Kilometergeld verdreifacht
Steuerpaket: Ende der "kalten Progression" verschoben
Das beim Finanzminister verbleibende Drittel der "kalten Progression" soll den Plänen zufolge über die gesamte Gesetzgebungsperiode hinweg einbehalten werden. Außerdem wird die Valorisierung des Kinderabsetzbetrags in den kommenden beiden Jahren ausgesetzt.
Insgesamt machen die Maßnahmen ein Volumen von 76 Millionen Euro für heuer aus. Im kommenden Jahr sollen sie bereits 696 Millionen bringen.
Pendlereuro pro Kilometer verdreifacht
Das Paket enthält freilich auch einige Maßnahmen, die Entlastung bringen. Profiteure sind die Autofahrer, wird doch der Pendlereuro auf sechs Euro pro Kilometer verdreifacht. Dies soll als Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus dienen.
Auch der Negativzuschlag für Pendler wird angehoben. Weiters kommt es zu der bereits angekündigten Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel.
Zudem soll heuer eine steuerfreie Arbeitnehmer-Prämie bis zu 1.000 Euro ermöglicht werden. Die soll es auch im kommenden Jahr geben, wobei die Höhe aus budgetären Gründen noch offen ist.
Weiters geplant ist eine Erhöhung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale: Heuer steigt sie (von 220.000 Euro sowie 12 Prozent) auf 320.000 Euro sowie 13,5 Prozent, ab kommendem Jahr dann auf 420.000 Euro und 15 Prozent.
Bei der Pauschalierung geht es darum, dass Teile der Betriebsausgaben und Vorsteuern mit einem Pauschalsatz ermittelt werden und Aufzeichnungs- bzw. Belegaufbewahrungspflichten großteils entfallen.
Gesamt sollen die Entlastungsmaßnahmen heuer 170 Millionen ausmachen, 2026 sogar 273 Millionen.
Angehoben wird der Stiftungseingangssteuersatz - und zwar von 2,5 auf 3,5 Prozent. Einen Lückenschluss gibt es bei der Grunderwerbssteuer. Wenn der Käufer nicht direkt das Grundstück, sondern eine Gesellschaft, die das Grundstück besitzt, erwarb, galt bisher ein ermäßigter Steuersatz. Dies wird nun korrigiert.
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Umwidmungsabgabe kommt
Eingeführt wird weiters eine Umwidmungsabgabe. Konkret soll den positiven (betrieblichen und außerbetrieblichen) Einkünften aus der Veräußerung von umgewidmetem Grund und Boden ein Umwidmungszuschlag hinzugerechnet werden. Dieser soll 30 Prozent betragen und im Rahmen der Immobilienertragsteuer abgeführt werden.
"Angepasst" wird die Energieabgabe. Ansonsten würde man nach Lesart des Finanzministeriums nicht auf die vereinbarten 200 Millionen an Konsolidierungsbeitrag kommen. Konkret wird die Grenze der begünstigten Investitionen von 72 auf 20 Euro pro Megawattstunde gesenkt.
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Eine weitere Änderung betrifft die verpflichtende elektronische Zustellung über FinanzOnline für alle Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind. Dies betrifft nun auch Kleinunternehmen, die bisher Ausnahmen beantragen konnten.
Glücksspiel wird teuer
Mit einer weiteren Gesetzesänderung wird die Glücksspielabgabe für Lotterien von 16 auf 17,5 Prozent erhöht, die Konzessions- und Glücksspielabgabe für elektronische Lotterien (Onlineglücksspiel) soll von 40 auf 45 Prozent angehoben werden.
Außerdem werden die Glücksspielabgaben für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten sowie für Ausspielungen mit Video-Lotterie-Terminals von zehn auf elf Prozent und die Zuschlagsabgaben der Länder von 15 auf 16,5 Prozent angehoben.
Außerdem soll eine Glücksspielgabe auf den Verwaltungskostenbeitrag für Lotterien in Höhe von 7,5 Prozent eingeführt werden.
Marterbauer: Steuergerechtigkeit gefördert
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) betonte in einer Aussendung, dass mit den in Begutachtung geschickten Maßnahmen die Steuergerechtigkeit gefördert werde, ohne die Konjunktur zu schwächen.
Zudem setze die Regierung auf gezielte Entlastungsmaßnahmen. Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) meinte, auf dem Weg zu einem ausgewogenen Budget brauche es einen Mix an Initiativen. Mit den Entlastungsschritten setze man nun auch erste Schritte für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts.
Zusammenfassung
- Die Regierung hat ein umfassendes Steuerpaket auf den Weg geschickt, das 2025 ein Volumen von 76 Millionen Euro und 2026 von 696 Millionen Euro erreicht.
- Das beim Finanzminister verbleibende Drittel der "kalten Progression" soll den Plänen zufolge über die gesamte Gesetzgebungsperiode hinweg einbehalten werden.
- Der Kinderabsetzbetrag wird in den kommenden zwei Jahren nicht valorisiert.
- Zu den Entlastungsmaßnahmen gehört die Erhöhung des Pendlereuros auf sechs Euro pro Kilometer, was als Ausgleich für den abgeschafften Klimabonus dient.
- Zudem gibt es eine Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel.
- Eine neue Umwidmungsabgabe von 30 Prozent wird eingeführt, um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren.