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Bonelli verurteilt

Berufung: OLG Wien spricht Ex-Kanzler Sebastian Kurz frei

26. Mai 2025 · Lesedauer 3 min

Am Montag fand am Oberlandesgericht (OLG) Wien die Berufungsverhandlung von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli statt. Nach knapp zwei Stunden verkündete der Richter das Urteil: Kurz wird freigesprochen, die Strafe für Bonelli bleibt bestehen.

Im Februar 2024 wurde Sebastian Kurz wegen des Vorwurfs der Falschaussage im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss schuldig gesprochen.

Der Ex-Kanzler legte gegen das erstinstanzliche Urteil und die bedingte Haftstrafe von acht Monaten Berufung ein. Am Montag beschäftigte sich das OLG Wien mit dem Fall.

Urteil wegen Nichtigkeit gekippt

Der Dreiersenat des OLG Wien hob am Vormittag das erstinstanzliche Urteil gegen Sebastian Kurz auf. Wie der vorsitzende Richter Werner Röggla erklärte, erfolgte die Aufhebung aufgrund von Nichtigkeit.

Röggla blickte in seinen Ausführungen nochmals auf den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss zurück. Kurz habe damals auf die Frage, ob er in die Besetzung der Aufsichtsräte der ÖBAG eingebunden gewesen sei, mit "Ja" geantwortet.

Auch wenn die Fragestellerin, NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper, mit dieser Antwort nicht zufrieden gewesen sei, habe Kurz die Ja-Nein-Frage korrekt und vollständig beantwortet, so Röggla.

"Objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage nicht erfüllt"

Kurz habe anschließend mehrere Stunden lang Fragen zu verschiedenen Themenkomplexen beantwortet. Als Krisper später erneut das Wort erhielt, sei sie auf ihre ursprüngliche Frage nicht mehr zurückgekommen.

Kurz habe während der Befragung nicht den Eindruck erweckt, dass die Frage abschließend beantwortet worden sei. Insgesamt sei der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage daher nicht erfüllt, urteilte der Dreiersenat.

Kurz: "Wie ich immer gesagt habe"

Der Ex-Kanzler zeigte sich nach der Berufungsverhandlung sichtlich erleichtert. In einem kurzen Statement erklärte Kurz: "Das alles ist heute in sich zusammengefallen."

"Es ist herausgekommen, wie ich es immer gesagt habe, nämlich, dass ich im U-Ausschuss nicht die Unwahrheit gesagt habe", so der Ex-Kanzler. 

Ex-Kabinettschef rechtskräftig verurteilt

Den Schuldspruch seines ehemaligen Kabinettschefs Bernhard Bonelli bestätigten die Richter hingegen. Bonelli hatte im U-Ausschuss ausgesagt, er könne sich nicht mehr erinnern, ob Kurz sich für Sigi Wolf als ÖBAG-Aufsichtsrat eingesetzt habe.

Vor Gericht räumte Bonelli schließlich ein, dass er sich doch erinnern könne. Er erklärte, dass er sich auf das Gerichtsverfahren besser vorbereitet habe – im Gegensatz zum U-Ausschuss. 

Röggla erklärte, dass diese Aussage unglaubwürdig sei. Sein Wissen über die Einbindung von Kurz sei durchgängig vorhanden gewesen.

"Das wäre eine vollkommen harmlose Sache"

Auch ein Aussagennotstand liege nicht vor, betonte der Richter. Die korrekte Antwort Bonellis wäre gewesen, dass er wusste, dass Kurz für Wolf als Aufsichtsratschef eingetreten war. "Das wäre eine vollkommen harmlose Sache", so der Richter.

Bonelli hätte daher keine strafrechtlichen Konsequenzen für seine Aussage befürchten müssen.

Das Strafausmaß von Bonelli konnte nicht gemildert werden, da dafür ein längeres Zurückliegen der Tat erforderlich gewesen wäre:  Die Aussage Bonellis vor dem U-Ausschuss am 27. Jänner 2021 liegt noch nicht fünf Jahre zurück.  

Auch eine Umwandlung in eine Geldstrafe sei nicht möglich, diese sei auch nicht beantragt worden vom Angeklagten. Die sechs Monate bedingte Haft aus dem Ersturteil sind somit rechtskräftig.

Nachlesen: Der PULS 24 Liveblog zur Berufungsverhandlung

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Kurz-Berufungsprozess

Zusammenfassung
  • Am Montag fand am Oberlandesgericht (OLG) Wien die Berufungsverhandlung von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli statt.
  • Nach knapp zwei Stunden verkündete der Richter das Urteil: Kurz wird freigesprochen, die Strafe für Bonelli bleibt bestehen.
  • Alle Entwicklungen zum Nachlesen im PULS 24 Liveblog.