Causa Fellner: Schadenersatz für Scharf wahrscheinlich

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Zwischen Ex-oe24.tv-Moderatorin Raphaela Scharf und Medienmacher Wolfgang Fellner bahnt sich ein Vergleich an. Bei einer Verhandlung am Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) fassten die Anwälte beider Seiten eine Einigung über 65.000 Euro Schadenersatz für Scharf ins Auge.

Letztere ging dagegen vor, dass sie vor drei Jahren fristlos entlassen wurde, nachdem sie behauptet hatte, Fellner habe sie während eines Fotoshootings begrapscht. Fellner bestreitet einen Übergriff.

Es war am Montag nicht die erste Verhandlung, bei der Scharf gegen ihre fristlose Entlassung vorging, aber es war voraussichtlich die letzte. Ihr Anwalt Michael Rami und die Anwälte Fellners bzw. der Mediengruppe "Österreich", Kristina Venturini und Georg Zanger, werden sich wahrscheinlich in den kommenden Tagen auf einen Vergleich einigen, womit das Verfahren vor dem ASG, aber auch eines vor der Gleichbehandlungskommission, erledigt wären.

Bei Wiederanstellung "unkündbar"

Rami verlangte zunächst zweieinhalb Jahresgehälter für Scharf. Daraufhin wendete die Gegenseite ein, man müsse Scharfs Verdienst seit ihrer Entlassung abziehen. Die Richterin erklärte, Scharf stünde ein gewisser Schadenersatz unerheblich von ihrem Einkommen seit der Entlassung zu. Zudem müsse man berücksichtigen, dass es im Sinne Fellners wäre, würde ein Vergleich zustande kommen. Schließlich wäre Scharf im Falle einer Wiederanstellung "praktisch unkündbar".

Nachdem sich Zanger und Venturini zweimal telefonisch mit Fellner ausgetauscht hatten, war 65.000 Euro Schadenersatz die letztgenannte Summe bei Gericht. Fellner sei auf einen Vergleich vorbereitet gewesen, sagte Venturini im Anschluss an die Verhandlung. Schließlich sei es nicht wünschenswert, dass jahrelang weiter verhandelt werde. Sie gehe nicht davon aus, dass der Vergleich noch scheitern könne.

65.000 Euro "akzeptables Ergebnis"

Rami sprach angesichts der 65.000 Euro von einem "akzeptablem Ergebnis". Er sieht damit ein Anerkenntnis gegeben, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Zudem sei Fellner zweimal strafrechtlich wegen übler Nachrede - einmal davon noch nicht rechtskräftig - verurteilt worden, weil er gegenüber der Tageszeitung "Der Standard" und in einem selbst verfassten Artikel behauptet hatte, die Vorwürfe sexueller Belästigung Scharfs als auch der weiteren Ex-Mitarbeiterin seien "frei erfunden". "Was will man jetzt noch mehr?", so Rami.

Scharf zeigte sich vor Medienvertretern erleichtert. Die vergangenen drei Jahre seien eine "absolute Belastung" für sie gewesen. "Ich bin nicht streitlustig. Es geht mir um Gerechtigkeit. Ich bin zu Unrecht entlassen worden und sehe nicht ein, dass so etwas passiert, wenn man Dinge im Unternehmen aufzeigt", meinte die Journalistin.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwischen Ex-oe24.tv-Moderatorin Raphaela Scharf und Medienmacher Wolfgang Fellner bahnt sich ein Vergleich an.
  • Bei einer Verhandlung am Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) fassten die Anwälte beider Seiten eine Einigung über 65.000 Euro Schadenersatz für Scharf ins Auge.
  • Letztere ging dagegen vor, dass sie vor drei Jahren fristlos entlassen wurde, nachdem sie behauptet hatte, Fellner habe sie während eines Fotoshootings begrapscht. Fellner bestreitet einen Übergriff.

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