Bonelli verurteilt
Berufung: OLG Wien spricht Ex-Kanzler Sebastian Kurz frei
Im Februar 2024 wurde Sebastian Kurz wegen des Vorwurfs der Falschaussage im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss schuldig gesprochen.
Der Ex-Kanzler legte gegen das erstinstanzliche Urteil sowie die bedingte Haftstrafe von acht Monaten Berufung ein.
Mit dem Fall beschäftigte sich am Montag das OLG Wien.
Urteil wegen Nichtigkeit gekippt
Der Dreiersenat des OLG Wien entschied am Vormittag, das erstinstanzliche Urteil gegen Kurz aufzuheben. Wie der vorsitzende Richter Werner Röggla erklärte, wurde das Urteil wegen Nichtigkeit aufgehoben.
In seinen Ausführungen blickte Röggla nochmals auf den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss zurück. Kurz habe damals auf die Frage, ob er in die Besetzung der Aufsichtsräte der ÖBAG eingebunden gewesen sei, mit "Ja" geantwortet.
Auch wenn die Fragestellerin, NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper, mit dieser Antwort nicht zufrieden gewesen sei, habe Kurz die Ja-Nein-Frage korrekt und vollständig beantwortet, so Röggla.
"Objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage nicht erfüllt"
Der Senat hatte auch die Videoaufzeichnungen des U-Ausschusses gesichtet.
Kurz habe anschließend mehrere Stunden lang Fragen zu verschiedenen Themenkomplexen beantwortet. Als Krisper später erneut das Wort erhielt, sei sie auf ihre ursprüngliche Frage nicht mehr zurückgekommen.
Kurz habe während der Befragung nicht den Anschein erweckt, dass die Frage abschließend beantwortet worden sei. Insgesamt sei der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage nicht erfüllt, urteilte der Dreiersenat.
Kurz: "Wie ich immer gesagt habe"
Der Ex-Kanzler zeigte sich nach der Berufungsverhandlung sichtlich erleichtert. In einem ersten kurzen Statement erklärte Kurz: "Das alles ist heute in sich zusammengefallen."
"Es ist herausgekommen, wie ich es immer gesagt habe, nämlich, dass ich im U-Ausschuss nicht die Unwahrheit gesagt habe", so der Ex-Kanzler.
Ex-Kabinettschef rechtskräftig verurteilt
Den Schuldspruch des ehemaligen Kabinettschefs von Sebastian Kurz, Berhard Bonelli, bestätigten die Richter hingegen. Dieser hat im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass er sich nicht mehr erinnern könne, ob sich Kurz für Sigi Wolf als ÖBAG-Aufsichtsrat eingesetzt habe.
Vor Gericht hatte Bonelli schließlich doch eingeräumt, dass er sich daran wieder erinnern könne. Der Ex-Kabinettschef erklärte diesen Umstand damit, dass er sich auf das Gerichtsverfahren vorbereitet habe - im Gegensatz zum U-Ausschuss.
Röggla erklärte, dass diese Aussage unglaubwürdig sei. Sein Wissen über die Einbindung von Kurz sei durchgängig vorhanden gewesen.
"Das wäre eine vollkommen harmlose Sache"
Auch ein Aussagennotstand sei nicht vorhanden gewesen. Der Richter betonte, dass die korrekte Antwort gewesen wäre, dass Bonelli gewusst hatte, dass Kurz für Wolf als Aufsichtsratschef eingetreten ist. "Das wäre eine vollkommen harmlose Sache", so der Richter.
Bonelli hätte daher nicht befürchten müssen, für seine Aussage strafrechtlich verfolgt zu werden.
Das Strafausmaß von Bonelli konnte auch nicht gemildert werden, da dafür ein längeres Zurückliegen der Tat nötig gewesen wäre. Die Aussage Bonellis ist vor dem U-Ausschuss am 27. Jänner 2021 erfolgt und liegt damit noch nicht die notwendigen fünf Jahre zurück.
Auch eine Umwandlung in eine Geldstrafe sei nicht möglich, diese sei auch nicht beantragt worden vom Angeklagten. Die sechs Monate bedingte Haft aus dem Ersturteil für Bonelli sind somit rechtskräftig.
Nachlesen: Der PULS 24 Liveblog zur Berufungsverhandlung
Kurz-Berufungsprozess
Zusammenfassung
- Am Montag findet am Oberlandesgericht (OLG) Wien die Berufungsverhandlung von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli statt.
- Alle Entwicklungen im PULS 24 Liveblog.