Rechte für Reisende
Waldbrand im Urlaubsland: Kann man stornieren?
Es ist wohl eine Hiobsbotschaft für viele Urlauber:innen, die einen Reise nach Griechenland geplant hatten. Auf der beliebten Urlaubsinsel Kreta wütet aktuell ein heftiger Waldbrand.
Die Behörden haben bereits die Massen-Evakuierung von Hotels, Häusern und Wohnungen in der Gemeinde Ferma angeordnet, da das Feuer sich dem Ort nähern. Was müssen Urlauber:innen nun also beachten?
Mit Veranstalter in Kontakt treten
Im ersten Schritt sollte man einmal den Reiseveranstalter kontaktieren. Bei Individualreisen ist das etwa die Airline, bei Pauschalreisen der Pauschalreisenanbieter. Sollte der Veranstalter die Reise selbst stornieren, wird man auch das Geld zurückbekommen, erklärt Julia Pasquali-Grass vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Wien (AK) PULS 24.
Sollte der Veranstalter den Flug oder die Reise nicht selbst stornieren, muss man zuwarten, sagt sie. "Wir sagen immer, man muss sicher eine Woche vorher zuwarten", erklärt sie. Wichtig sei es, sich dauernd via Medien zu informieren.
Auch die örtliche Nähe der Katastrophe zum Urlaubsziel sei wichtig.
"Sollte eine Reise unzumutbar sein, kann es schon einen Rücktritt geben", so die Expertin. Zumindest bei Pauschalreisen, denn die sind gesetzlich geregelt.
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Rücktritt bei Individualreisen schwierig
Bei Individualreisen ist das schon schwieriger. Denn das beruht meist auf dem Recht des Landes, in dem man gebucht hat, so Jakob Zarari, Rechtsberater am Europäischen Verbraucherzentrum (VKI) zu PULS 24.
Wenn man also über Booking.com oder AirBnB ein Hotel gebucht hat und dort nun Waldbrände toben, dann gibt es die Möglichkeit, dass die Reise unzumutbar ist. "Wenn Brände rund um das Hotel toben, dann fällt die Grundlage für den Vertrag weg. Weil ich ja hingefahren wäre, um zu urlauben und nicht im Hotel zu sitzen", so Zarari.
Nach dem österreichischen Recht könnte ich in diesem Fall zur Gänze stornieren. Das jeweilige Urlaubsland kann das rechtlich aber auch anders regeln. "Die sollten in diesem Punkt aber dem österreichischen Recht ähnlich sein", beruhigt er.
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Zarari empfiehlt, rechtzeitig mit der Unterkunft in Kontakt zu treten. "Viele Unterkünfte sind da auch kulant und stellen etwa einen Gutschein aus“, weiß er.
Sollte man sich unsicher sein, kann man sich in solchen Fällen aber immer beim Konsumentenschutz, etwa bei der AK oder beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), informieren. Dort kann man sich konkrete Ratschläge holen.
Bei Airlines ist das ähnlich. Fluggesellschaften stornieren ihre Flüge meist nur, wenn der Luftraum gesperrt oder ein Flughafen beschädigt ist. Reisende müssen also selbst stornieren.
Aber auch da hat Zarari gute Nachrichten: "Bei einem Selbststorno kann ich mir die Flughafensteuer und Gebühren zurückerstatten lassen. Das wissen viele nicht."
Achtung bei Reiseversicherung
Eine Reiseversicherung ist grundsätzlich anzuraten. Man muss aber genau schauen, für was man sich versichert. Oftmals beinhaltet sie nur einen Schutz, wenn man selbst erkrankt ist und ein ärztliches Attest vorweisen kann, so Zarari.
Bei Kreditkarten, die oft auch Reiseversicherungen anbieten, sollte man aber noch einmal genau hinschauen. "Eine Naturkatastrophe ist kein typischer Versicherungsfall. Typisch wäre eher, dass ich plötzlich schwer erkrankt bin, ein Todesfall in der Familie oder ein Sachschaden am Eigentum", sagt Pasquali-Grass.
Aktuell besteht für Griechenland keine Reisewarnung, wie das Außenministerium informiert. Bisher wurden auch noch keine österreichische Reisende evakuiert.
Video: Urlaub trotz Reisewarnung?
Zusammenfassung
- Bedrohliche Kulissen hinter Griechenlands Urlaubsstränden: Die Waldbrände auf Kreta erreichen die Tourismus-Hotspots.
- Was aber, wenn man dort selbst bald seinen Urlaub Antritt?
- Im ersten Schritt sollte man einmal den Reiseveranstalter kontaktieren.
- Sollte der Veranstalter den Flug oder die Reise nicht selbst stornieren, muss man zuwarten, sagt sie.