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VfGH-Beschwerde gegen Pläne zu Wiener Verbindungsbahn

10. März 2026 · Lesedauer 3 min

Die Bürgerinitiative gegen den geplanten Ausbau der sogenannten Verbindungsbahn in Wien macht weiter gegen das Projekt mobil. Am Dienstag wurde der Gang zum Verfassungsgerichtshof angekündigt. Die Beschwerde richtet sich gegen das jüngste Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zu dem ÖBB-Projekt zwischen Hütteldorf und Meidling. Befürchtet werden unter anderem mehr Baumrodungen als angekündigt. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt.

"Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da das Verfahren von zahlreichen Unklarheiten geprägt war. Neben der umstrittenen Einstufung der Verbindungsbahn als Hochleistungsstrecke, zu niedrig gemeldeter Zahlen notwendiger Baumfällungen (...) und der fehlenden Wiederherstellung gleichwertiger Bahnquerungen gibt es weitere Grundrechtsfragen, die es höchstgerichtlich zu klären gilt", führte ein Sprecher der Initiative "Verbindungsbahn-besser" aus.

Gleichzeitig mit der Erkenntnisbeschwerde beim VfGH sei ein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt worden, hieß es. Man befürchte irreversible Auswirkungen auf die Natur, sollten die Bauarbeiten im ersten Bauabschnitt wie geplant im September und die Rodungen jetzt im März erfolgen. Die ersten Baumfällungen hätten bereits stattgefunden.

Kritisiert wird auch, dass die Bahn an mehreren Stellen nur über Stiegen und Aufzüge zu queren sein wird. Die sanfte Mobilität werde so verschlechtert, beklagt man. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende bedeute dies bei Ausfall eines Aufzugs Umwege von mehr als einem Kilometer, warnt man.

Dass der Ausbau der Verbindungsbahn unter gewissen Auflagen zulässig ist, hat das BVwG Anfang des Jahres entschieden. Hervorgestrichen wurde, dass bereits während des Verfahrens Änderungen am Projekt vorgenommen und zusätzliche Maßnahmen vorgesehen worden sind. Die Anpassungen seien ausreichend gewesen, hieß es.

Der Ausbau der Strecke ist seit längerem Zankapfel. Die Modernisierung soll die Verbindung leistungsfähiger machen. Möglich würde dadurch laut ÖBB etwa ein 15-Minuten-Takt für die Schnellbahn.

ÖBB halten an Plänen fest

Die ÖBB zeigten sich in einer der APA übermittelten Reaktion zuversichtlich, das Vorhaben weiter vorantreiben zu können. "Unser Plan ist es, noch heuer, voraussichtlich im Herbst, mit der Attraktivierung der Verbindungsbahn zu starten", hieß es. Rechtsmitteln gegen das BVwG-Erkenntnis komme im Allgemeinen keine aufschiebende Wirkung zu, solange sie nicht vom Gerichtshof explizit zuerkannt werde, betonte man.

Themen wie Hochleistungsstrecke, Baumfällungen und Querungen seien über Monate in dem Verfahren ausführlichst behandelt worden. Der Bürgerinitiative würden Rechtsmittel selbstverständlich offen stehen. Neue entscheidungsrelevante Tatsachen sind aus Sicht der ÖBB nicht zu erwarten, hielt man fest.

Für Kundinnen und Kunden der Bahn bedeute das Projekt unter anderem, dass zwei neue und eine modernisierte Haltestelle für täglich mehr als 20.000 Personen Realität würden, gibt man zu bedenken. Die Anrainer würden zudem von Lärmschutz entlang der Strecke und weniger Wartezeiten durch den Entfall von Eisenbahnkreuzungen profitieren.

Zusammenfassung
  • Die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Wiener Verbindungsbahn hat am Dienstag eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht und kritisiert unter anderem mehr Baumrodungen als angekündigt sowie fehlende gleichwertige Bahnquerungen.
  • Gleichzeitig wurde ein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt, um irreversible Auswirkungen auf die Natur zu verhindern, da die ersten Baumfällungen bereits stattgefunden haben und weitere Rodungen im März geplant sind.
  • Die ÖBB halten am Zeitplan fest und wollen im Herbst mit dem Ausbau starten, wobei das Projekt zwei neue und eine modernisierte Haltestelle für täglich mehr als 20.000 Personen sowie zusätzlichen Lärmschutz entlang der Strecke vorsieht.