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Kollegen erschossen: Polizist demnächst vor Gericht

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Ein 39-jähriger Polizist aus der Steiermark, der im September 2022 bei einer Übung im Keller der Landespolizeidirektion in Graz einen 27-jährigen Kollegen versehentlich erschossen hat, muss sich demnächst wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz bestätigte am Freitag entsprechende Medienberichte: "Der Strafantrag wurde eingebracht." Ein Termin für den Prozess steht allerdings noch nicht fest.

Echte Waffe statt Übungsgegenstand

Der erfahrene Übungsleiter hatte am Nachmittag des 14. September vergangenen Jahres vor einer spontan angesetzten Übung wie vorgeschrieben die Dienstwaffen der Auszubildenden eingesammelt und verwahrt. Die jungen Kollegen erhielten danach sogenannte Rotwaffen. Diese sind baugleich mit den echten Dienstwaffen, doch sie können nicht geladen werden. Drückt man den Abzug, ist daher lediglich ein Klicken zu hören. Während der Übungsleiter die echten Waffen der anderen verstaute, vergaß er darauf, seine eigene ebenfalls auszutauschen, gab er später gegenüber den Ermittlern zu.

Aus kurzer Distanz angeschossen

Anschließend zeigte der 39-Jährige in einem Gang vor, was zu tun ist, wenn die Gruppe hintereinander geht und nach einem gefährlichen Täter sucht. Er wollte demonstrieren, dass der Kollege in der Mitte in einer gefährdeten Position ist, zog seine Waffe und schoss dem 27-Jährigen aus kurzer Distanz in den Rücken.

Der Ausbildner war der Meinung, er selbst hätte auch eine Rotwaffe in seinem Holster - doch es war keine Übungswaffe. Statt dem Klicken löste sich ein Schuss, der getroffene Polizist stürzte zu Boden. Beamte und eine Polizeiärztin griffen sofort ein, doch die alarmierten Rettungssanitäter sowie der Notarzt konnten dem Beamten nicht mehr helfen. Er starb noch in den Übungsräumlichkeiten.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Polizist aus der Steiermark, der im September 2022 bei einer Übung im Keller der Landespolizeidirektion in Graz einen 27-jährigen Kollegen versehentlich erschossen hat, muss sich demnächst wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

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