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Spionage für Russland?

Prozess wird fortgesetzt: Ott wird weiter befragt

23. Jan. 2026 · Lesedauer 8 min

Am Freitag ist am Wiener Landesgericht der Spionage-Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und einen mitangeklagten suspendierten Beamten fortgesetzt worden.

Es ging unter anderem um die Bespitzelung eines abtrünnigen russischen Geheimdienst-Offiziers, dessen Aufenthaltsort Ott eruieren wollte. Beide Angeklagte bekennen sich nicht schuldig.

Ott bestritt, in diesem Zusammenhang im Interesse Russlands agiert zu haben, was ihm die Anklage vorwirft. "Ich war jahrelang in der Spionageabwehr tätig und höchst erfolgreich. Warum soll ich etwas dem FSB (dem russischen Inlandsgeheimdienst, Anm.) weitergeben?" Im konkreten Fall sei ein "Vertreter eines westlichen Partnerdiensts" an das BVT herangetreten und habe um Amtshilfe ersucht. "Luxemburg und Andorra wird es nicht gewesen sein. Und der Vatikan auch nicht", hatte Ott dazu schon am ersten Verhandlungstag angegeben. Man habe mit dem Partnerdienst kooperiert, um im eigenen sowie im Interesse des befreundeten Partnerdiensts das Wissen des ins Ausland geflüchteten Ex-FSB-Agenten "und seine Informationen abzusaugen", so Otts Erklärung.

Ott: Wollte Ex-FSB-Offizier "anwerben"

Man habe den Ex-FSB-Offizier "anwerben" wollen, erläuterte Ott. Auf die Frage, weshalb er sich dabei nicht seiner dienstlichen, sondern einer privaten Mailadresse bedient hätte, verwies Ott auf den "Kalten Krieg", in dem man sich befände, "wenn auch nicht so, wie in den 60-er und 70-er-Jahren." Außerdem hätte er kein dienstliches Smartphone besessen, sondern "nur ein altes, auf dem man nur telefonieren und SMS schreiben kann, mit daumengroßem Bildschirm."

Auf dem hätte man nichts lesen können. Unsicher sei das nicht gewesen: "Auf Gmail ist es mit Sicherheit sicher, die einzigen die auf Gmail mitlesen, das ist ja allgemein bekannt, ist die NSA (National Security Agency, Anm.). Und vor denen brauche ich nichts geheim halten." Unterlagen dazu gebe es nicht, weil es eine geheime Mission gewesen sei. Seine Vorgesetzten hätten über alles Bescheid gewusst und seien laufend informiert worden.

Vehement in Abrede stellte Egisto Ott, von Martin Weiss - einem ehemaligen BVT-Abteilungsleiter, der inzwischen mit Jan Marsalek und dem russischen Geheimdienst in Verbindung gebracht wird und sich der österreichischen Justiz entzieht - für seine Datenabfragen bezahlt worden zu sein. "Er hat mich immer unterstützt. Er hat mir ein Mal 6.000 Euro geliehen", widersprach Ott der Anklage. Es habe "keine Bezahlung gegeben. Das war ein Privatkredit, den er mir gegeben hat." Im Übrigen sei die mediale Behauptung, Weiss sei für Wirecard als Berater tätig gewesen, "ein Blödsinn".

Im BVT sei es im Übrigen mit der Sicherheit nicht zum Besten bestellt gewesen. "Es hat einmal einen Vorfall gegeben. Es ist jemand in der Nacht übers Eingangsportal bzw. den Zaun geklettert", schilderte Ott. Eine diensthabende Vertragsbedienstete habe "ganz verzweifelt den Notruf alarmiert", dabei aber die falsche Nummer gewählt, nämlich jene des ARBÖ. Mehrfach habe die Frau 123 angerufen: "Unter der Nummer hat sich der ARBÖ gemeldet und jedes Mal gesagt, er kann nicht helfen."

