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Verdächtiger weiter flüchtig

Frauenmord im Pinzgau: Darum gab es kein Betretungsverbot

Heute, 09:38 · Lesedauer 3 min

Der Frauenmord im Salzburger Pinzgau, bei der eine 34-jährige Deutsche wohl von ihrem Ex-Partner getötet wurde, wirft nach wie vor viele Fragen auf. Besonders der Fakt, dass die Polizei trotz vorliegender Drohungen des Ungarn nichts unternommen hat, beschäftigt. Hat die Behörden hier lückenhaft agiert?

In der Nacht auf Samstag wurde eine 34-jährige Deutsche im Pinzgau mutmaßlich von ihrem Ex-Partner Krisztian P. per Kopfschuss getötet. P. hatte die Frau schon vorher bedroht, sie zeigte ihn gar wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung an.

Doch die Anzeige wurde fallengelassen. Ein Betretungs- und Annäherungsverbot wurde nicht über ihren Ex-Partner verhängt. Warum gewährten ihr die Behörden keinen Schutz? 

P. befand sich im Ausland

"Er war gerichtlich unbescholten", sagte der Salzburger Polizeisprecher Hans Wolfgruber kurz nach der Tat. Doch auf "Krone"-Nachfrage stellte sich nun heraus, dass ein solches Verbot bereits vorgesehen gewesen sein soll. Es konnte allerdings rechtlich nicht umgesetzt werden. 

Der Krisztian P. befand sich zur Zeit der Anzeige nämlich im Ausland. Für ein solches Verbot brauche es laut Polizei jedoch eine persönliche Befragung. Kurz: Die "notwendigen Formalerfordernisse" konnten nicht durchgeführt werden. 

Zum Jahreswechsel hatte die Staatsanwaltschaft Salzburg das Verfahren gegen P. eingestellt. Der Grund: "es gab keine weiteren Delikte gegen die Frau". 

Opferschutzanwältin sieht Säumnisse 

Wie Opferschutzanwältin Sonja Aziz der "Krone" erklärt, hätte ein Betretungs- und Annäherungsverbot allerdings eine Kette in Gang gesetzt, durch die die 34-Jährige aktiv vom Gewaltschutzzentrum kontaktiert und rechtlich sowie psychosozial betreut werden hätte können. Zudem wird bei einem Betretungs- und Annäherungsverbot auch ein Waffenverbot verhängt. 

Aziz glaubt, dass die Justiz "derartige Drohungen als zu vage erachtet". Hätte P. in der Vergangenheit Gewalt ausgeübt, hätte der Fall womöglich einen anderen Verlauf genommen.

Auch die Staatsanwaltschaft Salzburg bestätigte der "Krone": Es fehlte an "konkreten Ankündigungen von Gewalt gegen Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen", so ein Sprecher. 

P. hatte die Deutsche via WhatsApp-Nachrichten bedroht. 

alert Hilfe bei häuslicher Gewalt

Sind Sie Opfer von Gewalt oder kennen jemand, der es ist? Hier finden Sie Hilfe

Frauen-Helpline: 0800/222 555
Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
Männerberatung Wien: 01/603 28 28
Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf 133

Fußfesseln in Diskussion

Im Koalitionspapier von ÖVP, SPÖ und NEOS findet sich das Vorhaben, Fußfesseln für "Hochrisiko-Gewalttäter mit einstweiliger Verfügung infolge des Betretungsverbots" einzuführen. Gegenüber PULS 24 hatte sich Frauenministerin Eva Maria Holzleitner (SPÖ) dafür ausgesprochen. 

Beim Betretungs- und Annäherungsverbot ist es potenziellen Gefährdern untersagt, die Wohnung und den Umkreis von 100 Metern der gefährdeten Person zu betreten oder sich der Person im Umkreis von 100 Metern anzunähern. 
 

Kritisiert wird allerdings, dass ein derartiges Verbot nur schwer kontrolliert werden kann. Erst, wenn ein mutmaßlicher Gefährder das Verbot verletzt, können Betroffene die Polizei kontaktieren. 

 

Video: Frauenmorde - "Brutalität erschreckt mich"

Zusammenfassung
  • Der Frauenmord im Salzburger Pinzgau, bei der eine 34-jährige Deutsche wohl von ihrem Ex-Partner getötet wurde, wirft nach wie vor viele Fragen auf.
  • Besonders der Fakt, dass die Polizei trotz vorliegender Drohungen des Ungars nichts unternommen hat, beschäftigt.
  • Habe die Behörden hier lückenhaft agiert?