APA/FLORIAN WIESER

Quarantäne-Aus: Risikogruppen können sich von Arbeit freistellen lassen

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Nun ist es offiziell: Die Quarantäne fällt. Corona-Infizierte müssen sich nicht mehr isolieren. Das gaben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bekannt. Gleichzeitig wird die Risikogruppenverordnung wieder in Kraft gesetzt.

Die Corona-Quarantäne fällt wie erwartet. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach ab 1. August auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand niemand unterwegs. Die Verkehrsbeschränkungen gelten für zehn Tage - ab dem fünften Tag kann man sich davon freitesten.

Die genauen Regeln ab August:

Krankschreibung per Telefon kommt zurück

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) begründet den Schritt mit einer "völlig anderen Situation" als 2020 - die nun vorherrschende Virusvariante führe zu weniger schweren Krankheiten, man habe Medikamente und die Impfung. Wegen Corona seien über 20.000 Menschen gestorben, aber die Krise habe auch psychische Auswirkungen gehabt, so Rauch. Rauch sprach von einer neuen Phase der Pandemie, aber mahnte auch zu Vorsicht: "Wer krank ist, bleibt zu Hause." Krankschreiben lassen könne man sich beim Hausarzt via Telefon.

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Risikopatienten können sich freistellen lassen

Ab Inkrafttreten der Verordnung mit 1. August ist es möglich infiziert arbeiten zu gehen, wenn Maske angelegt ist. Dies gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung de facto verunmöglicht wie Logopäden und Musiker.

Deshalb wird die Risikogruppenverordnung wieder in Kraft gesetzt, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bekannt gab. So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Den Arbeitgebern werden die Kosten voll ersetzt. Die Regel ist vorerst bis Ende Oktober befristet.

Arbeitgebern werden Kosten ersetzt

Die Dienstfreistellung  kann erfolgen, wenn ein Wechsel ins Homeoffice nicht möglich ist und keine praktikablen Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz getroffen werden können. Die anfallenden Kosten für die Freistellung werden den Unternehmen zu 100 Prozent ersetzt.

Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist eine Maske zu tragen.

ribbon Zusammenfassung
  • Nun ist es offiziell: Die Quarantäne fällt. Corona-Infizierte müssen sich nicht mehr isolieren
  • Das gaben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bekannt. Gleichzeitig wird die Risikopatientenverordnung wieder in Kraft gesetzt.
  • Rauch sprach von einer neuen Phase der Pandemie, aber mahnte auch zu Vorsicht: "Wer krank ist, bleibt zu Hause." Krankschreiben lassen könne man sich beim Hausarzt via Telefon.
  • Ab Inkrafttreten der Verordnung mit 1. August ist es möglich infiziert arbeiten zu gehen, wenn Maske angelegt ist.
  • Deshalb wird die Risikogruppen-Verordnung wieder in Kraft gesetzt. So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
  • PULS 24 zeigt die Pressekonferenz im Livestream.

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