Video: Spionage-Prozess: Ott-Prozess gestartet

Vorwurf der Russland-Spionage

Ott steht wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit sowie Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, über Martin Weiss im Auftrag des per internationalen Haftbefehls gesuchten ehemaligen Wirecard-Spitzenmanagers Jan Marsalek ohne dienstlichen Auftrag Personendaten abgefragt und weitergegeben zu haben. Auch Diensthandys eines ehemaligen Kabinettschefs im Innenministerium und ein SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates sollen von Ott über Marsalek ihren Weg zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB gefunden haben.

Die Diensthandys kamen auch am zweiten Verhandlungstag noch mal zur Sprache. Er habe diese in seinem Briefkasten "gefunden", bekräftigte Ott, diese aber später in Kärnten zerstört, ohne auf dort abgespeicherte Daten zugegriffen zu haben: "Ich hab' sie nicht öffnen können. Ich bin kein Techniker, ich bin kein Forensiker."

Zweitangeklagter erstmals einvernommen

Nach einer kurzen Mittagspause wurde dann der mitangeklagte Forensiker einvernommen. Der Zweitangeklagte war im BVT für Handyauswertungen zuständig und sollte die Daten auf Mobiltelefonen "retten", die dem ehemaligen Kabinettschefs des Innenministeriums und zwei weiteren Kabinettsmitarbeitern bei einem Bootsausflug in Tulln ins Wasser gefallen waren. "Ich wurde kontaktiert vom Takacs, (Michael, mittlerweile Bundespolizeidirektor, Anm.). Er sagte 'Ich schick dir einen Chauffeur mit drei Handys, die sind waschlnass'. Das war kein Auftrag. Das war privat. Wenn der Taki (Takacs, Anm.) so was will offiziell mit einem Diensthandy, sag ich 'Direktor, wenn das net was mit einer Aktenzahl is', kann er sich's g'halten'."

Die Handys habe er in einem Kuvert übernommen, bei einem handelte es sich um ein Android-Gerät. "Das konnte nur privat sein, weil dienstlich gibt es die strikte Anweisung, dass im Innenministerium nur iPhones verwendet werden dürfen." Er hätte dann versucht, Takacs zu erreichen, "das hat sicher drei Wochen gebraucht, bis er zurückgerufen hat". In mit Granulat gefüllten Trockensäcken hätte er die Handys mehrere Wochen lang getrocknet, als das nichts brachte, hätte er sie in Reis eingelegt. Um wessen Handys es sich handelte, hätte er nicht gewusst. Gelagert habe er die Boxen mit Reis - neben anderen trocknenden Handys - in seinem Schrank im BVT.

"Zu mir sind öfter Kollegen oder hochrangige Menschen in feinstem Zwirn gekommen, die gesagt haben: 'Heast, mir is des Handy in die Pissmuschel gfallen'", schilderte der suspendierte Beamte bildlich. Daten seien aus dem Android-Gerät, wenn überhaupt, nicht durch ihn "rausgekommen".

Auch Razzia im BVT wurde angesprochen

Als im Februar 2018 im BVT eine rechtswidrige Razzia durchgeführt wurde, habe er auf Anweisung der Beamten seine Kästen, auch jenen mit "einem Haufen Handys in Boxen" aufgesperrt und sei gegangen. Als er am Abend wieder gekommen sei, "habe ich kurz geglaubt, ich brauch einen Bypass", so ein Durcheinander sei angerichtet worden. Was danach mit den Handys passiert sei, wisse er nicht. Die drei in Tulln ins Wasser gefallenen Handys seien offenbar weg gewesen.

Seine Beziehung zum Erstangeklagten schilderte der Beamte wie folgt: "Wir kennen uns seit 20 Jahren. Da ergibt sich's, dass man privat auf a Bier geht. Man versteht si oder net." Für den "Herrn Egisto" habe er private Aufträge erfüllt, ohne sich dabei was zu denken: "Der wird mir net a Gift ins Sackerl geben."

