Prozess gegen ehemaligen Bundesheerarzt in Wien
Angestellt als Amtsträger in dem Heeresspital war der Mann von August 2022 bis Juni 2024. In dem Krankenhaus können auch Zivilistinnen und Zivilisten behandelt werden, wenn eine Genehmigung der Leiterin und ein militärmedizinisches Interesse vorliege, erklärte die Staatsanwältin. Damit würden die Kosten der Operationen zur Gänze von den Sozialversicherungen gezahlt werden. Das verrechnete Geld habe der Angeklagte als "Körberlgeld" eingesteckt, um sich persönlich zu bereichern, sagte sie.
Zudem habe er laut der Staatsanwältin die betreffenden Patienten über die Abrechnung getäuscht. Die hatten alle in bar bezahlt, teilweise nach Aufforderung des Angeklagten, wie Zeugen heute schilderten. "I bin a oide Frau, für mich war das normal", sagte eine Patientin, die 3.500 Euro in bar bezahlte. Einen Zeitnachweis für ihr Erscheinen vor Gericht brauche sie nicht, ließ sie den Richter wissen: "Ich bin Pensionistin und habe Gott sei Dank keinen Mann mehr."
"Ich hab mir schon gedacht 'Oh Gott, das ist viel Geld', aber ich hab's zusammengebracht", sagte eine weitere Patientin. Mehrere der möglicherweise Geschädigten verzichteten darauf, ihr Geld im Falle eines Schuldspruchs von dem Arzt zurückzufordern. "Ich war ja froh, dass er mir geholfen hat", erklärte eine Patientin. Der Angeklagte resignierte: "Selbst wenn ich freigesprochen werde, mein Ruf ist ruiniert."
Verteidiger verwies auf "einzigartige Operationen"
Laut Christoph Kopecky, dem Verteidiger des Arztes, biete dieser "einzigartige Operationen" an, möglicherweise als "einziger Arzt in Österreich". Deswegen sei er auch von der Kaserne "geködert" worden, da die Leiterin das Krankenhaus für mehr Zivilisten habe öffnen wollen, sagte Kopecky. Für diese Behandlungsmethodik, bei der Nervenenden bei Gelenken an der Wirbelsäule verödet werden, brauche man aber teure Gerätschaften. Beispielsweise ein Radiofrequenzgerät für rund 26.000 Euro. Diese habe der Angeklagte aus der eigenen Tasche bezahlt. "Er hat seinen Patienten Leistungen zur Verfügung gestellt, die das Heeresspital nicht zur Verfügung stellen konnte", sagte der Anwalt.
Kommunikationsschwierigkeiten in der Kaserne
"Ich wollte das Heer unterstützen, ich habe keinen einzigen Cent für diese Geräte verlangt", erklärte der Angeklagte. Er habe die Ambulanz im Heeresspital als Wahlarzt für eine Privatordination angemietet. Operationen mit den selbst angeschafften Gerätschaften an Bundesheerangehörigen habe er nie verrechnet, sondern nur an seinen privaten Patienten, um die Ausgaben für die Geräte zu decken. Zudem habe die Leiterin des Heeresspitals mehrmals gesagt, dass sie "mehr Leute ins Krankenhaus bringen" wolle, erinnerte sich der 38-Jährige. Es sei keine Rede davon gewesen, dass er keine privaten Patienten behandeln und dies nicht entsprechend abrechnen dürfe.
Der Krankenhausverwalter erinnerte sich heute bei seiner Einvernahme als Zeuge, dass der Angeklagte bereits 2023 die Anschaffung von Geräten wie etwa Sonden beantragte. Das habe er abgewiesen, da eine Anschaffung für private Patienten nicht zulässig sei. Mit der Leiterin des Spitals habe es allerdings Differenzen bezüglich dieser Angelegenheit gegeben. "Es gibt halt manchmal Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Frauen und Männern. Erst recht, wenn die Frau das Sagen hat", kommentierte die 62-jährige Kommandantin im Zeugenstand.
Prozess vertagt
Sie musste für die Behandlung von zivilen Patienten das militärmedizinische Interesse anerkennen. Behandlungen von Zivilisten habe sie grundsätzlich genehmigt, weil sie das Sanitätszentrum mit mehr Patienten "bespielen" wollte. Allerdings sei für die Oberärztin klar gewesen, dass Privatpatienten ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der Ambulanz keine solchen mehr waren. Geld für Behandlungen im Heeresspital zu verlangen sei ein "absolutes No-Go", ebenso dürften Ärzte keine privaten Gerätschaften im Spital nutzen. "Es gibt bei uns keine Operationen mit Geräten, die uns nicht gehören", sagte die Leiterin des Heeresspitals.
Der Angeklagte bestritt, je darüber informiert worden zu sein. Immer wieder betonte er, im Glauben gewesen zu sein, eine private Ordination zu betreiben. Zudem habe eine weitere Ärztin zu einer Patientin gesagt, dass sie ihn - den Angeklagten - "raushaben möchte", wie die Zeugin heute auch aussagte. Die Staatsanwältin beantragte jene Ärztin, aber auch weitere Zeugen zur Einvernahme zu laden. Der Prozess wurde auf 16. April vertagt.
Zusammenfassung
- Ein ehemaliger Bundesheerarzt steht in Wien vor Gericht, weil er laut Anklage zwischen Jänner und Mai 2024 insgesamt 28.000 Euro für Operationen an neun Zivilisten kassiert haben soll, obwohl die Kosten von den Sozialversicherungen gedeckt waren.
- Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und gibt an, die Operationen als Wahlarzt privat abgerechnet zu haben, wobei er teure Spezialgeräte wie ein 26.000 Euro teures Radiofrequenzgerät selbst bezahlt habe.
- Zeugen berichten, dass sie nach Aufforderung des Arztes hohe Summen – etwa 3.500 Euro bar – für die Behandlungen zahlten, einige verzichteten jedoch darauf, ihr Geld zurückzufordern.
- Die Leitung des Heeresspitals betont, dass Privatbehandlungen und der Einsatz privater Geräte im Spital nicht erlaubt seien, während der Angeklagte von Kommunikationsproblemen spricht und sich nicht informiert fühlte.
- Der Prozess wurde auf den 16. April vertagt, nachdem die Staatsanwältin weitere Zeugeneinvernahmen beantragt hatte.
