Prozess
Priester wollte Crystal Meth herstellen: Drei Schuldsprüche
Der 39-Jährige und einer der beiden 24-Jährigen erhielten teilbedingte Haftstrafen in Höhe von 22 bzw. 15 Monaten. Der andere 24-Jährige wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Prozess drehte sich um Versuche, Crystal Meth herzustellen. Das Vorhaben scheiterte jedoch. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Priester wollte Crystal Meth herstellen
Neben dem 39-Jährigen aus Polen, der zuvor im Waldviertel als Priester tätig war und nun als Versicherungsberater arbeitet, standen zwei Tschechen im Alter von jeweils 24 Jahren vor Gericht. Das Trio bekannte sich schuldig. Ein mitangeklagter 31-jähriger Iraker erschien nicht zur Einzelrichterverhandlung, das Verfahren gegen ihn wurde ausgeschieden.
Der Geistliche soll gemeinsam mit einem der beiden 24-Jährigen im Juni und Juli 2024 Drogenausgangsstoffe - konkret zehn Liter Salzsäure, eineinhalb Liter Diethylether und drei Liter Aceton - im Internet bestellt haben. Nach der Lieferung an eine Paketstation in Tschechien wurden die Substanzen abgeholt und ins Waldviertel gebracht, um laut Strafantrag ein Kilo Crystal Meth zu produzieren. Danach wurden die Chemikalien gelagert.
Von den insgesamt 22 Monaten wurden dem früheren Priester 19 bedingt nachgesehen, beim 24-Jährigen 13 von 15 Monaten. Die mehrmonatige U-Haft im Vorjahr wird jeweils angerechnet, damit müssen die Männer nicht mehr ins Gefängnis. Die Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Pfarrer stellte Crystal Meth her: "War geistig verschwunden"
Zusammenfassung
- Ein 39-jähriger Ex-Priester und zwei 24-jährige Tschechen wurden in Krems wegen versuchten Crystal-Meth-Herstellung schuldig gesprochen und erhielten teilbedingte Haftstrafen von 22, 15 und 6 Monaten (letzterer auf Bewährung).
- Die Angeklagten bestellten im Juni und Juli 2024 insgesamt 10 Liter Salzsäure, 1,5 Liter Diethylether und 3 Liter Aceton, um ein Kilo Crystal Meth zu produzieren, das Vorhaben scheiterte jedoch.
- Da die U-Haft aus dem Vorjahr angerechnet wird und die Urteile nicht rechtskräftig sind, müssen die Männer vorerst nicht ins Gefängnis.
