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2G-Kontrollen: Zivilbeamte werden (im) Handel kontrollieren

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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat angekündigt, dass Beamte in Zivil die Umsetzung der Corona-Maßnahmen im Handel, also auch der 2G-Kontrollen, kontrollieren werden. Weiters sollen bei jeder Polizeikontrolle bzw. Amtshandlung zusätzlich auch Corona-Maßnahmen kontrolliert werden.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat in einer Pressekonferenz am Montag die Kontrolle der neuen Omikron-bedingten Corona-Maßnahmen durch Sicherheitskräfte erläutert. Demnach wird die Polizei vor allem im Handel, in der Gastronomie und an Tourismus-Hotspots Schwerpunktkontrollen durchführen.

Die 2G-Regel im Handel soll künftig durch Beamte in Zivil erfolgen. Diese sollen einerseits die Umsetzung der 2G-Regel, vor allem aber die 2G-Kontrollpflicht im Handel kontrollieren.

Für den Handel wird es Handlungsempfehlungen geben, "wie Kontrollen sicher umgesetzt werden können". Zusätzlich soll es für den Handel Schulungen geben, um gefälschte Impfnachweise erkennen zu können. Denn der Handel sei entsprechend gefordert, so Karner, etwa beim Erkennen von Fälschungen von Nachweisen oder beim Umgang von "in machen Fällen renitenten Kunden".

"Aktion Scharf gegen Unbelehrbare"

Zusätzlich soll es eine "Aktion scharf gegenüber jenen Unbelehrbaren" geben, "die sich nicht an die notwendigen Maßnahmen halten". Die Kontrollen zur Einhaltung der Covid-Vorgaben sollen verstärkt werden. Beamte in Uniform sollen Gastronomie und öffentliche Plätze sowie Tourismus-Hotspots kontrollieren.

Bei jeder Amtshandlung oder Polizeikontrolle soll zusätzlich auch die Befolgung der Corona-Maßnahmen kontrolliert werden.

Handelsobmann: Geht nicht "über Nacht"

Die Verordnung tritt mit Dienstag in Kraft. Montagmittag wartete die Branche jedoch noch auf die entsprechende Verordnung, wie Handelsobmann Rainer Trefelik zur APA sagte. Vom Verordnungstext werde auch abhängen, ob Geschäfte-übergreifende Initiativen mit Armbändern und Stempeln in Einkaufszentren und Einkaufstraßen möglich sein werden. "Über Nacht" werde dies aber nicht gehen.

Die Verordnung ist am Montag vom Hauptausschuss des Nationalrats verabschiedet worden. Wie es darin heißt, haben Händler und Dienstleistungsunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen "möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt".

Keine standardmäßige Security am Eingang

Trefelik geht davon aus, dass die Kontrollen von Geschäft zu Geschäft sehr unterschiedlich aussehen werden. Je nach Betriebstyp werde am Eingang, bei der Beratung oder an der Kasse der 2G-Nachweis überprüft werden. Securities vorm Eingang werde es sicher nicht flächendeckend geben. Das könnte sich der Handel auch gar nicht leisten. Wegen ausbleibender Touristen und den Aufrufen zu Homeoffice seien die Kundenfrequenzen trotz Schlussverkaufs derzeit ohnehin sehr schwach, so Trefelik.

Köstinger: Schwarze Schafe verlieren Beihilfen

Der Großteil der Betriebe im Tourismus führe die 2G-Kontrollen im Tourismus vorbildlich durch, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in einer Reaktion auf die Ankündigung der "Aktion Scharf". Die verstärkten Kontrollen seien wichtig, um schwarze Schafe aufzudecken. Köstinger betonte, dass Unternehmen bei Verstößen den Anspruch auf Hilfen verlieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat in einer Pressekonferenz am Montag die Kontrolle der Corona-Maßnahmen durch Sicherheitskräfte erläutert.
  • Die 2G-Regel im Handel soll künftig durch Beamte in Zivil erfolgen. Diese sollen einerseits die Umsetzung der 2G-Regel, vor allem aber die 2G-Kontrollpflicht im Handel kontrollieren.
  • Für den Handel wird es Handlungsempfehlungen geben, "wie Kontrollen sicher umgesetzt werden können". Zusätzlich soll es für den Handel Schulungen geben, um gefälschte Impfnachweise erkennen zu können.
  • Denn der Handel sei entsprechend gefordert, so Karner, etwa beim Erkennen von Fälschungen von Nachweisen oder beim Umgang von "in machen Fällen renitenten Kunden".
  • Zusätzlich soll es eine "Aktion scharf gegenüber jenen Unbelehrbaren" geben, "die sich nicht an die notwendigen Maßnahmen halten". Die Kontrollen zur Einhaltung der Covid-Vorgaben sollen verstärkt werden.