APA/GEORG HOCHMUTH

Prozess um Ex-Kanzler

Mitschnitt: So klingt das umstritten "Ja" von Sebastian Kurz

28. Mai 2025 · Lesedauer 3 min

Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde am Montag vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen. Laut OLG Wien beantwortete er die Fragen zur ÖBAG-Aufsichtsratsbesetzung korrekt. Nun ist eine Tonaufnahme aus dem U-Ausschuss aufgetaucht.

Nachdem Ex-Kanzler Sebastian Kurz im vergangenen Jahr vom Straflandesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden war, befasste sich am Montag das Oberlandesgericht (OLG) Wien mit der Berufung.

Nach rund zwei Stunden stand fest: Kurz wurde vom Vorwurf der Falschaussage im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss freigesprochen.

OLG: Antwort war "richtig und vollständig"

Die Richter urteilten, der "objektive Tatbestand" sei nicht erfüllt gewesen. Kurz habe die Frage der Nationalratsabgeordneten, ob er selbst in die Besetzung des ÖBAG-Aufsichtsrats eingebunden gewesen sei, mit "Ja" richtig und vollständig beantwortet.

Durch diese Antwort seien keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen worden.

Tonbandaufnahme vom umstrittenen "Ja"

Das Nachrichtenmagazin "profil" veröffentlichte am Mittwoch einen Tonmitschnitt der damaligen Aussage. Darauf ist zunächst die Abgeordnete Stephanie Krisper zu hören, wie sie fragt: "Haben Sie allgemein Wahrnehmung zur Frage, wie der Aufsichtsrat besetzt wurde? Waren Sie da selbst eingebunden?"

Kurz antwortet mit: "Ja", ergänzt aber rasch: "Ich weiß, dass es da im Finanzministerium und im zuständigen Nominierungskomitee Überlegungen und Gespräche gab. Bei Aufsichtsratsbestellungen wird man als Bundeskanzler – (...) manchmal mehr, manchmal weniger informiert. Grundsätzlich treffen die Minister, die zuständig sind, ihre Entscheidungen. Im Regelfall werde ich danach informiert, manchmal werde ich vorher um die Meinung gefragt."

Erstgericht ortete "weitaus" größere Einbindung

Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie das Erstgericht waren diese Ausführungen ein Versuch, Kurz’ tatsächliche Rolle zu verharmlosen.

Er habe so das Image der ÖVP schützen und den Verdacht von "Postenschacherei" vermeiden wollen.

Tatsächlich lässt der Mitschnitt zumindest den Eindruck entstehen, dass sich Kurz in seiner Antwort stark auf den ersten Teil der Frage – die allgemeine Wahrnehmung – bezieht.

Erstrichter Michael Radasztics stellte in seiner Urteilsbegründung vom 23. Februar 2024 fest, dass Kurz den Eindruck vermittelt habe, er sei lediglich um seine Meinung gebeten worden.

Im Beweisverfahren – etwa durch Chatprotokolle und Zeugenaussagen – habe sich jedoch gezeigt, dass seine Einbindung "weitaus mehr" gewesen sei.

Für OLG zählt das "Ja"

Wie das "profil" festhält, will das 143 Seiten starke Protokoll von Kurz’ Beschuldigteneinvernahme durch die WKStA "nicht so recht zu der Reduktion auf ein simples 'Ja' passen". Der Ex-Kanzler betonte damals mehrfach, dass er die Frage nach seiner Einbindung bejaht habe.

Zugleich wies er jedoch stets darauf hin, dass die Entscheidung über die Besetzung des Aufsichtsrats beim damaligen Finanzminister Hartwig Löger lag.

Radasztics betonte in seiner Urteilsbegründung, dass sich Löger während des Entscheidungsprozesses mit Kurz abgesprochen habe. Damit sei er nicht nur um seine Meinung gefragt worden.

Für das OLG spielte dieser Kontext allerdings keine Rolle mehr. Auch nach der Auswertung von Videomaterial aus dem U-Ausschuss kam der Senat zum Schluss, dass Kurz die entscheidende Frage mit "Ja" korrekt beantwortet habe – und damit sei der Vorwurf der Falschaussage nicht haltbar.

Das Urteil ist rechtskräftig

Video: Causa Falschaussage: Kurz-Statement nach Freispruch

Zusammenfassung
  • Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde am Montag vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen.
  • Laut OLG Wien beantwortete er die Fragen zur ÖBAG-Aufsichtsratsbesetzung korrekt.
  • Nun ist eine Tonaufnahme aus dem U-Ausschuss aufgetaucht.