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Wolfgang Fellner erneut wegen übler Nachrede verurteilt

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Am Mittwoch wurde Medienmacher Wolfgang Fellner an Straflandesgericht in Wien wegen übler Nachrede nicht rechtskräftig verurteilt. Seine Ex-Mitarbeiterinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner klagten. Sie warfen ihm sexuelle Belästigung vor, er hatte das als "frei erfunden" abgetan.

Scharf und Wagner zogen vor Gericht, weil Fellner ihnen in einem Artikel Anfang September 2021 vorwarf, gelogen zu haben. Der Artikel sei eine "Gegen-Rufmordkampagne" gewesen, argumentierte laut "Standard" Anwalt Georg Zanger, der Fellner vor Gericht vertrat. 

Zanger plädierte für Fellner auf nicht schuldig. Das "frei erfunden" sei als "frei empfunden" gemeint gewesen. Der Text erschien in der Tageszeitung "Österreich" und auf "Oe24". 

Richter Christian Noe hingegen sah "ganz klar" üble Nachrede und sprach Fellner schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, keine der Parteien gab eine Erklärung ab. 

20.000 Euro Entschädigung

Strafe muss Fellner keine zahlen, obwohl "weitere Erschwernisgründe" vorlägen. Der Richter begründete dies damit, dass dem Medienmacher bereits "erhebliche Nachteile" durch die erste Verurteilung entstanden seien. Noe verurteilte die Mediengruppe Österreich jedoch zu einer Zahlung von 20.000 Euro und der Veröffentlichung des Urteils in "Österreich" und auf "Oe24". 

 

In einer zweiten Verhandlung am Mittwoch trat Fellner als Kläger auf. Er ging am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gegen drei von Wagner geheim angefertigte Tonaufnahmen vor, durch die er sich in seinem Grundrecht auf Geheimhaltung verletzt sieht. Eine davon spielte eine maßgebliche Rolle für seine erste Verurteilung wegen übler Nachrede. Erst nachdem sie von Wagners Anwalt, Michael Rami, im November des Vorjahres vor Gericht ins Spiel gebracht wurde, gestand der Medienmacher, dass er ein von Wagner angefertigtes Gedächtnisprotokoll samt Belästigungsvorwürfen über ein Abendessen mit ihm gegenüber der Tageszeitung "Der Standard" fälschlicherweise als "frei erfunden" bezeichnet hatte.

In der Verhandlung gab Wagner an, die drei Aufnahmen aus 2015 aus "Dokumentationsgründen" gemacht zu haben, weil ihr sonst niemand die Vorwürfe sexueller Belästigung geglaubt hätte. Übermittelt habe sie die Tonaufnahmen nur an ihren Anwalt Rami, sie selber habe sie nicht mehr und habe auch "gar nichts" damit vor.

Urteil ergeht schriftlich

Der Anwalt Fellners, Georg Zanger, interessierte sich dafür, warum Wagner, wenn sie sich so belästigt gefühlt habe, in Chatverläufen etwa mit Herz-Emojis auf Nachrichten Fellners reagiert habe. Wagner gab dazu an, dass sie sich als 26-Jährige erst in die damalige Situation "hineinfinden" musste. Zunächst versuchte sie einen höflichen Ausweg aus der Situation zu finden. "Was antwortet man einem Vorgesetzten, der einem schreibt, man sei so geil, man sollte als Luxusgeisel genommen werden?", so Wagner. Später sei sie distanzierter aufgetreten.

Zanger bezweifelte das und brachte vor, dass Wagner auch Jahre später noch mit Fellner Nachrichten austauschte und ihm etwa schrieb, dass sie nun in die Sauna gehe oder sich mal wieder für ein Essen treffen sollten. Wagner meinte dazu, dass sie dachte, er habe sich geändert. Zudem wollte sie ein gutes Verhältnis zu jemanden aufbauen, der ein großes Medienunternehmen führt. "So wie halb Österreich hatte ich Angst, dass er meine Karriere kaputt macht, dass ich nirgends mehr unterkomme. Diese Angst habe ich heute nicht mehr", so Wagner.

Bei der anschließenden Befragung Fellners, gab dieser diesmal persönlich an, "nicht im Geringsten" das Gefühl zu haben, Wagner belästigt zu haben. Im Gegenteil sei sie aufdringlich gewesen, habe ihn mit Telefonanrufen nahezu bombardiert und mehrmals in ihre Wohnung eingeladen, was er jedoch ausgeschlagen habe. Überhaupt sei es "sehr eigenartig", dass "jemand der mir sexuelle Belästigung vorwirft, wieder eine Beziehung aufbauen wollte", so der "Österreich"-Herausgeber. Der Anwalt Wagners versuchte daraufhin, die Glaubwürdigkeit Fellners mit weiteren Chatauszügen infrage zu stellen.

Der Richter sah die Angelegenheit als spruchreif an. Das Urteil ergeht schriftlich.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch wurde Medienmacher Wolfgang Fellner an Straflandesgericht in Wien wegen übler Nachrede nicht rechtskräftig verurteilt.
  • Seine Ex-Mitarbeiterinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner klagten. Sie warfen ihm sexuelle Belästigung vor, er hatte das als "frei erfunden" abgetan.
  • Scharf und Wagner zogen vor Gericht, weil Fellner ihnen in einem Artikel Anfang September 2021 vorwarf, gelogen zu haben.
  • Der Artikel sei eine "Gegen-Rufmordkampagne" gewesen, argumentierte laut "Standard" Anwalt Zanger, der Fellner vor Gericht vertrat. Zanger plädierte auf nicht schuldig. Das "frei erfunden" sei als "frei empfunden" gemeint gewesen.
  • Richter Christian Noe hingegen sah "ganz klar" üble Nachrede und sprach Fellner schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, keine der Parteien gab eine Erklärung ab. 
  • Strafe muss Fellner keine zahlen, obwohl "weitere Erschwernisgründe" vorlägen. Noe verurteilte die Mediengruppe Österreich jedoch zu einer Zahlung von 20.000 Euro und der Veröffentlichung des Urteils in "Österreich" und auf "Oe24". 

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