Landesvorsitzende der SPÖ Vorarlberg. Der Gesundheitsminister habe hier nicht mitgedacht, so Sprickler-Falschlunger.

PULS 24 überträgt  die Pressekonferenz ab 16.30 Uhr live.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Corona-Quarantäne fällt. Präsentiert wird die Verordnung offiziell am Nachmittag.
  • Ab 1. August ist Arbeiten mit positivem Test möglich, wenn dabei Maske getragen wird.
  • Betretungsverbote für Corona-Positive in: Krankenanstalten ebenso wie Pflege- und Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte.
  • Verkehrsbeschränkungen gelten bereits bei einem positiven Antigen-Test.