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Gegen ihren Willen

Frauen mit Behinderung immer noch gegen ihren Willen sterilisiert

Heute, 09:57 · Lesedauer 2 min

Noch immer gibt es in Österreich - und Deutschland - Sterilisationen von Menschen mit Behinderungen ohne deren persönliches und ausdrückliches Einverständnis.

Darauf machte das Medienhaus andererseits aufmerksam, das am Montagabend den Dokumentarfilm "Hauptsache, du kriegst kein Kind" zum Thema vorgestellt hat. 

Konkret geht es in der Doku um Frauen mit Behinderungen. Dabei wäre die Gesetzeslage streng und eindeutig, es fehlt offenbar an der Informiertheit der Beteiligten.

Wunsch nach Sterilisation kommt von Vertretungspersonen

Selbst bei besachwalteten Menschen dürfen Sterilisationen nicht ohne deren persönliche Einwilligung durchgeführt werden. Es ist verboten, dass rechtliche Vertretungspersonen allein über eine Sterilisation entscheiden. 

Dies ist nur in besonders kritischen Ausnahmen mit Gerichtsentscheidung möglich, zum Beispiel, wenn es um Lebensgefahr der Betroffenen geht. Das wissen aber viele Mediziner und Vertretungspersonen nicht. 

andererseits kritisierte auch, dass der Wunsch nach einer Sterilisation von Menschen mit Behinderungen meist auch gar nicht von ihnen selbst, sondern von ihren Vertretungspersonen kommt.

Patienten verstehen das Besprochene oft nicht

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die ärztlichen Beratungsgespräche sich nicht an die Vertretenen, sondern an die Vertretungspersonen richten. 

Die Patientinnen und Patienten verstehen das Besprochene oft gar nicht, weil sich Mediziner ihrer Fachtermini bedienen. Würde man mit ihnen barrierefrei in einfacher Sprache sprechen, hätten sie - wie vorgeschrieben - alle nötigen Informationen für eine selbstbestimmte Entscheidung. 

andererseits machte in dem Zusammenhang auch auf einen Prüfbericht der UNO aus dem Jahr 2023 aufmerksam, in dem die Praxis der rechtswidrigen Sterilisationen ohne das ausdrückliche Einverständnis von Menschen mit Behinderungen kritisiert wurde. In der Doku wurde zudem darauf hingewiesen, dass einige befragte Frauen angaben, nicht zu wissen, ob sie sterilisiert sind.

Zusammenfassung
  • In Österreich und Deutschland werden weiterhin Frauen mit Behinderungen ohne deren ausdrückliches Einverständnis sterilisiert, obwohl dies gesetzlich verboten ist.
  • Ein UNO-Prüfbericht aus dem Jahr 2023 kritisiert die Praxis rechtswidriger Sterilisationen ohne ausdrückliche Zustimmung, wobei viele Betroffene nicht ausreichend informiert werden und teils nicht wissen, ob sie sterilisiert wurden.
  • Die gesetzlichen Vorgaben erlauben eine Sterilisation nur in besonders kritischen Ausnahmefällen mit Gerichtsentscheidung, doch mangelt es bei Mediziner:innen und Vertretungspersonen oft an Wissen über diese Regeln.