APA/HERBERT NEUBAUER

Mangel an Gewaltpräventions-Konzepten in Österreichs Psychiatrien

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Wie es um Deeskalation und Gewaltprävention in Österreichs Psychiatrien bestellt ist, hat die Volksanwaltsschaft untersucht. Jede dritte Aufnahme in eine solche erfolgt gegen den Willen des Patienten - Gewaltausübung ist also oft inkludiert.

Von den 24.000 Fällen im Jahr 2019 wurden etwa 6.000 aus Sicherheitsgründen einer Fixierung unterzogen - einer Fesselung bei gleichzeitiger Zwangsmedikation. Ein Beispiel für extreme Maßnahmen, die oft zu verhindern wären.

Wenig Personal, höhere Freiheitsbeschränkungen

Die Möglichkeit wäre da, dagegen steht jedoch häufig die Realität in Form der im Gesundheitsbereich allgegenwärtigen Tatsache des Personalmangels. "Überall dort, wo zu wenig Personal ist, steigen die Freiheitsbeschränkungen", lautet die Gleichung, erläuterte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) die Situation am Freitag bei der Präsentation der Ergebnisse und Empfehlungen nach einer schwerpunktmäßigen Prüfung der Psychiatrien. Zuvor wurden 50 Besuche in diesen spezialisierten Krankenhäusern durchgeführt.

"Um freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu vermeiden, muss das gesamte Personal verpflichtend aus- und weitergebildet werden, zumindest aber Berufsgruppen mit Patientinnen- und Patientenkontakt", stellte Achitz fest. Mit genannter Ausbildung ist ein Deeskalations- und Sicherheitskonzept gemeint - und das ist bereits das erste Problem fast jeder dritter Psychiatrie: 29 Prozent haben ein solches Konzept noch nicht einmal erstellt. Sieht man sich dann die "positiven" zwei Drittel an, so ergab die Befragung der Ärztinnen und Ärzte, von Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenzkräften, dass dann wiederum nur knapp mehr als die Hälfte die Frage "Sind Deeskalationsschulungen in der jeweiligen Berufsgruppe verpflichtend vorgesehen?" mit einem "Ja" beantwortete.

Auch ohne Konzept werden jedoch in drei Viertel aller Einrichtungen kommunikative Deeskalationstechniken angewandt, zumindest die Hälfte der Mitarbeiter:innen sind darin geschult. So lautet ein weiteres der Ergebnis der Befragungen im vergangenen Jahr.

Traumatische Erfahrung für Patienten

Doch zurück zur Fixierung. "Tendenziell geht man davon aus, dass eine Unterbringung so startet", weiß Bernhard Rappert. Er ist Leiter des Fachbereichs Patientenanwaltschaft bei VertretungsNetz, einem Verein, der sich für den Schutz der Grundrechte von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung einsetzt. Mit der Fixierung sollen die Patienten eigentlich davor geschützt werden, sich oder andere zu verletzen - eine traumatische Erfahrung für die fixierte Person, die sich ohnehin schon in einer psychischen Ausnahmesituation befindet.

Menschen, die gegen ihren Willen in eine Psychiatrie kommen, müssen sich per Gesetz in einer Situation befinden, in der sie eine ernstliche und erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit ihrer eigenen oder anderer Personen darstellen. Geregelt wird dies seit 1991 durch das eben erst einer Novelle unterzogene Unterbringungsgesetz, davor waren psychisch Erkrankte noch einer Beurteilung durch die in der K.u.K-Monarchie beschlossene "Entmündigungsordnung" von 1916 ausgeliefert.

Fixierung: "Freiheitsbeschränkende Maßnahme"

Die Fixierung zählt zu den "freiheitsbeschränkenden Maßnahmen", auch in Pflege- und Betreuungseinrichtungen zugelassen aber laut Volksanwaltschaft ausschließlich dann, "wenn sie der Abwehr einer gravierenden Gefahr dienen" - was wiederum personelle oder betriebswirtschaftliche Überlegungen nicht als hinreichenden Grund zulässt. Aus menschenrechtlicher Sicht fallen sie in den Geltungsbereich des Verbots der Folter oder der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, wenn sie unrechtmäßig durchgeführt werden, oder wenn sie zu Schmerzen oder körperlichen Verletzungen führen.

Einen solchen menschenwürdigen Rahmen bekommen jedoch nur 56 Prozent der Patienten, so das Ergebnis der Volksanwaltschaft. "Dann finden Fixierungen nicht in einem dafür vorgesehenen Raum statt", erläuterte Karin Gutiérrez-Lobos, Leiterin einer der Kommissionen der Volksanwaltschaft und selbst Psychiaterin. Dann sehen andere Patienten oder deren Besucher, wie die entsprechende Person meist in der Vierpunkt-Fixierung, das bedeutet an beiden Hand- und Fußgelenken, bewegungsunfähig gemacht wird.

Rappert berichtet von einer "Spitze des Eisberges", die er vor Jahren in einer Station wahrgenommen habe, als ein Mann mit einer derartigen Fixierung in seinem Bett gehalten wurde, "splitternackt und eingekotet". Grund war auch hier: die Personalsituation. Ein Gericht habe hier eine rechtswidrige Anwendung festgestellt - "in diesem Zeitpunkt hat das dem Mann aber nicht geholfen", stellt Rappert fest. Was die aktuell aufgedeckten Mängel angeht, "werden wir uns nicht zufrieden geben", so Volksanwalt Achitz, diese zu bemängeln, man werde die Besuche stattdessen zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchführen und "prüfen, ob auf Empfehlungen reagiert wurde".

ribbon Zusammenfassung
  • Wie es um Deeskalation und Gewaltprävention in Österreichs Psychiatrien bestellt ist, hat die Volksanwaltsschaft untersucht.
  • Jede dritte Aufnahme in eine solche erfolgt gegen den Willen des Patienten - Gewaltausübung ist also oft inkludiert.
  • Von den 24.000 Fällen im Jahr 2019 wurden etwa 6.000 aus Sicherheitsgründen einer Fixierung unterzogen - einer Fesselung bei gleichzeitiger Zwangsmedikation.
  • Ein Beispiel für extreme Maßnahmen, die oft zu verhindern wären.

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