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Anders als bei Familiengeld

Sozialministerin Schumann: Pflegegeld-Valorisierung bleibt

Heute, 04:01 · Lesedauer 3 min

Die im Jahr 2020 eingeführte alljährliche Wertanpassung des Pflegegeldes wird trotz der notwendigen Einschnitte beim Budget weiter fortgeführt.

Das sagte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) im Rahmen eines von der APA begleiteten Besuchs von Pflegefachkräften im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Wien anlässlich des Pflegetags am kommenden Montag.

Einmal mehr betonte sie, dass die ab 1. Jänner 2026 geplante Schwerarbeiterregelung für Pflegekräfte kommen wird.

Pflegegeld Valorisierung "ganz, ganz wesentlich"

"Ich bin sehr froh, dass das Pflegegeld weiter valorisiert wird, das ist ganz, ganz wesentlich", sagte Schumann zur Frage, ob die zu erwartenden Sparmaßnahmen auch hier Auswirkungen haben werden. Das Pflegegeld wird jedes Jahr analog zum Pensions-Anpassungsfaktor erhöht - und das soll definitiv so bleiben, betonte sie.

Beim abendlichen Besuch im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Wien ließ sich die Ministerin im Rahmen des Nachtdienstes das Haus zeigen und würdigte den Einsatz der Pflegefachkräfte.

Sie betonte, dass die Aufnahme der Pflegekräfte in die Schwerarbeitsverordnung wesentlich sei. Aus Gesprächen mit Pflegekräften habe sich ergeben, dass viele knapp an den erforderlichen Diensten pro Monat scheitern. "Ich kann sagen, dass wir das reparieren werden, denn an einem Dienst darf es nicht scheitern", so die Ministerin.

Darüber hinaus werde man sich die Verordnung insgesamt anschauen. Auch nahm die Ressortchefin auf die nötigen 45 Versicherungsjahre Bezug: Hier sei zu betonen, "dass es keine Beitragsjahre, sondern Versicherungsjahre sind".

Damit man mit Vollendung des 60. Lebensjahres die notwendigen Versicherungszeiten für die Schwerarbeitspension erreicht, müssen ab dem 15. Lebensjahr durchgängig Versicherungszeiten erworben werden. Allerdings: Ein Zugang zur Schwerarbeitspension sei auch nach dem 60. Lebensjahr möglich, betonte Schumann.

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Außerdem würden bei den notwendigen 45 Versicherungsjahren nicht nur Zeiten der Erwerbstätigkeit angerechnet, sondern zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges oder der Notstandshilfe.

Versicherungszeiten erwerben auch bereits Schüler und Schülerinnen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Auszubildende in Lehrgängen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, denn diese seien pflichtversichert.

Umsetzung "langer Wunsch der Beschäftigten"

Das betrifft etwa die Ausbildungen zur Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz. Sofern diese Schüler und Schülerinnen ihre Ausbildung mit 15 Jahren beginnen, so erwerben sie ab diesem Zeitpunkt Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung.

Bei einem durchgängigen Versicherungsverlauf erreichen sie so mit 60 Jahren die notwendigen 45 Versicherungsjahre, hieß es dazu aus Schumanns Ressort. Das gilt auch für Umsteiger, die etwa zuvor in einem anderen Beruf mit 15 Jahren begonnen haben. Auch betonte Schumann, dass die Umsetzung ein "ganz, ganz langer Wunsch der Arbeitnehmerinnenvertreter und der Betriebsräte und vor allen Dingen der Beschäftigten" sei.

Inwiefern auch eine Ausdehnung auf andere Berufe kommt, wollte Schumann vorerst nicht abschätzen. "Wir haben jetzt einmal den Fokus darauf, dass wir die Pflegekräfte in die Schwerarbeit bringen. Das ist einmal der wichtigste Punkt." Im Regierungsprogramm sei aber vereinbart, sich die Schwerarbeit auch "gesamt anzuschauen".

Weitere Maßnahmen für geplante "Fachkräfteoffensive"

Um den steigenden Personalbedarf im Pflegesektor zu decken, hat die Regierung in ihrem Programm eine "Fachkräfteoffensive" angekündigt. Diese will Schumann "zügig" in Angriff nehmen. Auch das System der Rot-Weiß-Rot-Card soll - unter Einbindung der Sozialpartner - weiterentwickelt werden.

Vereinfachungen soll es auch bei der Anerkennung von Ausbildungen aus dem Ausland geben: Das Nostrifikationsverfahren soll vereinfacht werden, wichtig sei dabei auch die weitere Digitalisierung des Zulassungsverfahrens. Ziel ist laut Schumann, den Antrags- und Bearbeitungsprozess beim AMS zu konzentrieren.

Zusammenfassung
  • Die Sozialministerin Korinna Schumann hat bestätigt, dass die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes trotz Budgeteinschnitten fortgeführt wird.
  • Ab dem 1. Januar 2026 wird eine Schwerarbeiterregelung für Pflegekräfte eingeführt, die es ermöglicht, nach 45 Versicherungsjahren in den Ruhestand zu gehen, wobei auch Kindererziehungszeiten angerechnet werden.
  • Um den steigenden Personalbedarf im Pflegesektor zu decken, plant die Regierung eine Fachkräfteoffensive und die Vereinfachung des Nostrifikationsverfahrens für ausländische Ausbildungen.