Waffenrecht
Amoklauf in Graz: Wieso hatte der Täter legal Waffen?
Noch ist wenig über den mutmaßlichen Schützen und seine Waffen bekannt. Es soll sich um einen ehemaligen, 21-jährigen Schüler des BORGs handeln.
Laut "Salzburger Nachrichten" soll er mit einer Schrotflinte und einer Pistole der Marke Glock geschossen haben. Eine der Waffen soll er sich erst kurz vor der mutmaßlichen Tat besorgt haben.
Bestätigt sind diese Informationen nicht. Bestätigt wurde nur, dass zwei Schusswaffen sichergestellt wurden. Es handelte sich laut Polizei tatsächlich um eine Lang- und eine Faustfeuerwaffe, die der mutmaßliche Schütze legal besessen haben soll.
Dieser Fakt wird nun dafür sorgen, dass Österreichs liberales Waffenrecht in den Fokus von Debatten gerät.
1,5 Millionen Waffen
Denn Österreich ist weltweit gesehen auf dem zwölften Platz, wenn es um privaten Waffenbesitz geht. 30 Schusswaffen kommen hier laut "Small Arms Survey 2017" auf 100 Einwohner:innen.
Circa 1,5 Millionen Waffen sind laut Innenministerium im Zentralen Waffenregister registriert – die Zahl der Waffenbesitzer beläuft sich auf circa 370.000 Personen.
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Und: Es ist in Österreich relativ einfach, eine Waffe zu bekommen. Das Waffengesetz unterscheidet in drei Kategorien. Kategorie A sind verbotene Waffen wie Kriegsmaterial oder Pumpguns und Schlagringe und alle Waffen, die nicht als solche erkennbar sind. Sie sind im Normalfall für Privatpersonen nicht erhältlich.
Video: Was bisher bekannt ist
Aber schon zur Kategorie B dürfte die Faustfeuerwaffe zählen, die der mutmaßliche Amokläufer von Graz verwendet und legal besessen haben dürfte. In diese Kategorie fallen Faustfeuerwaffen mit einer Gesamtlänge von höchstens 60 Zentimeter, Repetierflinten oder auch halbautomatische Waffen. Rund 540.000 solcher Waffen sind in Österreich registriert.
Wer eine Waffe der Kategorie B kaufen will, muss eine Waffenbesitzkarte haben. Eine solche hat der mutmaßliche Amokläufer laut Polizei besessen – er kann sie allerdings noch nicht lange gehabt haben, da man dafür mindestens 21 Jahre alt sein muss.
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Die Waffenbesitzkarte ist bei der Behörde zu beantragen. Dafür muss ein psychologisches Gutachten und ein Waffenführerschein, der den sachgemäßen Umgang bescheinigen soll, nachgewiesen werden. Die Behörde führt dann einen Check zu etwaigen polizeilichen oder gar gerichtlichen Auffälligkeiten durch. Der mutmaßliche Täter dürfte den Test bestanden haben.
Waffen, die jeder kaufen kann
In die Kategorie C wiederum dürfte die Schrotflinte fallen, die in Graz verwendet worden sein soll. In diese Kategorie fallen viele Gewehre und Kleinkaliber sowie Jagdwaffen. Rund 830.000 dieser Waffen sind in Österreich registriert.
Um Waffen dieser Kategorie in Österreich zu erwerben, muss man 18 Jahre alt sein -ansonsten gibt es keine Regularien. Wer keine Waffenbesitzkarte hat, muss nur drei Tage warten, um die Waffe vom Händler mitnehmen zu können.
Die Wartefrist entfällt allerdings bei einem privaten Kauf – die Registrierung der Waffe muss man dann selbst innerhalb von sechs Wochen übernehmen.
Beim mutmaßlichen Schützen von Graz erwähnte die Polizei bislang nur die Waffenbesitzkarte, einen Waffenpass oder eine Jagdkarte, die zum legalen Führen der Waffen berechtigt hätten, erwähnten die Beamten nicht. Er durfte mit den Waffen also nicht legal zur Schule fahren.
Der 21-Jährige soll keine Vorstrafen haben und den Behörden nicht bekannt gewesen sein – einen Anlass für ein Waffenverbot gab es daher nach aktueller Gesetzgebung nicht.
Waffenbesitzkarte erst kurz vor Tat erhalten
Wenn über das Waffengesetz in Österreich debattiert wird, kommt oft die Forderung, dass das psychologische Gutachten für die Waffenbesitzkarte nicht nur einmal abgelegt werden soll.
Markus Schwaiger, Waffenhändler und Besitzer des Schießstands "Euroguns" in Wien, sieht das als wenig sinnvoll an. Auffällig sei bei Amokläufern, dass diese ihre Waffen oft erst kurz vor der Tat erwerben würden – da müsste eigentlich auch der erste psychologische Test helfen, sagt er.
Er könnte sich hingegen vorstellen, dass man nach dem Erhalt der Waffenbesitzkarte die Waffe für ein Jahr nicht mit nach Hause nehmen dürfe und sie im Schießkeller oder im Schützenverein lassen müsse. Eine Art Probezeit also. Dass Waffen der Kategorie C jeder ab 18 Jahren kaufen kann, sieht er ebenfalls skeptisch.
Das Innenministerium argumentierte zuletzt allerdings in dieser Debatte, dass die Straftaten mit legalen Waffen nicht gestiegen seien – im Gegensatz zu Straftaten mit Stichwaffen.
Video: Politik trauert
Zusammenfassung
- Nach dem mutmaßlichen Amoklauf in Graz könnte abermals eine Debatte über Österreichs liberales Waffenrecht losgetreten werden.
- Der mutmaßliche Schütze dürfte zwei Waffen legal besessen haben. Wie kann das sein?