Verfassungsjurist Mayer wegen Omikron für "flexible" Impfpflicht

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Die Impfpflicht sei nur zulässig, wenn sie schütze. Da dazu aber ständig neue Erkenntnisse gewonnen werden, könne es schnell sein, dass sie verfassungswidrig werde. Verfassungsjurist Heinz Mayer stellt eine "flexible" Lösung in den Raum, bei der der Gesundheitsminister die Impfpflicht jederzeit aussetzen kann.

Die Impfpflicht sei ein schwerer Eingriff ins Recht auf Privatleben, so Verfassungsjurist Heinz Mayer im PULS 24 Interview. Sie sei zulässig, wenn sie zwingend notwendig sei, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen und wenn sie "das gelindeste Mittel" sei. Stelle sich aber heraus, dass die Impfung durch die Omikron-Virusvariante wenig wirksam ist, sei das nicht gegeben.

Das könne ein Jurist aber nicht beantworten, das hänge von den Virologen ab. Stelle sich heraus, dass die Wirksamkeit bei "weit unter 40 Prozent" liege und man sich trotzdem anstecken kann und die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs nur geringfügig modifiziert ist, "dann ist die Impfpflicht verfassungsrechtlich höchst problematisch". "Wenn uns die Virologen sagen, sie (die Impfung, Anm.) schützt in hohem Maß vor schweren Verläufen, dann schaut die Sache wieder anders aus, dann wird sie zulässig sein."

Mayer für flexible Lösung

Fix könne man also nichts sagen, denn auch in der Vergangenheit hätte sich die Einschätzung fast wöchentlich geändert. Man müsse bei der Einführung der Impfpflicht deshalb möglichst flexibel sein. Sollte die Impfung nicht mehr wirksam sein, müsse man sie aussetzen.

Das Problem: Wenn das Gesetz erst einmal beschlossen und kundgemacht sei und wenig später ändere sich die Situation aus virologischer Sicht erheblich, sei es verfassungswidrig. Mayer hätte deshalb ein flexibles System vorgeschlagen, bei dem der Gesundheitsminister die Impfpflicht aussetzen kann, sollte sich die Lage ändern. Bei laufender Evaluierung könne man das ohne Weiteres machen.

Auch Verfassungsdienst für laufende Überprüfung

Auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt ist für eine laufende Evaluierung wegen epidemiologischer Entwicklungen. Im Hinblick auf die aktuelle Virusvariante Omikron regt der Verfassungsdienst an, in den Erläuterungen Ausführungen zur Wirksamkeit der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes verfügbaren Impfstoffe gegen diese Variante aufzunehmen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Impfpflicht sei nur zulässig, wenn sie schütze, so Verfassungsjurist Heinz Mayer. Da dazu aber ständig neue Erkenntnisse gewonnen werden, könne es schnell sein, dass sie verfassungswidrig werde.
  • Sie sei zulässig, wenn sie zwingend notwendig sei, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen und wenn sie "das gelindeste Mittel" sei.
  • Stelle sich aber heraus, dass die Impfung durch die Omikron-Virusvariante wenig wirksam ist, sei das nicht gegeben.
  • Fix könne man also nichts sagen, denn auch in der Vergangenheit hätte sich die Einschätzung fast wöchentlich geändert. Man müsse bei der Einführung der Impfpflicht deshalb möglichst flexibel sein.
  • Mayer hätte deshalb ein flexibles System vorgeschlagen, bei dem der Gesundheitsminister die Impfpflicht aussetzen kann, sollte sich die Lage ändern. Bei laufender Evaluierung könne man das ohne Weiteres machen.

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