Ainedter und Klenk: Teichtmeister wird nicht ins Gefängnis gehen

Florian Teichtmeister wird nur eine bedingte Haftstrafe bekommen, sind sich bei "WildUmstritten" Anwalt Manfred Ainedter und "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk einig. Das Burgtheater hätte den Star früher feuern sollen und hätte Akteneinsicht nehmen können. Man habe aber der Ex-Freundin des Schauspielers und ihren Vorwürfen nicht glauben wollen. Das passiere immer wieder, kritisiert Journalistin Vanessa Spanbauer.

"Natürlich sind derartige Menschen bis zu einem gewissen Grad – wie soll ich's landläufig sagen - nicht ganz dicht und haben irgendwie einen Schaden", sagt Anwalt Manfred Ainedter in "WildUmstritten" über Florian Teichtmeister, den Schauspieler, der 58.000 Kindesmissbrauchs-Darstellungen besessen haben soll. "Das hat aber auch jeder Vergewaltiger, das ist auch nicht normal." Der Staat, so der Anwalt, könne aber nur mit Strafen reagieren.

Therapie statt lebenslanger Haft

Das sieht "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk anders. Es gehe ihm nicht darum, Teichtmeister zu verteidigen. Keiner habe Sympathien für Leute, "die sich sowas anschauen". Die Justiz sei aber moderner geworden als "dieses mittelalterliche Geschrei" danach, Sexualstraftäter lebenslänglich einzusperren. "Sollen wir ihn in die Zelle sperren und dann machen wir die Zelle auf und er geht raus und es war nix oder sollen wir ihn therapieren?"

Therapie kein Allheilmittel

"Du tust so als wäre die Therapie ein Allheilmittel", widerspricht der Anwalt, "und damit könnte man dieses gesamte Problem lösen". Natürlich sei Behandlung wichtig, aber "es gibt Leute, die therapiert werden und trotzdem wieder dasselbe anstellen." So einfach wie Klenk sage, sei die Lage nicht. Journalistin Vanessa Spanbauer hingegen findet, dass Prävention wichtig gewesen sei. Florian Teichtmeister hätte "viel, viel früher" Therapie gebraucht.

Vergehen, kein Verbrechen: Nur bedingte Haft für Teichtmeister

"Das Gesetz unterscheidet nicht, ob ich fünf Dateien hab oder 58.000", sagt Florian Klenk. Teichtmeister drohen "nur" maximal zwei Jahre Haft, weil er die Daten weder hergestellt, noch weiterverteilt habe. Ainedter und Klenk sind sich sicher, dass der Burgschauspieler nur eine "Bedingte" bekommt. Ins Gefängnis wird er nicht gehen müssen. Laut österreichischem Strafrecht handle es sich nämlich um ein "Vergehen", kein Verbrechen.

Burgtheater hat falsch reagiert

Abseits vom Strafrecht fragt man sich, so Klenk, warum man der Ex-Freundin - auch im Burgtheater - die Drogenvorwürfe, die häusliche Gewalt und die Kinderpornos nicht früher geglaubt habe. Das Burgtheater zum Beispiel "hätte das Recht gehabt, den Strafakt anzufordern".  

Die Erzählung, mit der sich Teichtmeister an der Burg verteidigte, dass sich seine Freundin, von der er sich gerade trenne, nur rächen wolle komme immer wieder und werde immer wieder geglaubt, kritisiert die Journalistin. "Das Burgtheater hätte die Verantwortung gehabt nicht lieb zu fragen", sondern hinzuschauen. "Das Burgtheater hätte sofort erfahren könne, was Sache ist", kritisiert Klenk. Teichtmeister "war vom ersten Tag an geständig und das steht im Akt". Auch für Ainedter ist es unverständlich, "dass er dann noch eine Hauptrolle kriegt". 

Burgtheater angelogen, Polizei nicht

Einig sind sich die drei Gäste, das die Reaktion des Burgtheaters falsch war. Man hat im Burgtheater geglaubt "die hat ihn da einidraht", kritisiert Klenk. Das sei für ihn das große Problem. Das Burgtheater habe Teichtmeister angelogen, die Polizei nicht, "weil er gehofft hat, dass das Verfahren ohne öffentliche Verhandlung erledigt wird. Und diesen Gefallen hat ihm die Justiz Gott sei Dank nicht getan." Gerade so eine beliebte Person müsse sich öffentlich für seine Taten rechtfertigen. Diese Hoffnungen, so Ainedter seien sowieso chancenlos gewesen. 

"Frauen würde oft wenig Glauben geschenkt, Kindern noch weniger", sagt Spanbauer, auch wenn sich da in den letzten Jahren viel geändert hätte. "Das Problem ist, dass man oft nicht hinschaut und oft Dinge zu verharmlosen beginnt, die nicht zu verharmlosen sind und natürlich haben wir auch ein Problem bei der Polizei." 

Vergewaltiger bekam Orden, Opfer wurde gemobbt

Klenk weist auf den Fall des Bürgermeisters von Scharten hin, der wegen mehrfacher Vergewaltigung einer Mitarbeiterin zu mehreren Jahren Haft verurteilt wurde. "Man möge nachlesen, was mit dieser Frau aufgeführt wurde. Der hat einen Orden gekriegt und ist gewählt worden in seinem Ort zu einem Zeitpunkt als er schon verurteilt war. Der Ort hat gegen diese Frau demonstriert. Da fand ein organisiertes Mobbing statt gegen das Opfer einer Sexualstraftat. Wenn das öffentlich transportiert wird, kann ich mir vorstellen, wie viele Frauen sich trauen, das öffentlich zur Sprache zu bringen." 

Wo Opfer von Kindesmissbrauch Hilfe finden können:

Rat auf Draht: 147
Die Möwe: 01 532 1515, online auf:
https://www.die-moewe.at/

Beratungs- und Notfalltelefon Pro Juventute: 058 618 80 80
Der Weiße Ring 0800 112 112

ribbon Zusammenfassung
  • Florian Teichtmeister wird nur eine bedingte Haftstrafe bekommen, sind sich bei "WildUmstritten" Anwalt Manfred Ainedter und "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk einig.
  • Das Burgtheater hätte den Star früher feuern sollen und hätte Akteneinsicht nehmen können.
  • Man habe aber der Ex-Freundin des Schauspielers und ihren Vorwürfen nicht glauben wollen. Das passiere immer wieder, kritisiert Journalistin Vanessa Spanbauer.