APA/APA/PUNZ/HANS PUNZ

"Frei erfunden": Wolfgang Fellner muss Widerruf veröffentlichen

0

Der Medienmanager hatte Schilderungen seiner ehemaligen Mitarbeiterin, die ihm sexuelle Belästigung vorwirft, als "frei erfunden" bezeichnet. Nun musste Fellner widerrufen.

"Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner musste am Freitag im "Standard" einen Widerruf veröffentlichen. Er hatte Aussagen seiner ehemaligen Mitarbeiterin Katia Wagner im Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung als "frei erfunden" bezeichnet. Wagner klagte erfolgreich auf Unterlassung und Widerruf. Wagners Anwalt Michael Rami teilte den Widerruf auf Twitter.

Zuvor hatte Wagner wegen übler Nachrede geklagt. In diesem Verfahren bekannte sich Fellner zunächst nicht schuldig und bestritt unter anderem, sie gefragt zu haben, ob er ihr Kleid "kurz aufzippen" und "hinten reinschauen" könne. Als Wagner Tonaufnahmen vorlegte, lenkte Fellner ein und bekannte sich schuldig. Mittlerweile ging er in Berufung - gegen die Höhe der Strafe. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Mehrere ehemalige Mitarbeiterinnen werfen Fellner sexuelle Belästigung vor. Er weist diese Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Mehr dazu:

ribbon Zusammenfassung
  • "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner musste am Freitag im "Standard" einen Widerruf veröffentlichen.
  • Er hatte Aussagen seiner ehemaligen Mitarbeiterin Katia Wagner im Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung als "frei erfunden" bezeichnet. Wagner klagte erfolgreich auf Unterlassung und Widerruf.
  • Zuvor hatte Wagner wegen übler Nachrede geklagt. In diesem Verfahren bekannte sich Fellner zunächst nicht schuldig und bestritt unter anderem, sie gefragt zu haben, ob er ihr Kleid "kurz aufzippen" und "hinten reinschauen" könne.
  • Als Wagner Tonaufnahmen vorlegte, lenkte Fellner ein und bekannte sich schuldig. Mittlerweile ging er in Berufung - gegen die Höhe der Strafe.
  • Mehrere ehemalige Mitarbeiterinnen werfen Fellner sexuelle Belästigung vor. Er weist diese Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.