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Terror-Prozess: Kontaktmann des Attentäters schuldig und aus Haft entlassen

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Der Kontaktmann des Attentäters von Wien wurde des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation nicht rechtskräftig schuldig gesprochen und zu 19 zusätzlichen Monaten Haft verurteilt. Trotzdem wurde der 24-Jährige umgehend nach dem Prozess entlassen.

Am Dienstag wurde der Kontaktmann des Attentäters von Wien am Landesgericht Wien wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation schuldig gesprochen. "Sie sind ein IS-Mann. Davon sind wir überzeugt", sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. 

Das Urteil lautet auf 19 Monate Haft. Der 24-Jährige hatte außerdem für die Beteiligung an Fahrrad-Diebstählen fünf Monate ausgefasst. Insgesamt hätte der 24-Jährige somit zwei Jahre zu verbüßen. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erkennt es zwar an, die Staatsanwaltschaft gab jedoch keine Erklärung ab. 

Angeklagter kommt sofort frei

Der Mann befindet sich bereits seit 3. November 2020 und damit seit fast zwei Jahren im Gefängnis - er war wenige Stunden nach dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt festgenommen worden. Ein Teil seiner Gesamtstrafe wurde auf Bewährung ausgesprochen, deshalb wurde der 24-Jährige nach der Verhandlung sofort auf freien Fuß gesetzt.

"Das war unser vorrangiges Ziel", freute sich sein Verteidiger. Auch einige Sympathisanten im Saal reagierten zufrieden.

Beim Anschlag am 2. November wurden vier Passanten getötet und 23 Menschen zum Teil schwer verletzt, bevor der Attentäter von der Polizei erschossen wurde. Der 24-jährige Kontaktmann des Attentäters gilt als "Alpha-Tier", ihm wurde vorgeworfen, dem Attentäter das ideologische Rüstzeug geliefert zu haben.

"Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich das gemeldet"

Der 24-Jährige hatte sich in seinem Schlusswort klar vom Anschlag in Wien distanziert und um einen Freispruch ersucht. Er sei von den Medien immer wieder im Zusammenhang mit dem Anschlag "persönlich erwähnt" worden, obwohl er damit nichts zu tun habe. Zum Attentat bemerkte er: "Ich will ganz klar stellen, dass ich das, was passiert ist, bedaure." Der Gott, an den er glaube, gehe nicht durch die Straßen und töte Menschen. Er habe den Attentäter zwei bis drei Mal gesehen und von dessen Plänen nichts gewusst: "Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich das gemeldet." 

"Kein durchgeknallter Dschihadist"

 Für den Verteidiger handelte es sich beim Angeklagten um einen "ganz normalen Mann, der sich für den Salafismus entschieden hat. Das ist nicht strafbar". Sein Mandant sei "kein durchgeknallter Dschihadist", das Beweisverfahren habe in diese Richtung keinerlei Beleg erbracht.

Das sah der Schöffensenat allerdings anders. "Sie sind nicht nur ein Salafist, Sie sind von der Einstellung her ein Dschihadist, der dem IS zuzurechnen ist", stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest. In zentralen Anklagepunkten wurde der 24-Jährige daher schuldig gesprochen. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass dieser in einer eigens angemieteten Wohnung in St. Pölten Treffen für Befürworter und Sympathisanten der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) veranstaltet und bei Zusammenkünften zum Freitag-Gebet Predigten hielt, "in denen ganz eindeutig IS-Inhalte vertreten wurden", wie der Vorsitzende darlegte. Auch für den Vertrieb eines einschlägigen Buchs wurde der Mann verurteilt, nicht jedoch - wie inkriminiert - für den Aufbau einer ganzen Bibliothek. Zu zwei weiteren Anklagepunkten gab es ebenfalls Freisprüche. 

Kontakt kurz vor Anschlag - wegen Geld

Der in St. Pölten geborene und dort aufgewachsene Angeklagte war laut Anklage seit 2017 mit dem Attentäter befreundet. Eine direkte Beteiligung am Anschlag oder konkrete Mithilfe bei Vorbereitungshandlungen bzw. Mitwissen waren ihm bisher nicht nachzuweisen. Ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren ist noch offen. Der 24-Jährige stritt vor Gericht seine Kontakte zum Attentäter nicht ab, betonte aber, strafrechtlich sei ihm das nicht vorzuwerfen.

Zuletzt habe er mit diesem am 31. Oktober oder 1. November 2020 - also unmittelbar vor dem Attentat - zu tun gehabt, jedoch in einer ganz anderen Angelegenheit. Der Attentäter habe seine Wohnung nicht mehr bezahlen können, er sei deswegen in der Nacht von St. Pölten zur Wohnung des Attentäters gefahren, der ihm aber nicht aufgemacht habe. Er habe diesen fragen wollen, ob er Geld brauche. 

Terrorismusverdacht: Freispruch im Zweifel schon 2017

Auf den IT-Techniker mit nordmazedonischen Wurzeln war der Verfassungsschutz schon im Alter von 14 Jahren aufmerksam geworden. Die Schule, die er damals besuchte, meldete, er falle mit radikalislamistischen Tendenzen auf. Als 18-Jähriger gründete er die Bewegung "Ansar", die laut Staatsanwaltschaft die Ideologie des IS vertrat. In Gebetsräumlichkeiten der Uni-Klinik St. Pölten gab er laut Anklage Religions- und Islamunterricht und hielt auch Prüfungen ab. 2017 wurde er deshalb erstmals wegen Terrorismusverdachts angeklagt, aber im Zweifel freigesprochen. Ein zweites Ermittlungsverfahren wurde später von der Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt.

In weiterer Folge verlegte der Mann seine Lehrtätigkeit in eine Moschee. Dem Imam waren die Inhalte, die er predigte, aber zu radikal, so dass sich der 24-Jährige im Sommer 2020 in St. Pölten eine Wohnung anmietete, die einige Monate vor dem Terroranschlag in Wien in den Fokus der Staatsschützer geriet. Neben Arabisch-Kursen fanden in der Wohnung religiöse Vorträge mit salafistischen Inhalten ein interessiertes Publikum aus der Dschihadisten-Szene.

Auch der Attentäter verkehrte in der Wohnung, zumindest drei bis vier Mal soll er sich dort eingefunden haben. Zuletzt wurde er Ende Oktober 2020 und damit wenige Tage vor dem Anschlag in der St. Pöltner Wohnung gesehen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Kontaktmann des Attentäters von Wien wurde des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation nicht rechtskräftig schuldig gesprochen und zu 19 zusätzlichen Monaten Haft verurteilt.
  • Trotzdem wurde der 24-Jährige umgehend nach dem Prozess entlassen.
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