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Tipps

Extrem- oder Unwetter: So verhalten Sie sich richtig

01. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Aufgrund der drückenden Hitzewelle kommt es immer wieder zu massiven Unwettern. Wie man vorgeht, wenn sich ein Unwetter ankündigt.

Sollte in den Wetterprognosen von einem Unwetter die Rede sein oder sich der Himmel bereits dunkel färben, dann gilt es, sich richtig zu verhalten. 

  • Wichtig ist erst einmal informiert zu bleiben (TV, Radio, Online) und die Anweisungen der Behörden zu beachten.
  • Im Haus oder der Wohnung sollten alle Fenster und Türen (in den Außenbereich) geschlossen werden.
  • Das Auto, sofern man eines besitzt, sollte möglichst in die Garage gebracht oder unter eine Überdachung gestellt werden.
  • Gegenstände, die im Freien stehen (Sessel auf dem Balkon etwa), sollten in die Wohnung oder das Haus gebracht werden.
  • Outdooraktivitäten sollten vermieden werden, besonders in alpinen Lagen. Auch sonst sollte man sich nicht im Freien aufhalten.
  • Sollten Überschwemmungen drohen, sollte man in den betroffenen Bereichen frühzeitig die Stromversorgung abdrehen.
  • Sollte Wasser oder Geröll eintreten, sollte man obere Stockwerke aufsuchen. 

Der Zivilschutzverband rät zudem, sich einen Notfallsvorrat für mindestens 10 bis 14 Tage zuzulegen. Vor allem, wenn im Gebiet erhöhte Gefahr von Lawinen, Muren oder Blackout besteht. 

Online kann man sich mittels Vorratsrechner ausrechnen, wie viel man benötigt. Übrigens sollte man nicht nur an Lebensmittel, sondern auch an Medikamente denken. Auch diese sollte man auf Vorrat zu Hause haben, sollte man sie benötigen. 

Außerdem ist es ratsam, wichtige Dokumenten griffbereit zu lagern, sollte man evakuiert werden. Der Zivilschutzverband rät zudem zu einem Notfallgepäck, da manche Katastrophenfälle, eine Evakuierung notwendig machen. Auch hier gilt: Vor allem, wenn man in einem gefährdeten Gebiet lebt, ist dies ratsam. 

In ein Notfallgepäck gehört: 

  • Wetterfeste, warme Kleidung, Regenschutz und feste Schuhe
  • Benötigte Medikamente
  • Bargeld
  • Hygieneartikel
  • Feuchttücher, Desinfektionsmittel
  • Taschenmesser
  • Feuerzeug, Taschenlampe
  • Notproviant (Wasser, Verpflegung)
  • Batteriebetriebenes Radio und Batterien
  • Dokumente
  • e-Card, Personalausweis, Führerschein, Bankkarte und Impfpass
  • Smartphone und Ladekabel
  • Haustürschlüssel
  • Autoschlüssel
Zusammenfassung
  • Aufgrund der drückenden Hitzewelle kommt es immer wieder zu massiven Unwettern. Wie man vorgeht, wenn sich ein Unwetter ankündigt.
  • PULS 24 hat Tipps zusammengetragen.
  • Eine Ausnahmeregelung gibt es zumindest für Bauarbeiter:innen. Im Sinne des Bauarbeiter-Schlecht­wetter­ent­schäd­ig­ungs­ge­setz­es kann die Arbeit im Freien bei Temperaturen über 32,5 Grad aber eingestellt werden.
  • Darüber muss aber der Arbeitgeber entscheiden. Sollte Hitzefrei gewährt werden, bekommen sie 60 Prozent ihres Stundenlohns ("Sechziger") ausbezahlt.
  • Auch für andere Berufsgruppen gibt es keine einheitliche Regelung. Arbeitgeber:innen müssen nur die Temperatur regulieren. Konkret: Sie müssen Kühlung mittels Lüftung, Klimaanlage, Ventilatoren oder Getränken bereitstellen, so die Arbeiterkammer (AK).