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Urteil wegen übler Nachrede: Fellner beruft doch nur gegen Strafhöhe

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Medienmacher Wolfgang Fellner wurde im November nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt, da er die Aussagen seiner ehemaligen Mitarbeitern Katia Wagner als "frei erfunden" bezeichnet hatte. Er kündigte an, gegen das Urteil zu berufen, tut das aber jetzt nur gegen die Höhe der Strafe.

"Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner bezeichnete die Aussagen seiner ehemaligen Mitarbeiterin Katia Wagner, die ihm sexuelle Belästigung vorwarf, als "frei erfunden". Wagner und ihr Anwalt Michael Rami legten beim Prozess im November allerdings Tonbandaufnahmen vor - die nicht vorgespielt wurden, weil Fellner sich schuldig bekannte. Wohlgemerkt - er bekannte sich der üblen Nachrede schuldig, dass die Aussagen sexuelle Avancen gewesen seien, bestreitet er nach wie vor. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Wagner und Rami lehnten jedenfalls einen Vergleich und eine Ehrenerklärung Fellners samt Übernahme der Gerichtskosten ab. Richter Romstorfer verurteilte Fellner nicht rechtskräftig zu 120.000 Euro Geldstrafe, davon 30.000 unbedingt. Fellner kündigte an, dagegen zu berufen. 

Fellner sei durch die Medien "gehetzt" worden

Das tut er jetzt auch, wie der "Standard" berichtet, allerdings doch nur gegen die Höhe der Strafe. Statt der nicht rechtskräftig ausgesprochenen 120 Tagessätze plädiert Fellner für 50. Fellners Anwalt Georg Zanger begründet das laut "Standard" damit, dass sein Mandant damals ein "durch die Medien Gehetzter und vor sich Hergetriebener" gewesen sein soll, so sei auch das Urteil von Mitte November zu werten.

Der "Standard" hätte Fellner mit den Vorwürfen Wagners konfrontiert und eine zu kurze Frist für eine Antwort gegeben - laut "Standard" habe es eine Frist von 25 Stunden gegeben. Fellner wiederholte außerdem vor Gericht, die Aussagen Wagners seien erfunden.

ribbon Zusammenfassung
  • Medianmacher Wolfgang Fellner wurde im November nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt, da er die Aussagen seiner ehemaligen Mitarbeitern Katia Wagner als "frei erfunden" bezeichnet hatte.
  • Er kündigte an, gegen das Urteil zu berufen, tut das aber jetzt nur gegen die Höhe der Strafe.
  • Statt der nicht rechtskräftig ausgesprochenen 120 Tagessätze plädiert Fellner für 50.
  • Fellners Anwalt Georg Zanger begründet das laut "Standard" damit, dass Fellner durch die Medien "gehetzt" worden sein soll und das habe ihm aufs Gemüt geschlagen.