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Neue Vorkehrungen
Teuerungen und Gesetzesnovellen: Das ändert sich ab 1. Juli
Mit dem Beginn des Julis steigen in Österreich nicht nur die Temperaturen, sondern auch die Gebühren für viele Dokumente. Zudem treten einige Gesetzesänderungen in Kraft.
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Folgende Novellen gelten ab 1. Juli.
Teuerungen:
- Reisepass: Die Ausstellung eines Reisepasses kostet nicht mehr wie bisher 75,90, sondern 112 Euro
- Führerschein: Die Kosten für den Führerschein klettern von 60,50 auf 90 Euro.
- Personalausweis: Für die Ausstellung eines Personalausweises muss man 91 statt 61,50 Euro hinblättern.
- Kfz-Zulassung: Die Kosten steigen von etwa 210 auf 265 Euro.
- Namensänderungen: Hier fallen die Teuerungen besonders kräftig aus - von 382,60 Euro auf 567 Euro.
- Staatsbürgerschaft: Für einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bezahlt man nunmehr 163 statt 125,60 Euro.
- E-Card: Die Servicegebühr wird auf von 13,80 Euro auf 25 Euro erhöht.
- Eingaben bei Gericht: Die Kosten für Gerichtsformulare steigen um 100 Euro auf 340 Euro an.
- Zigaretten: Bei vielen Zigarettenmarken gibt es Preissteigerungen bis 20 Cent pro Packung.
Gesetzesänderungen:
- Arbeitslosengeld: Wer seine Arbeitslosenvormerkung beim AMS nach einer Unterbrechung - etwa durch Krankheit, Auslandsaufenthalt, Schulung, Karenz oder Haft - fortsetzen möchte, muss sich nun schon am ersten Tag nach der Unterbrechung zurückmelden. Wird die neue Frist versäumt, beginnt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst ab dem tatsächlichen Tag der Wiedermeldung und nicht rückwirkend.
- ELGA für Röntgenbilder: Labor- und Radbiologiebefunde sowie die dazugehörigen Bilder müssen von niedergelassenen Ärzt:innen in der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) ab 1. Juli gespeichert werden. Das betrifft etwa Röntgenbilder, MRT oder CT.
- Wohnkredite: Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) fällt. Damit ist die Kreditvergabe zumindest rein rechtlich nicht mehr an strikte Vorgaben wie eine Eigenmittelquote von mindestens 20 Prozent geknüpft. Allerdings hat die Finanzmarktaufsicht den Banken empfohlen, die KIM-Standars beizubehalten.
- Normverbrauchsabgabe: Die NoVa-Pflicht für Fahrzeuge der Klasse N1 (Transporter bis zu 3,5 Tonnen) wird aufgehoben.
- Umwidmungszuschlag: Durch die Umwidmung von Grundstücken - etwa von Grünland auf Bauland - komme es regelmäßig zu "atypischen Wertsteigerungen", heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzespaket. Daher wird nun ein Zuschlag von 30 Prozent fällig, der auf den Veräußerungsgewinn aufgeschlagen wird. Die Regel gilt für alle Grundstücke, die ab dem 1. Jänner 2025 umgewidmet werden.
- Immobilien-Transaktionen: Für große Immobilien-Deals von in Kapitalgesellschaften geparkten Immobilien fallen deutlich höhere Steuern an.
- Erwachsenenschutzrecht: Der Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung wird von drei auf fünf Jahre verlängert. Zudem muss kein Erwachsenenschutzverein mehr zur Überprüfung beauftragt werden, ob eine Erwachsenenvertretung weiterhin notwendig ist. Stattdessen können Notare und Rechtsanwält:innen wieder zur Übernahme von Vertretungen verpflichtet werden. Der Behindertenrat und die Volksanwaltschaft sehen darin einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen.
- Universitätsgesetz: Staatenübergreifende Studienprogramme werden vereinfacht. Außerdem werden bis 30. September 2026 die Anstellungen von Wissenschaftler:innen aus den USA an österreichischen Universitäten erleichtert. Bei letzterem geht es um US-Bürger:innen sowie Österreicher:innen, die in den USA forschen.
Zusammenfassung
- Mit dem 1. Juli werden in Österreich viele Leistungen teurer, zudem greifen einige Gesetzesänderungen.
- Das ändert sich nun alles.