Täter weiterhin flüchtig
Frauenmord in Pinzgau: Opfer zeigte Ex-Partner vor Monaten an
Der Verdächtige Krisztian P. soll am Samstag gegen 0:40 Uhr auf einem Parkplatz im Zentrum von Maria Alm seine ehemalige Lebensgefährtin, eine 34-jährige Deutsche, bei einem Treffen erschossen haben.
Seitdem befindet sich der Ungar auf der Flucht und wird mittlerweile international gesucht.
Die Polizei veröffentlichte am Sonntag Fahndungsbilder des Verdächtigen Krisztian P. sowie seines Fahrzeugs, einem silbergrauen Skoda Octavia Kombi mit dem Kennzeichen S-685WV.
Wie nun bekannt wurde, soll der gerichtlich unbescholtene Ungar in der Vergangenheit gegenüber seiner Ex-Partnerin durch aggressives Verhalten aufgefallen sein.
Das Mordopfer hatte Krisztian P. im vergangenen Jahr wegen gefährlicher Drohung angezeigt, wie die Staatsanwaltschaft Salzburg gegenüber der "Krone" bestätigte.
Ein Betretungs- oder Kontaktverbot wurde laut Polizei jedoch nicht verhängt.
Schusswaffe behördlich registriert
Da der Mordverdächtige als unbescholten galt, durfte er legal eine Waffe besitzen. Mit dieser soll Krisztian P. schließlich auch seine Ex-Partnerin erschossen haben.
Um welche Schusswaffe es sich genau handelt, wollte die Polizei aus ermittlungstechnischen Gründen nicht bekannt geben.
Die Polizei bittet um Hinweise zum Tatverdächtigen oder dem von ihm verwendeten Fahrzeug unter der Nummer 059133 50 3333 an das Landeskriminalamt Salzburg oder jede andere Polizeidienststelle.
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Sind Sie Opfer von Gewalt oder kennen jemand, der es ist? Hier finden Sie Hilfe:
Frauen-Helpline: 0800/222 555
Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
Männerberatung Wien: 01/603 28 28
Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf 133
Zusammenfassung
- Nach dem Frauenmord im Salzburger Pinzgau in der Nacht auf Samstag fehlt von dem Verdächtigen weiterhin jede Spur.
- Nun kommen neue Details ans Licht: Das Mordopfer soll ihren Ex-Partner bereits vor Monaten wegen gefährlicher Drohung angezeigt haben.