APA/APA/dpa/Marcus Brandt

Graz

22-Jähriger wollte Zivilstreife zu Rennen provozieren

Heute, 08:13 · Lesedauer 2 min

Ein 22-Jähriger hat sich in Graz am Sonntagabend die falschen Partner für ein illegales Straßenrennen ausgesucht.

Im Bezirk Gries ließ er neben einer Zivilstreife der Polizei den Motor aufheulen und beschleunigte stark. Die Polizei fuhr ihm nach und stoppte ihn beim Hauptbahnhof.

Der Mann hatte keinen Führerschein, aber dafür Cannabiskraut dabei. Zudem stellte sich heraus, dass er Verwaltungsstrafen in vierstelliger Euro-Höhe offen hatte. Er wurde mehrfach angezeigt.

Mann wollte Beamte zu Straßenrennen provozieren

Die Zivilstreife war gegen 19.40 Uhr am Gürtel in Richtung Hauptbahnhof unterwegs, als neben ihr der Lenker eines hochmotorisierten Pkw durch mehrmalige Gasstöße, starkes Beschleunigen und Aufheulen des Motors augenscheinlich ein Straßenrennen provozieren wollte. In der Folge beschleunigte er massiv bis zu 106 km/h.

Bei der Kontrolle beim Europaplatz nach der Anhaltung stellte sich heraus, dass es sich um einen 22-jährigen Staatsangehörigen der Russischen Föderation handelte. Bei ihm im Wagen waren zwei weitere Männer, einer ebenfalls aus der Russischen Föderation und ein Somali.

Starker Cannabisgeruch im Fahrzeug

Während der Kontrolle nahmen die Polizisten einen starken Cannabisgeruch aus dem Fahrzeug wahr. Der Lenker übergab ihnen daraufhin freiwillig eine geringe Menge Cannabiskraut. Eine klinische Untersuchung verweigerte er. Weitere Ermittlungen ergaben, dass gegen ihn offene Verwaltungsstrafen im vierstelligen Euro-Bereich bestanden.

Diese beglich er noch auf der Polizeiinspektion. Er wird mehrfach angezeigt, unter anderem wegen Vergehen nach dem Suchtmittel- und Führerscheingesetz.

Video: Handy am Steuer: Ablenkung häufigste Unfallursache

Zusammenfassung
  • Ein 22-jähriger Lenker versuchte am Sonntagabend in Graz, eine Zivilstreife der Polizei durch starkes Beschleunigen und Motoraufheulen zu einem illegalen Straßenrennen zu provozieren.
  • Der Mann erreichte dabei eine Geschwindigkeit von bis zu 106 km/h, hatte keinen Führerschein und führte eine geringe Menge Cannabiskraut mit sich.
  • Gegen ihn bestanden offene Verwaltungsstrafen im vierstelligen Euro-Bereich, die er auf der Polizeiinspektion beglich; er wurde mehrfach angezeigt, unter anderem wegen Verstößen gegen das Suchtmittel- und Führerscheingesetz.