Weltkrebstag
Krebserkrankung: Diese Rechte haben Betroffene im Job
Am 4. Februar ist der Weltkrebstag: Laut Statistik Austria lebten zu Jahresbeginn 2025 rund 409.000 Menschen in Österreich mit einer Krebsdiagnose.
In den vergangenen Jahren nahm die Zahl der Betroffenen aufgrund der demografischen Alterung und der immer höheren Überlebenschancen deutlich zu.
Bei etwa der Hälfte der 2024 diagnostizierten Fälle von Krebs waren Brust, Prostata, Darm oder Lunge betroffen, teilte die Statistikbehörde vergangene Woche mit. Doch wie sieht es mit arbeitsstätigen Personen aus, die eine Krebsdiagnose erhalten - muss der Arbeitgeber darüber informiert werden?
Arbeitgeber muss nicht über Diagnose informiert werden
"Ganz wichtig zu wissen ist: Ich muss dem Arbeitgeber niemals eine Diagnose mitteilen", erklärt Martin Müller, ÖGB-Experte für Arbeitsrecht im Interview bei "Treffpunkt Österreich zu Mittag" auf PULS 24.
Es sei "völlig egal", um welche Erkrankung es sich handelt. "Ich muss dem Arbeitgeber sagen, ich bin krank - aber ich muss ihm keine Diagnose sagen", so der Experte. Ob man die Diagnose den Chef:innen bekannt machen möchte oder nicht, sei eine individuelle Entscheidung.
"Entweder ich bin arbeitsfähig oder ich bin nicht arbeitsfähig"
Gerade berufstätige Krebspatient:innen können ihrer beruflichen Tätigkeit während der Behandlung nicht zu 100 Prozent nachgehen. Laut der österreichischen Krebshilfe erleben viele Menschen dadurch existentielle und berufliche Unsicherheiten.
Auf die Frage, ob der Arbeitgeber den Krebs erkrankten Dienstnehmer:innen entgegenkommen muss, antwortet Müller: "Grundsätzlich haben wir das Prinzip: Entweder ich bin arbeitsfähig oder ich bin nicht arbeitsfähig."
Bei einer Krebstherapie gibt es laut dem Experten Phasen, in denen es einem besser geht und man auch arbeitsfähig ist. Es gibt aber auch Phasen, in denen das nicht möglich ist - weshalb ein Krankenstand notwendig ist.
Kündigung im Krankenstand?
Eine Kündigung ist auch während des Krankenstands möglich, wie der Arbeitsrechtexperte erklärt. Daher rät Müller, bei einer Krebsdiagnose den Sozialministeriumsservice in Anspruch zu nehmen.
"Wenn die Erkrankung ein Ausmaß annimmt, das man schon von einer Behinderung sprechen kann - dann hat man einen besonderen Schutz", so der Experte. Und dann sei es "wesentlich schwerer" gekündigt zu werden.
Das gesamte Interview des ÖGB-Experten gibt es jederzeit kostenlos auf JOYN zum Nachsehen.
Zusammenfassung
- In Österreich sterben jährlich laut EU CAREX-Datenbank rund 1.800 Menschen an arbeitsbedingtem Krebs.
- EU-weit sterben laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) jedes Jahr sogar mehr als 100.000 Menschen.
- Ob man eine solche Erkrankung dem Arbeitgeber melden muss und wie die Krankmeldung verläuft - ein Experte klärt auf.