APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH

Junge Wienerin wegen Nötigung des Schuldirektors vor Gericht

16. Mai 2025 · Lesedauer 3 min

Ein ungewöhnlicher Prozess ist am Freitag am Wiener Landesgericht über die Bühne gegangen. Gegen eine 23-Jährige wurde wegen versuchter schwerer Nötigung verhandelt, weil sie laut Anklage mit einer gegen ihren Schuldirektor gerichteten Drohung die Anwesenheit von Medien bei ihrer mündlichen Matura erzwingen wollte. "Ich sage Ihnen, wenn Sie das nicht erlauben, dann wird die Schule brennen", soll sie am 16. Jänner 2025 kundgetan haben. Sie wurde im Zweifel freigesprochen.

Die Angeklagte versicherte, die inkriminierte Äußerung sei nicht gefallen: "Ich bin unschuldig." Sie habe nämlich schon die Zustimmung der Bildungsdirektion gehabt, dass die Presse bei ihrer Englisch-Prüfung dabei sein durfte. Ihr Rechtsvertreter belegte das, indem er das entsprechende Schreiben dem Richter präsentierte. "Ich hab' so was nicht gesagt. Ich wusste, dass ich im Recht bin. Ich hab' die Zusage der Bildungsdirektion gehabt. Ich hätte keinen Grund gehabt, jemanden zu nötigen", gab die junge Frau zu Protokoll, die bei einer Supermarkt-Kette teilzeitbeschäftigt ist und nach wie vor die Matura anstrebt, wie sie betonte.

Die Angeklagte behauptete, sie sei an der kaufmännischen Schule, in der sie die Externistenreifeprüfung möchte, aufgrund ihrer türkischen Wurzeln "die ganze Zeit" diskriminiert worden. Daher habe sie auf der Anwesenheit der Presse und Bild- und Tonaufnahmen während ihrer Prüfung bestanden: "Ich wollte, dass dort alles dokumentiert wird, was dort abgeht." Von den Medien hätte sie sich "die Aufmerksamkeit" erhofft, damit ihr nicht Unrecht widerfahre.

Der Schuldirektor wies die Darstellung der Angeklagten zurück und bekräftigte als Zeuge, die Drohung sei gefallen. "Sie war immer wieder sehr auffällig", berichtete der Schulleiter. Die 23-Jährige habe Mitschülerinnen und Lehrkräfte beschimpft und sich über falsche Korrekturen ihrer Schularbeiten beklagt. Sie habe sich grundsätzlich "unfair behandelt" gefühlt, skizzierte der Direktor ein angespanntes Verhältnis zu der jungen Frau.

Das bekräftigte die an der betroffenen Bildungseinrichtung tätige Sekretärin, die den Ausspruch der Angeklagten ebenfalls bestätigte: "Ich bin 40 Jahre im Dienst. So was habe ich noch nie erlebt." Der Direktor habe der 23-Jährigen Film- und Tonaufnahmen während ihrer Englisch-Prüfung untersagt, darauf hin "kam sehr ruhig, sehr schnell der Satz raus", erklärte die Zeugin. Sie habe die Äußerung "schon sehr ernst" genommen: "Eine volle Drohung war das. Im Sinn von 'Sonst zünde ich die Schule an'."

Freispruch im Zweifel nicht rechtskräftig

"Dass Sie das gesagt haben, daran gibt es für mich überhaupt keinen Zweifel", stellte der Richter am Ende der Verhandlung fest. Ungeachtet dessen wurde die bisher Unbescholtene freigesprochen. Die inkriminierte Aussage sei ein verbaler "Spontanausbruch" gewesen, dem Bedeutungsinhalt nach sei nicht "mit Sicherheit feststellbar, dass Sie die Schule abbrennen wollten", befand der Richter. Er verwies auf die seinerzeitige "Uni brennt"-Protestbewegung, bei der es auch nicht darum gegangen sei, "dass die Uni abgefackelt wird".

Die Angeklagte reagierte auf den Freispruch mit Tränen der Erleichterung. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings nicht, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab.

Wo die 23-Jährige ihre Bestrebungen fortsetzen wird, doch noch ein Matura-Zeugnis zu erlangen, ist offen. An der verfahrensgegenständlichen Schule ist das schwer vorstellbar. Dort wurde sie mittlerweile mit einem Hausverbot belegt.

Zusammenfassung
  • Die Angeklagte bestritt die Drohung und verwies auf eine schriftliche Zustimmung der Bildungsdirektion, während der Schuldirektor und eine 40 Jahre im Dienst stehende Sekretärin die Aussage als Drohung bestätigten.
  • Der Freispruch im Zweifel ist nicht rechtskräftig, und die 23-Jährige, die weiterhin ihre Matura anstrebt und Teilzeit arbeitet, wurde an der Schule mit einem Hausverbot belegt.