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Brisantes Urteil

Datenskandal: Facebook muss Nutzer 5.000 Euro zahlen

Heute, 09:09 · Lesedauer 3 min

Ein Paukenschlag für den Datenschutz: Das Landesgericht Leipzig entscheidet zugunsten eines Facebook-Nutzers. Meta - der Mutterkonzern von Facebook - muss 5.000 Euro zahlen. Könnte das nun eine Klagewelle auslösen?

Facebook, Insta & Co. sammeln Daten. Exzessiv. Egal ob Sie ein Profil haben oder nicht. Wenn Sie eine Nachrichtenseite oder einen Online-Shop besuchen, auf der ein Facebook-Pixel integriert ist, hinterlassen Sie automatisch digitale Fußabdrücke. Ob sie Artikel lesen, durch Produkte stöbern oder Videos anschauen - Meta sammelt diese Informationen und erstellt detaillierte Profile der Nutzer:innen

Unter anderem dieser Fakt bewog das Landesgericht Leipzig am 4. Juli eine Klage zugunsten eines Facebook-Nutzers zu entschieden. Wegen massiver Verstöße gegen den Datenschutz muss Meta ihm nun eine Entschädigung von 5.000 Euro zahlen. 

Bei dem Gerichtsurteil geht es um die Praxis von Meta, persönliche Daten von Nutzer:innen auf Dritt-Webseiten und Apps systematisch zu sammeln, weiterzuleiten und auszuwerten.

Im Zentrum stehen die sogenannten "Business Tools": Das sind Programme, die Meta entwickelt hat und die von einer Vielzahl anderer Websites und Apps integriert werden.

Was sind die "Business Tools"?

Diese Tools senden automatisch Daten von Facebook- und Instagram-Nutzer:innen zurück an Meta, selbst wenn sich diese Nutzer:innen dort nicht eingeloggt oder registriert haben.

Das bedeutet, mit jeder Nutzung einer Dritt-Website, die diese Tools integriert hat, gelangen umfangreiche persönliche Daten in die Hände von Meta. Die Daten fließen dabei ungehindert weltweit in Drittstaaten, allen voran die USA. Dort wertet Meta sie für eigene, kaum kontrollierbare Zwecke aus, hält auch "Mimikama" fest.

Video: Fakt oder Fake zu Facebook-Daten

"Verfolgt, sobald man das Internet benutzt"

Und genau das hat das Landesgericht Leipzig nun als erheblichen Datenschutzverstoß eingestuft. Besonders gravierend bewertete das Gericht den Umfang und die Intensität der Datensammlung durch Meta.

"Mimikama" dazu: "Jeder einzelne Nutzer wird quasi rund um die Uhr verfolgt, sobald er das Internet benutzt. Dies geschieht ohne Transparenz oder Einverständnis und verstößt eklatant gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)."

Folgt eine Klagewelle gegen Meta?

Sowohl juristisch als auch praktisch sei die Entscheidung des Landesgerichts Leipzig brisant, denn sie könnte eine Klagewelle auslösen, meint dazu "Mimikama". Tausende Facebook- und Instagram-Nutzer:innen könnten nun auf Grundlage dieses Urteils ebenfalls gegen Meta vor Gericht ziehen, so die Einschätzung.

Würde das passieren, könnte das zu einem erheblichen finanziellen Risiko für Meta führen. Wenn hunderttausende Nutzer:innen vergleichbare Klagen einreichen, könnte sich die Entschädigungssumme schnell auf Milliardenhöhe summieren.

Im Datenschutz gebe es "natürlich massive, tägliche Rechtsverletzungen", Behörden und Gerichte seien "meistens untätig", betont auch der Datenaktivist und Jurist Max Schrems. Unternehmen "die auf diese Untätigkeit bewusst spekulieren, haben natürlich auch immer größere versteckte Risiken, wenn es um Klagen geht."

Trotzdem geht Schrems nicht von einer Klagewelle gegen Meta aus. Schließlich würde eine Datenschutzklage "immer noch viel mehr als 5.000 Euro" kosten. Auch von einer Sammelklage in Österreich gegen den Tech-Konzern ist dem Vorstandsvorsitzenden der Initiative NOYB, die sich der Durchsetzung von Datenschutzrechten verschrieben hat, nichts bekannt.

Video: Wackelt "Meta"-Macht-Monopol?

Zusammenfassung
  • Das Landesgericht Leipzig hat am 4. Juli eine Klage zugunsten eines Facebook-Nutzers entschieden.
  • Wegen massiver Verstöße gegen den Datenschutz muss Meta ihm nun eine Entschädigung von 5.000 Euro zahlen.
  • Könnte das nun eine Klagewelle gegen Meta auslösen?