Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände

Klima-Aktivistin wirft Wiener Polizei unverhältnismäßige Intimdurchsuchung vor

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Eine Klima-Aktivistin der "Letzten Generation" übt Kritik an der Wiener Polizei, weil sie sich nach einer Verhaftung im Polizeianhaltezentrum auch einer Durchsuchung des Intimbereichs unterziehen musste. Die Exekutive beruft sich auf die Gesetze.

Die Klima-Aktivistin Marina Canaval von der "Letzten Generation" wirft der Wiener Polizei Unverhältnismäßigkeit bei zwei Durchsuchungen im Polizeianhaltezentrum in der Rossauer Lände vor. Sie habe nach zwei Aktionen eine "demütigende und unverhältnismäßige Durchsuchung" über sich ergehen lassen müssen, so die Aktivistin im Gespräch mit der Austria Presse Agentur.

Erzwungene Durchsuchung des Intimbereichs

Die Vorarlbergerin Marina Canaval (26) nahm als Aktivistin der "Letzten Generation" an den Protesten am 10. und 13. Jänner in Wien teil. Daraufhin wurde die 26-Jährige von der Polizei wegen Verkehrsbehinderung festgenommen, wie der Haftbestätigung zu entnehmen ist, die der APA vorliegt. Im Polizeianhaltezentrum in der Rossauer Lände folgte eine Durchsuchung - auch des Intimbereichs. "Man kommt ins Polizeianhaltezentrum und muss sich splitternackt ausziehen", so Canaval. Beim ersten Mal habe die IT-Projektmanagerin noch mitgemacht, beim zweiten Mal verweigerte sie es jedoch, auch ihre Unterwäsche abzulegen. "Ich habe dann gesagt, dann müssen Sie Zwangsgewalt anwenden." Daraufhin habe die Beamtin ihr die Unterwäsche hinuntergezogen und ihren Unterleib sowie das Gesäß inspiziert, sagte Canaval.

Kein Einzelfall

Die Aktivistin berichtete von rund zehn ähnlichen Fällen. Die Landespolizeidirektion Wien berief sich gegenüber der APA auf die Rechtslage. "Personen, die festgenommen worden sind, werden gemäß Paragraf 40 des Sicherheitspolizeigesetzes durchsucht, um sicherzustellen, dass diese während ihrer Anhaltung weder ihre eigene körperliche Sicherheit noch die anderer gefährden und nicht flüchten", so ein Sprecher.

Auch wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen sei, die festgenommene Person plane etwa einen Angriff gegen die öffentliche Sicherheit oder hätte einen gefährlichen Gegenstand wie eine Waffe versteckt, könne durchsucht werden, hieß es weiter. "Die Durchsuchung wird auf die Kleidung und auf eine Besichtigung des Körpers beschränkt, es sei denn, es wäre auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, der Betroffene habe einen Gegenstand in seinem Körper versteckt. In solchen Fällen wird ein Arzt mit der Durchsuchung betraut", sagte der Sprecher.

"Noch nie wurde ein gefährlicher Gegenstand in der Unterwäsche von Aktivisten und Aktivistinnen gefunden", sagte Canaval. Sie spricht von "Unverhältnismäßigkeit". Für die Wiener Polizei ist das Vorgehen dagegen Usus, wie die Exekutive auf Twitter schrieb. Gäbe es keine Hinweise auf versteckte Waffen oder gefährliche Gegenstände, sei eine solche Durchsuchung des Intimbereiches jedoch unzulässig, so der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner. "Aber wenn eine Person nur eine Sitzblockade macht oder bei einer Klimaklebeaktion teilnimmt, gibt es keinen Grund, davon auszugehen, dass gefährliche Gegenstände vorhanden sein könnten." Gewalttaten gegen die Polizei oder andere Menschen habe es jedenfalls bisher noch keine gegeben, bestätigten die Beamten auf Anfrage.

Die Grünen wollen dem Fall nun nachgehen, wie sie auf Twitter bekanntgaben.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine Klima-Aktivistin der "Letzten Generation" übt Kritik an der Wiener Polizei, weil sie sich nach einer Verhaftung im Polizeianhaltezentrum auch einer Durchsuchung des Intimbereichs unterziehen musste.
  • Die Landespolizeidirektion Wien berief sich gegenüber der APA auf die Rechtslage.
  • Für die Wiener Polizei ist das Vorgehen Usus, wie die Exekutive auf Twitter schrieb.

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