Üble Nachrede
Kickl nannte Babler "linke Zecke": FPÖ muss 5.000 Euro zahlen
Außerdem haben die Freiheitlichen die Verfahrenskosten zu tragen und das Urteil auf Youtube zu veröffentlichen, lautet die nicht rechtskräftige Entscheidung einer medienrechtlichen Verhandlung am Donnerstag.
"Linke Zecke hat das Sagen"
"Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat", tobte Kickl bei der Maiansprache am Urfahranermarkt im vollen Bierzelt. Ein Tiervergleich "wie man ihn nur aus der NS-Zeit kennt", meinte Babler-Anwalt Michael Pilz vor Gericht. Stefan Romstorfer, Richter am Straflandesgericht Wien, sah dadurch den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.
Der Argumentation von FPÖ-Anwalt Christoph Völk folgte der Richter nicht. Dieser hatte zuvor gemeint, "Zecke" sei im linken Milieu, insbesondere beim Hamburger Fußballklub FC St. Pauli - der im österreichischen Vizekanzler einen bekannten Sympathisanten hat - eine "gängige Selbstbezeichnung".
Es sei kein Tiervergleich, so wie auch "Nazischwein" keinen Tiervergleich darstelle. Er sah die Aussagen Kickls von der Meinungsfreiheit gedeckt und war mit dem Urteil naturgemäß nicht zufrieden. Deshalb meldete er Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Außerdem kündigte er an, "bis nach Straßburg (Sitz des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Anm.)" zu gehen.
Nationalrat lieferte Kickl nicht aus
Eigentlich hatte Babler Kickl selbst angezeigt, dieser genießt ob seiner Tätigkeit als Parlamentarier allerdings Immunität. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte gegen Kickl ermitteln, er wurde vom Immunitätsausschuss im Oktober aber nicht ausgeliefert, weshalb man schließlich eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Klub als Medieninhaber des Youtube-Kanals einbrachte.
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Video: "Linke Zecke“: FPÖ verteidigt Kickl-Aussage
Zusammenfassung
- Die FPÖ muss SPÖ-Chef Andreas Babler 5.000 Euro zahlen, weil Herbert Kickl ihn am 1. Mai in Linz als 'linke Zecke' bezeichnete und das Video weiterhin auf dem Youtube-Kanal der Partei abrufbar ist.
- Das Straflandesgericht Wien sah darin den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt und verpflichtete die FPÖ außerdem zur Übernahme der Verfahrenskosten sowie zur Veröffentlichung des Urteils auf Youtube.
- Da Kickl als Abgeordneter Immunität genießt und vom Nationalrat nicht ausgeliefert wurde, richtete sich das Verfahren gegen die FPÖ als Medieninhaber, während die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und die FPÖ Berufung angekündigt hat.
