Bundesheer
Grazer Amokläufer war wegen Psycho-Test untauglich
Arthur A. besaß die Waffen, mit welchen er im Grazer BORG zehn Menschen tötete, legal. Zumindest für die Glock 19 brauchte er eine Waffenbesitzkarte, für die auch ein psychologisches Gutachten notwendig ist. Dieses erhielt er im März.
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Wie das sein konnte, wird derzeit breit diskutiert. Durch einen anderen Psycho-Test war der spätere Amokläufer nämlich offenbar durchgefallen, berichten "Servus TV" und "Kronen Zeitung".
Wegen Datenschutz nicht weitergegeben
Demnach soll der spätere Amokläufer bei der Stellung für untauglich erklärt worden sein, weil er beim psychologischen Eignungstest durchfiel. Das Bundesheer bestätigte das gegenüber PULS 24.
Aus Datenschutzgründen habe man das aber nicht an andere Behörden weitergegeben.
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Kunasek: "Ein Versagen"
Steiermarks Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) hatte das im Interview mit PULS 24 ein "Versagen" genannt. "Das ist unglaublich", meinte er. Jedoch nicht bei der Behörde, die sich ja an die Gesetzeslage zu halten habe, betonte Kunasek, der von 2017 bis 2019 selbst Verteidigungsminister war.
Es brauche eine Gesetzesänderung. "Wenn jemand untauglich ist, dann ist es undenkbar, dass das nicht weitergegeben werden darf". Hätte man das gewusst, wäre der Täter vielleicht nicht so leicht legal an Waffen gekommen.
Ob das den Amoklauf verhindert hätte, könne man nicht sagen. "100 Prozent ausschließen, kann man das nicht", so Kunasek.
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Zusammenfassung
- Arthur A. fiel beim psychologischen Eignungstest für Bundesheer oder Zivildienst durch und wurde als untauglich eingestuft.
- Trotzdem erhielt er im März ein psychologisches Gutachten, das ihm den legalen Besitz einer Glock 19 ermöglichte.
- Mit dieser Waffe tötete er im Grazer BORG zehn Menschen, wobei die fehlende Weitergabe der Testergebnisse aus Datenschutzgründen nun breit diskutiert wird.