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Neues Gesetz

Photovoltaik am Dach: Bald Netzgebühr für eingespeisten Strom

01. Juli 2025 · Lesedauer 3 min

Wer eine Photovoltaikanlage am Dach hat und Strom ins Netz einspeist, soll in Zukunft Netzgebühr zahlen. Es ist nur ein Punkt des neuen Gesetzes für den Strommarkt, das die Netzkosten umverteilen soll.

Noch ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ELWG) nicht beschlossen, aber diese Woche dürfte das Gesetz ans Parlament übermittelt werden. Die Begutachtung soll über den Sommer erfolgen. 

Die Regierung hat sich darauf geeinigt, wie die Stromnetze hierzulande künftig geregelt werden sollen - und wer künftig wie viel zahlen muss. Das Ergebnis der Einigung dürfte allerdings noch für Diskussionen sorgen.

Netzgebühr für Photovoltaikanlagen

Wie der "Standard" berichtet, sollen Besitzer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Zukunft Netznutzungsentgelt dafür zahlen, wenn sie ihren selbstproduzierten Strom ins Netz einspeisen. 

Ein solches Entgelt und dessen Höhe muss von der E-Control festgelegt werden. Diese stellt die Kosten für den Netzbetreiber fest und teilt diese auf die Stromverbraucher auf. Großkunden, etwa aus der Industrie, werden dabei anders behandelt als private Nutzer.

Bisher sind für Betreiber von Kleinanlagen auf dem heimischen Dach keine Netzgebühren angefallen. Dem neuen Gesetzesentwurf zufolge soll die E-Control künftig einen Anteil festlegen, mit dem sich Privat-Haushalte mit PV-Anlagen an den Kosten des Netzbetreibers beteiligen müssen.

Die Fürsprecher dieser Neuregelung führen ins Treffen, dass mit dem Boom bei Photovoltaikanlagen auch die Belastung für das Netz gestiegen ist - insbesondere wenn im Sommer viel Strom eingespeist wird. Außerdem wären Gebühren ein Anreiz, die Nutzung des eigenen Stroms zu optimieren.

Grundgebühr könnte fallen

Laut "Standard"-Informationen stehen daneben weitere Änderungen bei den Netzkosten an. Abrechnungen sollen in Zukunft leistungs- und zeitflexibel gestaltet werden. 

Netzgebühren setzen sich aus einer Grundpauschale und dem Preis für die Kilowattstunde Strom zusammen. Die einheitliche Grundgebühr soll fallen und ein komplett leistungsabhängiger Tarif kommen. 

Der bislang fixe Grundbetrag könnte künftig pro Kilowattstunde Strom bezahlt werden, die verbraucht wurde - wobei der über 12 Monate hinweg erfasste Spitzenverbrauch im Mittel zählen würden.

Mehr zahlen für Verbrauch zu Spitzenzeiten

Beim Ausbau des Stromnetzes müssen Spitzenwerte abgedeckt werden. Auch Besitzer einer PV-Anlage würden für zusätzliche Kosten im Stromnetz sorgen, wenn sie etwa zu Spitzenzeiten ihr Auto aus dem öffentlichen Netz laden, so das Argument für eine Änderung bei der Kostenverteilung.

Hier kommt der Plan eines zeitflexiblen Modells ins Spiel. Die E-Control zieht laut "Standard" eine Variante in Erwägung, bei der sich die fälligen Netzentgelte an der Tageszeit und den Verbrauchsspitzen orientieren. Wer sein Auto mittags lädt, würde weniger zahlen, als abends.

Während die Pläne bei den Netzgebühren für Photovoltaikanlagen schneller umgesetzt werden könnten, dürfte es bei der leistungs- und zeitflexiblen Abrechnung länger dauern. Wird das Elektrizitätswirtschaftsgesetz beschlossen, braucht die E-Control ein Jahr, um diese umzusetzen. 

Video zum Photovoltaik-Boom: Probleme mit Kapazität

Zusammenfassung
  • Besitzer von Photovoltaikanlagen sollen laut neuem Elektrizitätswirtschaftsgesetz künftig ein Netznutzungsentgelt zahlen, wenn sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
  • Die bisherige einheitliche Grundgebühr für Netzanschlüsse soll indessen entfallen und durch einen leistungsabhängigen Tarif ersetzt werden, wobei die E-Control die Höhe der Gebühren festlegt.