APA/APA (dpa)/Tom Weller

WizzAir bis easyJet

VKI prüft weitere Klagen wegen Handgepäcksgebühren

06. Aug. 2025 · Lesedauer 3 min

Fluggesellschaften wie Wizzair oder easyJet verlangen Gebühren für Handgepäckskoffer in Standardgröße. Der europäische Verbraucherverband BEUC hat bereits Beschwerde eingelegt, der VKI prüft Klagen gegen diverse Airlines.

Die Hauptreisezeit ist in vollem Gange. Wer beim Flug ans Urlaubsziel sparen will, lässt den großen Koffer, wenn möglich, daheim und beschränkt sich auf Handgepäck. Doch einige Airlines verlangen auch für Handgepäckskoffer in Standardgröße einen Aufpreis - zu Unrecht, wie europäische Verbraucherschutzorganisationen kritisieren.

So muss aus Sicht der Verbraucherschützer:innen das Mitnehmen eines angemessenen Handgepäckstücks im Flugpreis enthalten sein. Gebühren dafür seien ein systematischer Verstoß gegen EU-Recht

Der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Mitgliedsorganisationen haben bereits im Mai bei der EU-Kommission und den europäischen Verbraucherschutzbehörden Beschwerde eingelegt.

Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Billig-Fluglinie Ryanair hat unter anderem wegen einer 70-Euro-Gebühr für Handgepäcksstücke geklagt - und vor dem Landesgericht Korneuburg recht bekommen. Insgesamt wurden 14 von 15 Zusatzgebühren als unzulässig betrachtet, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aktuell werden weitere Verbandsklagen geprüft, schildert Petra Leupold, Abteilungsleiterin im Bereich Klagen beim VKI, im Gespräch mit PULS 24. Im Fokus stehen die mutmaßlich unzulässigen Handgepäcksgebühren bei den "Standardkandidaten", unter anderem WizzAir und easyJet.

Klagen gegen drei Airlines

Die deutsche Verbraucherschutzzentrale geht ebenfalls gegen insgesamt sieben Fluggesellschaften rechtlich vor, in drei Fällen wurde geklagt.

Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, easyJet, WizzAir und Vueling Airlines wurden abgemahnt. Gegen easyJet, WizzAir und Vueling haben die Verbraucherschützer Klage eingereicht. Das Vorgehen ist Teil einer europaweiten Aktion.

"Fluggesellschaften sind verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäcksgrößen widersprechen EU-Recht", erklärt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der EU-Gerichtshof entschied bereits 2014: "Das Befördern von Handgepäck kann kein Grund für einen Aufpreis sein, solange es angemessene Voraussetzungen in Bezug auf Gewicht und Dimensionen erfüllt und den Security-Auflagen entspricht."

Das Problem an diese Entscheidung ist jedoch, dass es die angemessenen Dimensionen des Gepäckstücks nicht konkretisiert werden, schildert Leupold vom VKI. Die Definitionen seien uneinheitlich, was sich Airlines zu Nutze machen wollen.

Auf europäischer Ebene laufen Verhandlungen, konkrete Vorgaben zum erlaubten Handgepäck zu schaffen. Doch gibt es allerdings keine Aussicht darauf, wann diese kommen könnten.

Zusammenfassung
  • Fluggesellschaften wie Wizzair oder easyJet verlangen Gebühren für Handgepäckskoffer in Standardgröße.
  • In Deutschland hat die Verbraucherschutzzentrale gegen insgesamt drei Airlines Klage eingereicht, weitere wurden abgemahnt.
  • Der österreichische Verein für Konsumenteninformation gewann im Mai vor dem Landesgericht Korneuburg gegen Ryanair, wo eine 70-Euro-Gebühr für Handgepäckstücke verlangt wurde.
  • Aktuell werden weitere Klagen geprüft.