Video: Ott-Prozess legt Russen-Netzwerk offen

Weiterleiten von Lederhosen-Fotos sollte "Missstände aufzeigen"

Nach seiner erstmaligen Suspendierung war Ott zur Sicherheitsakademie versetzt worden. Dort habe er als "weißer Elefant" gesessen und "kein Aufgabengebiet" gehabt, schilderte Ott: "Ich hab' den ganzen Tag Daumen gedreht." Ein Verbot, "etwas zu machen", habe es aber nicht gegeben. Als weiter gut vernetzter Mitarbeiter habe er brisante Informationen bezüglich eines NATO-Staates bekommen, "wo die Botschaft in Österreich unter prekärer finanzieller Lage gelitten hat". Diese Info habe er sogleich verschriftlicht und einem Vorgesetzten im BVT geschickt: "Per Post. Eingeschrieben. Das ist dienstlicher Eifer."

Thematisiert wurden auch die so genannten Lederhosen-Fotos, die Ott dem ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein weitergeleitet hatte. Die Fotos, die Ott seinen Angaben nach anonym erhalten hatte, zeigten zwei BVT-Beamte und einen südkoreanischen Kollegen beim Ankauf der Beinkleider. Die Sache wurde im Vorjahr schon einmal wegen Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung verhandelt, der dazu ergangene Freispruch wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof (OGH) aus formalen Gründen aufgehoben, weshalb sie jetzt noch ein Mal verfahrensgegenständlich ist.

"Ich hab' das bekommen, ich weiß nicht von wem. Ich hab' auch die Namen bekommen. Das hab' ich weitergeleitet. Genau so, wie ich es bekommen habe", gab Egisto Ott zu Protokoll. Die Frage nach dem Warum beantwortete er wie folgt: "Es geht um die Missstände. Da sieht man die zwei Beamten und das ganze Holla-Da-Ro." Es gebe ja noch weitere Aufnahmen, "wo die alle in einer Karaoke-Bar sind. Das sind Missstände! So etwas macht man nicht." Das BVT und das Innenministerium seien damals "zu einem Swingerclub geworden", das habe er aufzeigen wollen: "Ich steh auch heute dazu."

Auf die Frage, weshalb er Jenewein die Bilder geschickt hätte, verwies Ott auf dessen damalige Funktion im geheimen Unterausschuss des Sicherheitsausschusses. Jenewein sei "zuständig für die Kontrolle" gewesen. Die parteipolitische Zuordnung des freiheitlichen Empfängers habe dabei keine Rolle gespielt. "Ich selber bin immer noch SPÖ-Mitglied. Wie ich von meinem Wahlrecht Gebrauch mache, ist mein Wahlgeheimnis." Auch zu ÖVP-Politikern hätte es eine Gesprächsbasis gegeben, erläuterte Ott. Dem Ex-Innenminister und Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer hätte er jedoch "Das Du-Wort entzogen".

Fragen der Anklagevertreter beantwortet Ott weiter nicht

Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortete Ott auch am zweiten Verhandlungstag nicht. Als die drei Anklagevertreter - zwei Staatsanwälte und eine Staatsanwältin - diese zumindest protokolliert haben wollten, lehnte dies der Schöffensenat nach einer kurzen Beratung ab. "Wenn wir unsere Fragen im Laufe des ganzen Prozesses nicht stellen dürfen, werden wir sie halt im Schlussplädoyer aufwerfen. Dann kann sich der Angeklagte aber nicht mehr verteidigen", gab der Staatsanwalt zu bedenken, woraufhin der Richter nur meinte: "Er (Ott, Anm.) kann es sich ja noch überlegen."

Der Prozess wird am 11. Februar mit den ersten Zeugenbefragungen fortgesetzt. Insgesamt sind mit dem gestrigen und dem heutigen zehn Termine bis in den März ausgeschrieben.

Zusammenfassung
  • Am Wiener Landesgericht ist der Spionage-Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und einen mitangeklagten suspendierten Beamten fortgesetzt worden.
  • Es ging unter anderem um die Bespitzelung eines abtrünnigen russischen Geheimdienst-Offiziers, dessen Aufenthaltsort Ott eruieren wollte.
  • Beide Angeklagte bekennen sich nicht schuldig.