Omikron-Gipfel: FFP2-Pflicht im Freien, kürzere Quarantäne, Grüner Pass kürzer gültig

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Regierung und Länder haben über Maßnahmen gegen die Omikron-Variante beraten. Mit neuen strengen Maßnahmen soll ein neuerlicher Lockdown verhindert werden.

Bund und Länder haben mit den Experten der "gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination" (Gecko) über Maßnahmen gegen die Omikron-Variante beraten. Bei einer Pressekonferenz wurden neue Maßnahmen bekannt gegeben. PULS 24 liegt das Maßnahmenpapier vor.

Einen neuen Lockdown wird es trotz aktuell rasant steigender Infektionszahlen mit fast 9.000 Neuinfektionen am Dreikönigstag vorerst nicht geben, dafür aber wieder bundesweite Maßnahmen.

Quarantäne

Ab dem 8. Jänner werden die aktuellen Quarantäne-Regeln deutlich entschärft. Künftig gibt es keine Unterscheidung zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2 mehr, sondern nur noch den Begriff "Kontaktperson".

Dreifach Immunisierte gelten künftig auch bei Kontakt mit einem Infizierten nicht mehr als Kontaktpersonen. Auch wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben, wird man nicht mehr als Kontaktperson eingestuft. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können (bei 5- bis 11-Jährigen).

Wer als Kontaktpersonen gilt, der kann sich am fünften Tag mittels PCR-Test freitesten, bisher war das erst ab dem zehnten Tag möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird ebenfalls nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden.

Quarantäneregeln in der kritischen Infrastrutur

Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen. Zu diesen Personenkreis gezählt wird insbesondere Gesundheitspersonal, Einsatzorganisationen, Personal in kritischer Infrastruktur (Energieversorgung etc.) und Personal zur Aufrechterhaltung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens.

Eine Einstufung als versorgungskritisches Personal erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Gesundheitsbehörde - auch der Bildungsbereich wird laut Kanzler Karl Nehammer dazugezählt.

Quarantäneregeln in Schulen

Für den Klassen- bzw. Gruppenverband in Bildungseinrichtungen gelten die Regelungen wie schon bisher. Bis zum Ende der vierten Schulstufe werden Kontaktpersonen grundsätzlich nicht als Hochrisikokontakte eingestuft. Erst wenn es innerhalb von fünf Tagen zu mehreren positiven Fällen in derselben Klasse bzw. Gruppe kommt, werden die abgrenzbaren Bereiche der Klasse bzw. Gruppe ins Distance Learning geschickt.

Ab der fünften Schulstufen werden weiterhin nur enge Kontakte und direkte Sitznachnachbarn als Hochrisikokontakte eingestuft. Hier gilt ebenso, dass keine Einstufung als Kontaktperson erfolgt, wenn konsequent und durchgehend Maske getragen wurde.

Strengere Kontrollen und Strafen

Bereits ab dem 10. Jänner soll es zu einer "Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen kommen. Ab dem 11. Jänner folgt dann eine Kontrollpflicht im Handel (abseits jenes für den täglichen Bedarf, Anm.). An "Interaktionspunkten" (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen an der Kassa) wird der 2G-Status verpflichtend zu kontrollieren sein.

Auch wird es ab 3. Februar möglich sein, bei groben Vergehen gegen COVID-Maßnahmen temporäre Betretungsverbote (also Schließungen etwa von Geschäften) zu verhängen. Vorgesehen ist auch eine - noch nicht näher definierte - Erhöhung der Strafen ab 3. Februar.

FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maske wird ab dem 11. Jänner auch im Freien verpflichtend - und zwar überall dort, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Dies soll etwa in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen, etc. gelten. Ausnahme gibt es für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder. Die Bundesländer können selbstständig zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.

Home-Office

Home-Office soll dort wo es möglich ist, zur Regel (und nicht zur Ausnahme) werden. Geplant sind dazu noch Gespräche mit den Sozialpartnern.

Grüner Pass

Die Gültigkeit des Grünen Passes wird ab 1. Februar von neun auf sechs Monate verkürzt. Dies gilt für jene, die den zweiten Stich erhalten haben. Für jene, die bereits den dritten Stich abgeholt haben, bleibt die Gültigkeit bis auf Weiteres bei neun Monaten.

Kotanko über geplante Maßnahmen und Impfpflicht

Christoph Kotanko, Journalist bei den "Oberösterreichischen Nachrichten", über die geplanten Maßnahmen gegen die Omikron-Variante und die weitere Corona-Strategie der Regierung.

Diese Maßnahmen sollen einen neuerlichen Lockdown verhindern. Die Intensität der fünften Corona-Welle hat sich in Österreich zuletzt klar beschleunigt. Am Dreikönigstag wurden 8.853 neue Fälle gemeldet, tags zuvor waren es knapp 10.000.

Omikron "omnipräsent und gefährlich"

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sprach von einer "sehr ernsten und herausfordernden Situation". Das Virus sei "omnipräsent und gefährlich, weil es sich immer verändert". Die neue Variante Omikron bringe neue Herausforderungen mit sich. Einen Lockdown ausschließen will Nehammer nicht, stattdessen appelliert er, "gemeinsam so zusammenhelfen, dass man dagegen ankämpfen kann".

Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sprach von einem Paradigmenwechsel durch Omikron. Diese Variante sei um ein Vielfaches ansteckender, dennoch scheine sie milder zu verlaufen.

Sei bei Delta noch einer von vier Infizierten intensivpflichtig gewesen, sei es bei Omikron nur einer von zehn. "Das ist aber keine Entwarnung", so Mückstein, könne doch Omikron dazu führen, dass sich viele Menschen gleichzeitig anstecken und so die kritische Infrastruktur gefährdet sei.

ribbon Zusammenfassung
  • Bund und Länder haben mit den Experten der "gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination" (Gecko) über Maßnahmen gegen die Omikron-Variante beraten.
  • 2G-Kontrollpflicht im Handel, am Eingang oder beim Bezahlen (ab 11. Jänner); FFP2-Pflicht im Freien, falls keine Sicherheitsabstand von zwei Metern möglich (ab 11. Jänner)
  • Kürzere Quarantäne, die Freitesten bereits nach fünf Tagen erlaubt (ab 8. Jänner); Verkürzung der Gültigkeit des Grünen Passes auf sechs Monate (ab 1. Februar)
  • Die kürzere Gültigkeit des Grünen Passes würde wohl bedeuten, dass die Impfung unter Umständen jedes halbe Jahr aufgefrischt werden muss.
  • Strengere 2G-Kontrollen im Handel sollen helfen, den eigentlich geltenden Lockdown für Ungeimpfte durchzusetzen.
  • Zudem gibt es zwar keine Verpflichtung, wohl aber eine "dringende Empfehlung zum Home Office", wo dies möglich ist.

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