Fliegen
Urteil gegen Ryanair: Diese Gebühren waren illegal
25 Euro für Kleinkinder auf dem Schoß, 55 Euro fürs Einchecken, 15 Euro für den Ausdruck der Bordkarte. All diese Gebühren verlangte Ryanair von Kund:innen. Das war allerdings illegal, wie das Landesgericht Korneuburg im Jänner entschied.
Die Richter:innen stellten fest, dass diese Zusatzgebühren "weder nachvollziehbar erklärt noch sachlich gerechtfertigt" waren. Insgesamt wurden daher 14 von 15 beanstandeten Vertragsklauseln von Ryanair für unzulässig erklärt.
Die Gebühr für Kinder auf dem Schoß wurde etwa als vorab nicht ersichtlich und daher intransparent eingestuft. Die Gebühr fürs Einchecken sei unzulässig gewesen, weil sie eine Leistung sei, die zum Flug dazugehöre und für Kund:innen überraschend sei - genau wie die Gebühr fürs Ausdrucken von Bordkarten.
Die restlichen Vertragsklauseln betreffen keine Gebühren, die von Kund:innen bezahlt wurden.
Ryanair geht in Berufung
Das Urteil ist nicht rechtskräftig - Ryanair geht dagegen in Berufung. Das Verfahren geht damit in die zweite Instanz zum Obersten Gerichtshof (OGH).
Schon jetzt rufen aber der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und das Bundesministerium für Konsumentenschutz dazu auf, bezahlte Gebühren gut zu dokumentieren, um sie später eventuell zurückfordern zu können.
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"Diese Gebühren waren nicht nur rechtlich bedenklich – sie waren unsozial", sagte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). "Besonders Familien, ältere Menschen oder Personen ohne digitale Ausstattung werden durch diese Praktiken systematisch benachteiligt. Wir hoffen daher, dass der OGH in der folgenden Instanz dieses Urteil bestätigt."
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Zusammenfassung
- Das Landesgericht Korneuburg hat eine Vertragsklauseln der Billigfluglinie Ryanair für unzulässig erklärt.
- Darunter fallen etwa Gebühren fürs Einchecken, für Kleinkinder auf dem Schoß oder für den Ausdruck der Bordkarte.
- Die Fluglinie geht in Berufung.