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"Juristischer Meilenstein" gegen Fellner: Geheime Aufnahmen waren "Notwehr"

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Im Prozess-Reigen rund um Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Wolfgang Fellner, erreichte Katia Wagner einen "juristischen Meilenstein". Die geheimen Tonbandaufnahmen, die ihre Vorwürfe rechtfertigten, waren laut Gericht zulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sechs Klagen hat die Moderatorin Katia Wagner bereits gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner, eingebracht. Keine einzige davon hat sie bisher verloren. Nun hat sie - wie der "Falter" berichtet - gemeinsam mit ihrem Anwalt Michael Rami ein wegweisendes Urteil erwirkt, das Betroffene von sexueller Belästigung weit über die Causa Fellner hinaus stärken könnte.

Verdeckte Tonband-Aufnahmen waren bisher illegal - das Gericht erkennt sie in Wagners Fall aber als eine Art Notwehr an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Michael Rami bezeichnet es im "Falter" dennoch schon jetzt als "juristischen Meilenstein". 

Aufnahmen vor Gericht vorgelegt

Katia Wagner hatte ihre Zusammenarbeit mit Wolfgang Fellner 2005 begonnen. Doch Fellner wollte offenbar mehr: Er drängte auf gemeinsame Abendessen, erklärte Wagner, dass er sie "lieben" würde und "hinten in ihr Kleid reinschauen" und es "kurz aufzippen" möchte, bezeichnete Wagner als "Schatz", "Engel" und "Brutalchinesin". Als Wagner nicht reagierte sagte Fellner: "Also erstens, ich liebe dich dass das klar ist. Ich hoffe, das wird gewürdigt und erwidert. Was soll dieser komische Blick? Hallo? Da erwarte ich schon eine entsprechende Reaktion, wenn ich so was sage."

Bekannt wurden die Aussagen Fellners erst vor Gericht. Der Medienherausgeber hatte Wagners Vorwürfe der sexuellen Belästigung zunächst als "frei erfunden" zurückgewiesen. Bis Wagner und ihr Anwalt die bis dahin geheimen Aufnahmen von dem Abendessen vorlegten.

Fellner wurde wegen übler Nachrede verurteilt - ging gegen Wagner aber weiter über das Zivilrecht und die Datenschutzgrundverordnung vor. Laut ihm sei der geheime Mitschnitt ein Eingriff in seinen höchstpersönlichen Lebensbereich und verletze seine menschliche Würde. 

Wegweisendes Urteil

Das wurde von Gereichten bisher tatsächlich oft so gesehen: Systematische, verdeckte, identifizierende Tonüberwachung sei ein Eingriff in geschütztes Recht auf Achtung der Geheimsphäre und ein Eingriff in die Privatsphäre. Wie der "Falter" nun berichtet, sieht das Richter Ulrich Pesendorfer am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien in diesem Fall anders: Opfer von übergriffigen Chefs dürfen heimliche Tonbandaufnahmen ihrer Vorgesetzten anfertigen und in Medien und vor Gericht vorlegen.

Denn, so die Begründung des Richters, sonst würden die Opfer, wie so oft in #Metoo-Affären, in Beweisnotstand geraten. Oft bleibt es sonst in solchen Prozessen bei Aussage gegen Aussage. 

Wagners Aufnahmen seien, "umgangssprachlich formuliert, ein verständlicher und plausibler Akt der Notwehr", berichtet der "Falter". Die Aufnahmen seien zudem "das gelindeste Mittel" zur Beweissicherung. Fellners höchstpersönlicher Lebensbereich werde durch die Weitergabe und den Inhalt der Aufnahmen nicht berührt, so die Begründung des Richters.

Wagner habe "Angst gehabt, der Kläger würde im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne entsprechende Dokumentation der Belästigungen ihre Karriere ruinieren" und "das berechtigte Interesse verfolgt, Missstände und Verfehlungen einer Person der Zeitgeschichte zu dokumentieren". Das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und es bestehe ein öffentliches Interesse daran. Ein - nicht rechtskräftiges - Urteil, das Auswirkungen auf weitere Prozesse um sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch haben könnte. 

Milborn Spezial zur Causa Wolfgang Fellner

Katia Wagner und Raphaela Scharf im Interview bei Corinna Milborn.

Hohe Kosten für Fellner

Gegen Fellner wehrt sich nicht nur Katia Wagner, auch die Journalistin Raphaela Scharf hatte Fellner einen Griff an den Hintern und Einschüchterung vorgeworfen - auch PULS 24 berichtete. Wie Anwalt Michael Rami nun im "Falter" sagt, mussten Fellner und sein Verlag bisher insgesamt rund 300.000 Euro an Strafen und Prozesskosten zahlen müssen. 120.000 Euro Geldstrafe - 30.000 davon bedingt - kamen obendrauf. Nicht alles davon ist rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess-Reigen rund um Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Wolfgang Fellner, erreichte Katia Wagner einen "juristischen Meilenstein".
  • Die geheimen Tonbandaufnahmen, die ihre Vorwürfe rechtfertigten, waren laut Gericht zulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
  • Verdeckte Tonband-Aufnahmen waren bisher illegal - das Gericht erkennt sie in Wagners Fall aber als eine Art Notwehr an.

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