2G im Handel: Kontrollpflicht tritt in Kraft

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Ab Dienstag muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren.

Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen - spätestens an der Kassa. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. 

Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung muss der 2G-Nachweis im Handel spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.

Philipp Hehenberger, Geschäftsführer des Sportfachgeschäfts "Mach Sport" in Linz, spricht mit PULS 24 über die 2G-Kontrollpflicht im Handel.

Zusätzliches Personal für die Kontrollen können sich nicht alle Händler leisten, insbesondere kleine. In vielen Einkaufszentren hat man sich für eine Stempel-Lösung entschieden. Kundinnen und Kunden können sich im Eingangsbereich auf 2G kontrollieren lassen und bekommen einen Stempel mit Datum. Damit wissen alle Händler im Center, dass dieser Kunde bereits auf 2G kontrolliert worden ist.

Wie diese Kontrollen umgesetzt werden, haben sich die PULS Reporter Magdalena Punz und Daniel Gmainer in Wien und Linz angesehen.

Trefelik: "Sind nicht die Polizei"

Der Handel fühlt sich aber nicht dafür zuständig, gefälschte Impfpässe oder Genesungsbescheide aufzudecken. "Wir werden uns bestmöglich bemühen, aber wir sind nicht die Polizei", stellte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bereits mehrfach klar. Heute um 14 Uhr soll es deswegen im Innenministerium einen Runden Tisch geben.

Händler, die den 2G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3.600 Euro, hieß es am Dienstag in einem Morgenjournal-Beitrag des ORF-Radio.

Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands, spricht im Interview mit PULS 24 über die 2G-Kontrollen im Handel.

Maskenpflicht im Freien gilt

Mit dem heutigen Dienstag tritt auch die Maskenpflicht im Freien in Kraft. An öffentlichen Orten muss eine FFP2-Maske getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. enge Bezugspersonen sowie Situationen, in denen der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird - etwa wenn man am Gehsteig aneinander vorbeigeht.

Polizeigewerkschaft: "Arbeitsaufwand umgeschichtet"

Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Reinhard Zimmermann (FCG) zeigte sich gegenüber PULS 24 "froh" über die jetzige Regelung der 2G-Kontrollen im Handel. Dass der Handel selbst kontrolliert sei natürlich eine Entlastung für die Kapazitäten der Exekutive. Die dadurch freigewordenen Kapazitäten würden nun allerdings bei der Kontrolle der FFP2-Maskenpflicht im Freien gebunden. "Der Arbeitsaufwand wurde sozusagen umgeschichtet", meint Zimmermann.

ribbon Zusammenfassung
  • Ab Dienstag muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren.
  • Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen.
  • Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung muss der 2G-Nachweis im Handel spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden.
  • Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen.
  • Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.
  • Mit dem heutigen Dienstag tritt auch die Maskenpflicht im Freien in Kraft. An öffentlichen Orten muss eine FFP2-Maske getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.